FAQ & Diskussion zum Kauf - Samsung Galaxy S10 / S10e /S10+ | Snapdragon Variante

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wie sieht es eigl mit Wifi Call aus beim Snapdragon?
 
In Deutschland nicht möglich, auch nicht in naher Zukunft.
 

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Nuvirus schrieb:
wie sieht es eigl mit Wifi Call aus beim Snapdragon?

Siehe diesen Thread. 1000 x beantwortet worden.
 
meine G9750 habe 1 Jahr Garantie muss habe das Gerät nach England schicken, was ich habe sagen muss hatte mit Handy bis heute immer Glück, und besitze Mehrere
 
Ich hatte bis aufs Note 4 (N910F) damals nie ein defektes Handy.

Ausser das Mate 20 Pro. Da waren es 5 Geräte :D
 
Mein Erfahrungsbericht:
Ich habe gestern mein S10+ mit SD bekommen. Über eGlobal mit Standard-Versand bestellt und nach 9 Tagen mit DPD geliefert. Wie ich vermutet habe, wurde das Gerät nicht direkt aus HK zu mir geschickt, sondern in die Niederlande (wohl als Sammel-Paket mit Geräten anderer Kunden) und von dort dann von der Firma (add ich später) um-verpackt und an mich weitergeleitet. Der Versand aus HK in die Niederlande und das Umverpacken und erneut Absenden hat 7 Tage in Anspruch genommen, und der Versand mit DPD aus den NL zu mir dann noch mal 2 Tage. Eine funktionierende Sendungsnummer eines deutschen Paketdienstes erhält man erst nach dem Umverpacken und wieder-Absenden aus den Niederlanden. In den ersten 7 Tagen gibt es nur einen ungefähren Status direkt von eGlobal der auch nur einmal alle 24 Stunden aktualisiert wird. Eine Rechnung oder Lieferschein liegt bei eGlobal übrigens nicht bei. Es befindet sich nur das Gerät und ein EU Steckdosen Adapter im Paket.

Meine Vermutung
Ich bin mir sicher das T-DM genauso vorgeht. Vor ca 2 Jahren noch hat T-DM aus UK versendet. Ob sie mittlerweile allerdings wegen etwaigen Brexit in ein anderes EU Land gezogen sind?!?

Meine Empfehlung:
Ich würde grundsätzlich eher zum Kauf via Kreditkarte als via Paypal raten, insofern man eine Kreditkarte hat. Ganz gleich ob man bei eGlobal via unversichertem Standard Versand oder bei T-Dimension bestellt. Hintergrund ist wirklich der, dass die PayPal Käuferschutzwerbung bzw. das Käuferschutzversprechen irreführend und falsch ist. So sichert PayPal einen nicht erhaltenen Artikel nur dann ab wenn der Verkäufer diesen nachweislich
NICHT versendet hat! Sollte der Verkäufe das Paket aber nachweislich mit Sendungsnummer abgeschickt haben und euer Paket kommt dann bei DHL oder DPD spurlos weg, steht ihr dumm da,. PayPal entscheidet dann hier zu Gunsten des Verkäufers. Siehe Punkt. 4.1 der Paypal Käuferschutzrichtlinien. Bei einer Kreditkarte hingegen kann das Reklamationsformular der Kreditkarten Bank herunter geladen oder angefordert werden, und die Bank holt das Geld dann i.d.R über Visa oder MasterCard zurück, da die Rechtslage eindeutig ist, dass die Ware erst mit ordentlicher Zustellung in euren Besitz über geht. Der Verkäufer bleibt bis zur ordentlichen Zustellung im Besitz der Ware. Leider interessiert sich PayPal einen Schei* für die Rechtslage. Die Bank tut das in der Regel schon, wenn in der Sendungsverfolgung klar zu erkennen ist, dass keine ordentliche Zustellung erfolgt ist.
 
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@djatcan Das würde ich nicht empfehlen. Bei der Kreditkarte ist man dem KK-Unternehmen ausgeliefert, bei PayPal gibt es die Rücklastschrift, worauf sich PP erst mal das Geld vom VK zurückholt. Ob sie dann versuchen vom Käufer das Geld zu holen, darf stark bezweifelt werden, da es hier keine Berichte gibt, außer einer verschmerzbaren Kontosperrung. So ist meine Meinung dazu.
 
Ich würde auch die Kreditkarte bevorzugen. Was heißt hier ausgeliefert? Im Falle einer unberechtigten Belastung der KK wird ein Formular an die Bank übermittelt, und der Betrag wird zurückgebucht.
 
@s10eBesteller

Dann hast du jetzt hiermit den ersten Erfahrungsbericht darüber bzw. kann ich dir mehrere Fälle aus eigener Erfahrung berichten. Außerdem habe ich die PayPal Käuferschutzrichtlinien im Betrag oben verlinkt und Punkt 4.1 genannt. Du kannst damit objektiv überprüfen das ich Recht habe mit dem was ich sage.

Darüber hinaus gibt es eben bei Zahlungen über PayPal nicht zwingend die Möglichkeit einer Rücklastschrift. Denn nicht jeder zahlt über PayPal per Lastschrift. Bei Kreditkartenzahlung über PayPal gibt es nur den Weg über das Reklamationsformular der Bank. Außerdem ist deine Rechtsauffassung dermaßen daneben, hier einfach eine Rücklastschrift durchzuführen und damit den Zahlungs-Dienstleistungsvertrag den du mit PayPal hast zu verletzten. Denn PayPal ist an einem etwaigen Rechtsverstoß durch den Verkäufer nicht beteiligt und auch nicht dafür haftbar zu machen. Sie erbringen dir nur eine Zahlungs-Dienstleistung und das zu deren Bedingungen und AGB die du bei der Registrierung und Nutzung bestätigt hast . PayPal also einen finanziellen Schaden in Form einer rechtswidrigen Rücklastschrift deinerseits zu zufügen ist sicher nicht zu empfehlen und dazu noch dermaßen daneben, und du bist gegenüber PayPal in jedem Fall Erstattungspflichtig was diese Rücklastschrift angeht und nicht der Verkäufer. Selbst dann wenn PayPal dem Verkäufer das Konto einfriert oder dort Geld blockiert. Wenn du den Service von PayPal benutzt dann musst du eben deren Regeln, Käuferschutzrichtlinien und AGB akzeptieren. Ansonsten nutze es eben nicht.

s10eBesteller schrieb:
@djatcan Bei der Kreditkarte ist man dem KK-Unternehmen ausgeliefert.

Du hast mit dem Kreditkartenunternehmen überhaupt keinen Vertrag, sondern mit der Bank die dir die Kreditkarte ausstellt. Und die ist gesetzlich verpflichtet Betrugsfällen nachzugehen, und Zahlung zurück zu holen im Gegensatz zu PayPal, da PayPal keine Bank ist. Wenn der Verkäufer also seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag zb. durch Nichtlieferung der vereinbarten Leistung / Ware nicht nachkommt, dann gilt das als Betrug wenn er das Gelt ebenfalls einbehält. Das ist nicht nur zivil sondern auch strafrechtlich relevant. Genau aus diesem Grund stellt jede Kreditkartenausgebende Bank für Fälle wie diese das Reklamationsformular zur Verfügung und beantragt nach Prüfung die Rückabwicklung der jeweiligen Transaktion bei Visa oder Mastercard.

s10eBesteller schrieb:
@djatcan Das würde ich nicht empfehlen.
Nach dem was du da zur Begründung so rechtswidriges von dir gegeben hast, sollten wir wohl besser auf deine Empfehlung verzichten. :1f605:

Wirklich unglaublich!
 
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So hab mein s10e snadragon jetzt auch bekommen. Habe es bei ebay bestellt wurde aus frankfurt versendet hat 2 Tage gedauert. Da ich im Uraub war konnte ich es seit 2 Tagen testen.

Aufjedenfall ist die Leistung etwas schneller wie exynos. Schon beim starten und Öffnen der apps merkt man es. Empfang LTE ist etwas besser und der Akku hält gefühlt 15% bis 18% länger.

Bin bis jetzt sehr zufrieden. Mein exynos wird jetzt verkauft.
 
Bin heute aus dem Urlaub zurück gefahren. Währen der Fahrt lief Google Maps, Blitzer.de und Youtube. Mit vollen Akku gestartet. Also ich bin mit dem Verbrauch zufrieden.

Was mich nur wundert ist die Angabe bei Maps mit 13 Minuten. Das lief mehr oder weniger durch. Damit Youtube funktioniert, liefen Maps und Blitzer.de verkleinert.
 

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Bin auch super überrascht wie gut das Teil mit seinem Akku durchhält selbst wenn man es über Stunden mit Display on benutzt. Habe keine Wärme Entwicklung wie bei den Exynos Geräten, und das Teil läuft super flink. Ich bereue jedenfalls nicht explizit die SD Variante gekauft zu haben. Bin lediglich enttäuscht die GCam nicht zum Laufen zu bekommen auf dem S10+
 
@djatcan

Zum Thema PayPal vs. Kreditkarte:

Bei mir sind in diesem Jahr zwei Bestellungen von Banggood verloren gegangen. Laut Tracking kamen beiden aus den Niederlanden in Frankfurt an, eine davon befand sich auf dem Weg zum Zoll. Vermutlich waren beide Pakete nie angekommen in Frankfurt, da beim Verladen Container- bzw. Paletten-weise gescannt wird. Ob das Paket sich schon ein Anderer angeeignet hat, lässt sich nicht mehr feststellen.

Kurzum wurde in beiden Fällen durch PayPal das Geld an beide Seiten zurück gezahlt. Dazu habe ich extra die Hotline angerufen und die Dame am anderen Ende sagte es gäbe für chinesische Händler eine Sondervereinbarung da diese den Versicherungsschutz deutscher Versandunternehmen nur bedingt einfordern können. Der Witz an der Sache war, dass beide Pakete nur unversicherte Briefsendungen mit Tracking waren. Dennoch bekam ich das Geld wieder.

Daher widerspreche ich deiner Aussage bezüglich des Käuferschutzes. Die von dir beschriebene Regelung kommt nur dann zum Einsatz wenn das Paket laut Tracking ankam und der Empfang durch Unterschrift bestätigt wurde. In dem Fall ist es etwas für Polizei und Strafverfolgungsbehörden (Urkundenfälschung/Unterschriftenfälschung durch den Zusteller usw.).

Genau anders läuft es mit Kreditkarten. Dazu habe ich die Bankberater befragt. Ergebnis: Die Bank stellt eine Anfrage an die Gegenseite über deren Bank. Wenn es da keine Zustimmung für eine Rückzahlung gibt, wird auch keine vorgenommen.

Das sind auch die Gründe warum faktisch jeder China-Händler Kreditkartenzahlung akzeptiert aber nur wenige PayPal als Zahlungsmethode anbieten.
 
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Ich hätte ein S10e mit Snapdragon 855 (HongKong Version) in schwarz zu verkaufen. Zustand neuwertig, Preis verhandelbar. Weitere Infos per PM.
 
@Cpt.Yesterday . Tja und ich widerspreche dir in allen Punkten und kann ehrlich gesagt nur noch mit dem Kopf schütteln. Meine Mutter hatte grade einen Fall wo das Paket vom Fahrer der DHL entwendet wurde, und Paypal zu Gunsten des Verkäufer entschieden hat, weil der alles richtig gemacht hat. Zu behaupten dass es nur dann zum Einsatz kommt, wenn das Paket laut Tracking ankommt obwohl selbst die PayPal Käuferschutzrichtlinien etwas anderes sagen und du sogar selbst die Aussage bekommen hast dass es nur für Chinesische Händler gilt ist schon ne Hausnummer.

Und das was dir die Bankberaterin erzählt hat ist Schwachsinn. Das hat sie wohl mit fehlerhaften Überweisungen verwechselt. Dort läuft es tatsächlich so ab. Bei einer KK Zahlung stellt die Bank einen Antrag bei Visa oder Mastercard und nicht bei irgendeiner anderen Bank, zumal Sie für die Zahlung lediglich die Dienste von Visa und Mastercard nutzt und gar nicht weis wo das Geld zum Schluss hingeht. Daher könnte Sie gar nicht die andere Bank kontaktieren.

Es bleibt dabei, dass die KK sicherer als der PayPal Käuferschutz ist, insbesondere weil PayPal das selbst in den Käuferschutzrichtlinien öffentlich schreibt dass Verluste des Pakets ausdrücklich nicht abgesichert sind und man dann also der Willkür und Gnade PayPal's ausgeliefert wäre doch noch sein Geld wieder zu bekommen. Hinzu kommt das es sich hier nicht um irgendwelchen Billig China Schrott handelt der da in irgendwelchen Briefumschlägen versendet wird, und für den diese angebliche Sonderreglung vielleicht gelten mag weil es Pinuts Beträge sind, sondern um einen Betrag um 600 EUR für ein teures Samsung Handy und diese Summe wird dir PayPal eben nicht einfach mal eben auf eigene Kosten erstatten, wie bei dem billig China Schrott den du dir sonst so bestellen magst. Denn PayPal könnte den VK hier nicht belangt wenn er mit Tracking nachweislich versendet hat und somit auf Grund der Richtlinien von Paypal alles richtig gemacht hat. Es würde PayPal somit nur die Option bleiben das aus eigener Tasche zu erstatten. Also bitte lass es doch einfach sein. Deine Aussage die du von irgendnem Mitarbeiter am PayPal Telefon erhalten hast, hier als allgemein gültig hinzustellen, obwohl die offiziellen und objektiv nachprüfbaren Fakten (PayPal Richtlinien) (Punkt 4.1) etwas ganz anderes sagen. Solch eine von irgendnem Hotline Mitarbeiter getätigte Aussage kann auch falsch sein, oder die beschriebene Regel die da intern vielleicht mal ausgesprochen wurde auch jeder Zeit bereits revidiert worden sein. Das ist nichts worauf sich hier irgendwer verlassen kann oder verlassen sollte!!!

Und ich hoffe an dieser Stelle, dass es nun auch wirklich der Letzte begriffen hat, dass er auf den Kosten sitzen bleibt wenn sein Paket unterwegs verloren geht und er mit PayPal bezahlt hat.
 
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Man sollte aber auch bedenken, dass bei Zahlung per Kreditkarte und ordnungsgemäß angeliefertem Paket, aber nicht korrektem Inhalt keine Rückzahlung durch die Bank erfolgt. Im PayPal-Käuferschutz ist dieser Punkt jedoch abgesichert (siehe Pkt. 4.2 SNAD).
 
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Das tut die Bank auch weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. Der Verkäufer hat bei Falschlieferung die Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, da nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde. Wenn er das nicht selbst korrigiert, stellt das strafrechtlich einen Betrug dar, und die Bank muss in jedem Betrugsfall auf Antrag des Karteninhaber tätig werden.

Bei meiner Bank (Consorsbank) fällt das im Reklamationsformular unter den Punkt:
- Ich habe die bestellte Ware oder einen Teil nicht erhalten, ... ...

Zusätzlich kann noch der Punkt sonstige gewählt werden und das Problem genau geschildert werden!

Denn wenn hier etwas anderes im Paket liegt, ist das nicht die Ware die du bestellt hast. Und damit hast du die bestellte Ware auch nicht erhalten oder?

Und da kann sich Cpt.Yesteday 3 mal unter dem Beitrag von Dr.No bedanken und sich in Ihren Aussagen bestärkt fühlen obwohl man ihr die bereits mit Nachweisen widerlegt hat. Du hast trotzdem weiterhin unrecht.

Außerdem kann ich nicht verstehen wie man Paypal unter allen Umständen hier in Schutz nehmen muss selbst entgegen aller Fakten und den eigenen Aussagen von PayPal in den Käuferschutzrichtlinien die ganz klar sagen, DU bist NICHT abgesichert wenn, ... ... Ihr solltet mal nen bisschen Verantwortungsbewusstsein hier an den Tag legen, da hier andere Leute, selbst jene die hier kein Mitglied sind eurer Beiträge lesen und dann auf Grund eurer Aussage eine Entscheidung für PayPal treffen obwohl sie nicht abgesichert sind und damit dann eventuell schaden nehmen. Aber das scheint euch nicht zu interessieren. Stattdessen führen wir hier schwachsinnige Diskussion obwohl die Faktenlage klar ist. Ich hoffe ihr könnte ruhig schlafen wenn andere wegen euch Schaden nehmen. Wirklich unglaublich.
 
@djatcan: Das ist leider nicht richtig. Die Bank hat nur mit der Zahlung zu tun, nicht mit der korrekten Warenlieferung. Diese Erfahrung habe ich leider schon machen müssen.

Etwas nicht erhalten zu haben, oder etwas Falsches erhalten zu haben, sind ein himmelweiter Unterschied.

Die Bank den Betrug doch gar nicht nachvollziehen, besonders nicht wenn der Lieferant in China sitzt.

Anders sieht es aus, wenn man nachweisen kann, das man die Ware nicht erhalten hat. Dies ist mir ebenso passiert, als Betrüger meine KK-Daten aus einem Online-Shop abgefischt haben und damit Ware an eine Paketsammelstelle liefern lassen haben, die Rechnung ging dann an eine falsche Adresse, damit dies erst spät auffällt. Die Bank hat hier anstandslos den Betrag zurückgebucht.
 
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Das ist völlig irrelevant ob die Bank das nachvollziehen kann. Da du mit deiner Unterschrift auf dem Reklamationsformular die Angaben bestätigst und die Bank von jeglicher Haftung im Falle von falsch Angaben entbindest, haftest du für nicht korrekte Angaben oder einen etwaigen Betrug. Sprich du wärst dann erstattungspflichtig! Die Kreditkarten ausgebenede Bank ist gesetzlich verpflichtet auf Antrag die Rückholung bei Visa oder Mastercard zu beantragen. Und hierfür reicht eine Strafanzeige bei der Polizei in Verbindung mit dem Rekla Formular.

Und etwas nicht erhalten zu haben oder etwas falsches erhalten zu haben ist das selbe, weil die Pflicht aus dem Kaufvertrag verletzt wurde. Du hast den Artikel damit nicht erhalten, solange bis du ihn durch ordentliche Zustellung tatsächlich erhalten hast. Ein anderer Artikel ist nicht der bestellte Artikel, ergo hast du den bestellten auch nicht erhalten. Das ist reine Logik. Damit gilt das als Betrug wenn der Verkäufer nicht von selbst nachbessert. Und nur das zählt dass hier ein Betrug vorliegt bei dem die Bank aktiv werden muss.
 
@djatcan Korrekt, aber dafür müsstest Du erst Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das ist dann aber wieder etwas Anderes. Ich habe falsche Ware aus China bekommen und dafür sogar noch Zollgebühren bezahlt, aber keinen Strafantrag bei der Polizei gestellt (hat man mir bei der Bank auch nicht gesagt). Geld habe ich daher von meiner Bank nicht wieder bekommen.
 

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