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123Zauberei
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Hallo guten Abend zusammen ,ich habe eine Frage an euch und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann . Ich bin beschuldigter in einer Straftat , die ich nicht begangen habe . Die angebliche geschädigte Person hat angedeutet dass sie whatsapp Verläufe etc hat die es beweisen können und hat auch Screenshots bei der Polizei eingereicht.ebenfalls auch screenshots mit einer angeblichen Zeugin .
Hier kommt die komische Sache , die Screenshots passen nicht ganz zusammen und ich habe über einen Anwalt beantragt das Handy auslesen zu lassen. Es wurde auch das Handy bei der Polizei abgegeben und ausgelesen.
Aber der angebliche beschuldigte hat sein Handy auf Werkseinstellungen gesetzt hat weil er es angeblich verkaufen wollte. Die Polizei meint es ist nicht möglich alte Chats herzustellen. Ebenfalls wäre es nicht möglich herauszufinden, wann das Handy auf Werkseinstellungen gesetzt wurde. (Hier besteht der Verdacht daß das Handy extra nach der Aufforderung zum abgegeben systematisch gelöscht wurde.)
Daher möchte ich Sie bitten mir folgende Fragen zu beantworten.
1. Lässt sich bei einem auf Werkseinstellung zurückgesetztem Handy Samsung mit Betriebssystem Android (Modellnummer derzeit unbekannt) der Zeitpunkt der Rücksetzung bestimmen?
2. Unter Beifügen des Berichts Bl. 242 ff der Akte (in anonymisierter Form): Entsprechen die dort durchgeführten Maßnahmen dem Stand der Technik oder sind andere Maßnahmen erfolgversprechender um den konkret zu suchenden WhatsApp-Chat zu finden/wiederherzustellen?
Hier wird von der Polizei ein Uefd Reader benutzt.
3. Ist für eine sachverständige Auswertung die von der Polizei vorgenommene forensische Kopie der Datenträger erforderlich oder würde auch die Auswertung des Original-Gerätes gleichwertige Ergebnisse erbringen (unter der Hypothese, dass die Zeugin das Gerät zur Auswertung dem Gericht übergibt und dieses dem SV dann zur Verfügung stellt?
Ich hoffe wirklich dass mir jemand helfen kann, den ich hab nicht einen Sachverständigen gefunden der mir die Frage beantworten kann
Das würde doch bedeuteten jeder Verbrecher setzt sein Handy einmal am Tag auf Werkseinstellungen und Alles wrew gut ????
Hier kommt die komische Sache , die Screenshots passen nicht ganz zusammen und ich habe über einen Anwalt beantragt das Handy auslesen zu lassen. Es wurde auch das Handy bei der Polizei abgegeben und ausgelesen.
Aber der angebliche beschuldigte hat sein Handy auf Werkseinstellungen gesetzt hat weil er es angeblich verkaufen wollte. Die Polizei meint es ist nicht möglich alte Chats herzustellen. Ebenfalls wäre es nicht möglich herauszufinden, wann das Handy auf Werkseinstellungen gesetzt wurde. (Hier besteht der Verdacht daß das Handy extra nach der Aufforderung zum abgegeben systematisch gelöscht wurde.)
Daher möchte ich Sie bitten mir folgende Fragen zu beantworten.
1. Lässt sich bei einem auf Werkseinstellung zurückgesetztem Handy Samsung mit Betriebssystem Android (Modellnummer derzeit unbekannt) der Zeitpunkt der Rücksetzung bestimmen?
2. Unter Beifügen des Berichts Bl. 242 ff der Akte (in anonymisierter Form): Entsprechen die dort durchgeführten Maßnahmen dem Stand der Technik oder sind andere Maßnahmen erfolgversprechender um den konkret zu suchenden WhatsApp-Chat zu finden/wiederherzustellen?
Hier wird von der Polizei ein Uefd Reader benutzt.
3. Ist für eine sachverständige Auswertung die von der Polizei vorgenommene forensische Kopie der Datenträger erforderlich oder würde auch die Auswertung des Original-Gerätes gleichwertige Ergebnisse erbringen (unter der Hypothese, dass die Zeugin das Gerät zur Auswertung dem Gericht übergibt und dieses dem SV dann zur Verfügung stellt?
Ich hoffe wirklich dass mir jemand helfen kann, den ich hab nicht einen Sachverständigen gefunden der mir die Frage beantworten kann
Das würde doch bedeuteten jeder Verbrecher setzt sein Handy einmal am Tag auf Werkseinstellungen und Alles wrew gut ????