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Was haltet ihr von dieser Idee


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    78
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Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hey war gerade auf deiner Seite und hab gelesen du willst aufhören?
Fänd ich sehr schade! Die Seite ist mMn ein echter Mehrwert!
Lg

Gesendet von meinem GT-N7000 mit der Android-Hilfe.de App
 
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Reaktionen: Partystoned und Reddy
Das Fred imho aufhören will weil (sogenannte User) Ihn und die anderen aus der Crew beleidigen geht gar nischt! Nur weil manche Menschen meinen sich hinter ihren Nicknamen verstecken zu können und sich in Sicherheit wiegen.

Ich weis nur das man in diesem Land sich nicht beleidigen lassen muss. Gleich den User öffentlich an den Pranger stellen geht ja (leider) nicht. Jedenfalls müssen sich die Mods vor solchen PN schützen dürfen. Den kaum einer dieser beleidigt ja öffentlich.

Ich kann jedem den Rat aussprechen beledigende Texte die an Ihn oder seiner Familie gerichtet ist aufzubewahren und eine Strafanzeige zu erstatten...

Der NICKNAME schütz einen bis... IP Adresse sei Dank ist jeder auffindbar!

Der Gesetzgeber regelt diese wie folgt...

Beleidigung

Straftat, bei der der Täter durch vorsätzliche Kundgabe einer Missachtung oder Nichtachtung die Ehre eines anderen angreift.
Die Beleidigung ist in den §§ 185 bis 200 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
§ 185 StGB regelt die eigentliche Beleidigung, die so genannte "Formalbeleidigung".
Das Gesetz unterscheidet dabei drei Begehungsformen:

  • Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem oder den Betroffenen
  • Äußerung eines beleidigenden Werturteils über den oder die Betroffenen gegenüber Dritten
  • Behauptung ehrenrühriger Tatsachen gegenüber dem oder den Betroffenen.
Beleidigt werden kann jeder Mensch, aber auch Personenmehrheiten (z. B. juristische Personen, Behörden, sogar alle Soldaten).
Die Art der beleidigenden Handlung ist unerheblich. Sie kann verbal, schriftlich, durch Körpersprache (z. B. Tippen an die Stirn, Zeigen des Mittelfingers) erfolgen, aber auch mittels eines körperlichen Angriffs.
Voraussetzung ist nur, dass die Äußerung tatsächlich ehrverletzend ist (bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten reichen nicht) und die Ehrverletzung nach außen gedrungen ist, woran es bei bloßen schriftlichen Aufzeichnungen für den eigenen Gebrauch und Äußerungen im engsten Familienkreis fehlt.
Außerdem muss derjenige, gegenüber dem die Äußerung erfolgt, sie als Beleidigung auffassen.
Abzugrenzen ist die Formalbeleidigung in § 185 StGB von übler Nachrede (§ 186 StGB). Hier wird kein Werturteil, sondern eine tatsächlich unwahre Tatsache behauptet, die geeignet ist, diesen verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Dabei erfasst die üble Nachrede aber nur die Kundgabe gegenüber Dritten, nicht gegenüber dem Betroffenen selbst.
Erfolgt die Behauptung nicht nur "ins Blaue hinein", sondern wider besseren Wissens, handelt es sich um Verleumdung (§ 187 StGB).
Als Antragsdelikt wird die Beleidigung allerdings nur auf Antrag des Verletzten oder eines sonstigen Antragsberechtigten verfolgt (§ 194 StGB).
Sie ist Privatklagedelikt (§ 374 StPO).
Die Beleidigung ist ein Vergehen. Sie wird als Formalbeleidigung mit bis zu einjähriger Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht. Erfolgt die Formalbeleidigung mittels Tätlichkeit oder handelt es sich um üble Nachrede, können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Bei Verleumdung sind sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis vorgesehen.
Strafverschärfend wirkt, wenn Personen des politischen Lebens Opfer der üblen Nachrede oder Verleumdung sind (§ 188 StGB).
Die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten im Inland regelt § 103 StGB gesondert.
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist dagegen, dass die Beamtenbeleidigung ein besonderer Straftatbestand ist, der zu härteren Strafen führt. Ein Beamter wird selbstverständlich im Rechtssystem nicht besser oder höher gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich also beispielsweise bei Beleidigungen gegenüber Polizisten um "normale" Beleidigungen gemäß § 185 StGB. Die rechtliche Besonderheit liegt allein darin, dass gemäß § 194 Absatz 3 StGB auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen kann - auch wenn der Beleidigte das nicht will. Außerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Einstellung des Verfahrens nach § 153, 153a StPO kommt.



Praxistipp:
Durch Beleidigung können neben strafrechtlichen Folgen auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen entstehen, da es sich um eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt. Somit sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Geschädigten gegen den Beleidiger denkbar.




Quelle:
Beleidigung
 
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Hallo,
kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Schade, dass es immer wieder Menschen gibt, die sich nicht sachlich mit einer Sache auseinandersetzen können.
Hoffe,dass die Entscheidung zu Gunsten derer ausfällt, die solche Arbeit wertzuschätzen wissen.
VG
 
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Danke euch für die Zusprüche

Werde noch eine Nacht drüber schlafen und gebe euch morgen Bescheid.

Wie gesagt meine Teamkollegen und ich machen das alles in unserer Freizeit und nicht das wir uns irgendwie bereichern wollen sondern da es uns Spass macht.
Wir waren alle Anfänger und habe uns alles selber beigeracht bzw erlesen dank der Anleitungen hier im Forum und daher bitte ich nochmals unsere Arbeit nicht schlecht zu reden da überall Fehler passieren können und wir immer bemüht sind sie auszubessern und wir lernen ja aus jeden Fehler dazu.

Es gab einige Mails die mich und das stört mich am meisten meine Frau beleidigt haben und so etwas kann man nicht einfach runterschlucken.
Das es immer wieder Nörgler gibt ist klar aber man muss eine gewisse Grenze ziehen.

Also ich wünsch allen eine gute Nacht wir hören uns morgen.

P.S. Die neue DarkyRom ist schon auf meiner Seite. Wird wahrscheinlich die letzte GB Rom vom ihm sein bevor es mit ICS losgeht.
 
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Dann trifft ja das was ich oben geschrieben habe 1:1 zu, egal ob Du weiter machst (was ich mir wünsche!) oder für Dich die Entscheidung triffst es nicht zu tun, solltest Du auch die möglichkeit einer Anzeige dier Person (en) in betracht ziehen!

Beste Grüsse
 
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Ein Sprichwort sagt:

Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer!
Der, der Beleidigt fragt nicht

Danke an euch das ihr da seid wenn Fragen entstehen!!!
Ich hätt immer noch die laue 3AT Stock 2.3.4 drauf ohne euch :scared:
 
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Reaktionen: Reddy
Ich hatte zwar noch keinen Nutzen, weil ich auf ne Steuerrückzahlung warte um mir das Note zukaufen.
Aber beleidigen lassen musst Du dich nicht, und ich hoffe das Du nicht aufhörst bevor ich mein Note habe.
Ich halte von solchen Typen nicht viel. In meinen Augen sind das alles nur verwöhnte Kinder die alles wollen und nie sich etwas eingestehen.
Wenn die schreien müssen alle springen Mami, Papi und natürlich die Devteams die hinter solchen Roots und Costumroms stehen.
Solche Pfeiffen darf man nicht ernst nehmen die werden immer untergehen und einsam sterben.
Lass dich nicht unterkriegen ignorier den ihr geschrei und mach weiter.
 
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Reaktionen: Reddy und Oibaf
Also ich würde es auch sehr begrüßen wenn Du/Ihr weitermacht...nicht nur Eure Seite ist klasse, sondern Ihr prägt hier (neben Eurer ständig präsenten Hilfe) maßgebend den Ton im Forum. Und ich empfinde diesen als sehr angenehm. Ich war schon in so manchen Foren unterwegs (auch als Mod) und finde den allgemeinen Umgangston im gesamten Note-Forum aussergewöhnlich entspannt, frreundlich und der Sache dienlich.
Ich würde es für das gesamte Note-Forum als herben Verlust empfinden, wenn a.bangerl wirklich aufhören sollte.
Zu den Leuten die anonym beleidigen oder drohen sag ich besser nix...letztlich outen die sich durch ihr Verhalten ja selbst als geistige Tiefflieger. Da erspar ich mir jeden weiteren Kommentar.
Also...überleg es dir und mach uns bitte die Freude bei uns zu bleiben!
Falls nicht wird das hier sicherlich trotzdem von allen ernsthaften Usern respektiert werden und ist sicher auch zu verstehen.

In diesem Sinne
Mike
 
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Moin wie Ihr mitbekommen habt ging es in einigen Posts zuvor um unseren MOD Fred der angekündigt hatte uns allen heute bescheid zugeben ob er weiter macht... hier könnt Ihr es lesen!

Updates Galaxy Note :: Droidfred
 

von a.bangerl

So jetzt zum positiven Teil
Da ich sehr viel Herzblut und Zeit investiert habe in die Seite und alles im Alleingang aufgebaut habe werde ich diese Seite weiterhin betreuen.



Vielen Dank!!!!!!!
 
  • Danke
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Ohne a.bangerl geht hier nix mehr, dieser man kümmert sich um so viele dinge auf einmal,ich kenne niemanden der so viel multitaskingtalent hat wie er, er hat mein vollen respekt. :thumbup:
Bangerl du weißt wenn irgendwas ist, ich steh dir immer zur seite.


Bl0oDy Crew ROCKT
 
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Danke euch und vorallen dir DjSonix

Entschuldigt das ich mich so spät melde aber bei unserer Internetprovider hat man das Kabel abgebaggert und nun werden wir die nächste ein bis zwei Tage ohn evernünftiges Netz da stehen.

Bin nun mit dem Handy meiner Frau online aber mit dieen Wlan Hotsport und dieser 3G Verbindung :crying: scläft mir das Gesicht ein.

Sobald die Leitung wieder geht werde ich auf meiner Seite weitermachen und euch wieder mit Updates versorgen.

@DjSonix habe dir eine PM geschickt wegen des Uploads hoffe dir admit so kurz zu helfen.

Danke nochmals an alle das ihr meine Entscheidung versteht und ich bin ja nicht aus der Welt.

(Für Reddy)

Schalom der Fredy


Und nicht vergessen BloodyCrew ROCKT!!
 
  • Danke
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kann es sein dass fast alle roms off sind?
 
uniqe schrieb:
kann es sein dass fast alle roms off sind?

Welche wären das.

Ich hab jetzt einige probiert und die gingen alle.

Wäre toll wenn du sagen könntest welche.
 
ich z.b wallpapers aus der app laden.geht nicht bei jedem pack dass ich anklick kommt fehler 404
genau so bei den roms auch
 
Die App macht momentan Schwierigkeiten und Partystonend arbeitet daran.

Auf meiner Seite ist auf jedenfall alles online.

Gruss Fred
 
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ok danke für die info
 
Erstes Jubiläum

Die 10.000 Grenze ist geknackt.

Danke für eure Treue.
 
  • Danke
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Safe Browsing

Diagnoseseite für Droidfred

Wie wird Droidfred momentan eingestuft?
Diese Website ist momentan nicht als verdächtig eingestuft.
Was ist passiert, als Google diese Website aufgerufen hat?
Google hat diese Website in den letzten 90 Tagen nicht besucht.​
Hat diese Website als Überträger zur Weiterverbreitung von Malware fungiert?
Droidfred hat in den letzten 90 Tagen scheinbar nicht als Überträger für die Infizierung von Websites fungiert.
Hat diese Website Malware gehostet?
Nein. Diese Website hat in den letzten 90 Tagen keine Malware gehostet.
Nächste Schritte:

 
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Ich hab auch nix anderes erwartet.
Wer Anschuldigungen erhebt sollte das belegen können!
 
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