Gerootetes Handy einschicken = Dauerhafte Sperrung der Garantie

  • 13 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
A

Atreyu

Fortgeschrittenes Mitglied
18
Nur zur Info:

Das es nicht schlau ist, ein gerootetes Handy einzuschicken, sollte ja bekannt sein. Konkret wird aber das Handy aber beim Hersteller registriert. Diese Registrierung kann nur aufgehoben werden, wenn das Handy durch eine lizenzierte Werkstatt wieder "hergestellt" wird. Das kostet etwa 80€.

Selber flashen und erneut einsenden ist also nicht möglich. Auch nicht, wenn der Fehler komplett unabhängig vom Root ist. Z.b. defekter Hardwareknopf. Garantie ist erloschen, bis man bezahlt hat.
 
Dickedi Moinsen
Hier im Forum gibt es einige Beiträge von Leuten, die ihr Samsung samt Root und Custom Rom zum Wochenende Support geschickt haben, weil nix mehr ging, und die haben es trotzdem auf Garantie repariert bekommen.
Bei HTC und deren Vertrags Reparatur Service soll es bei Root u.ä zu Problemen dieser Art gekommen sein.
 
Atreyu schrieb:
Nur zur Info:

Das es nicht schlau ist, ein gerootetes Handy einzuschicken, sollte ja bekannt sein. Konkret wird aber das Handy aber beim Hersteller registriert. Diese Registrierung kann nur aufgehoben werden, wenn das Handy durch eine lizenzierte Werkstatt wieder "hergestellt" wird. Das kostet etwa 80€.

Selber flashen und erneut einsenden ist also nicht möglich. Auch nicht, wenn der Fehler komplett unabhängig vom Root ist. Z.b. defekter Hardwareknopf. Garantie ist erloschen, bis man bezahlt hat.

So ein quatsch, wo bitte ist dies schriftlich festgehalten. Sony repariert auch gerootete Handys.

Grüsse aus Neuss, gesendet von meinem Sony Xperia S
 
Natürlich ist es möglich das Ace neu zu flashen und dann einzusenden... Das haben schon einige Benutzer hier im Forum so gemacht und das mit Erfolg! Ohne etwas zu bezahlen... Auch komplett geschrottete Geräte wurden repariert!

Find es immer blöd so einen Thread zu erstellen mit Halbwahrheiten, die andere Benutzer nur verunsichern! Sicher kann man auch mal Pech haben, aber verallgemeinern lässt sich das nicht!
 
  • Danke
Reaktionen: FuzzyHead und Bobbie25
Wenn das Handy Root (oder sonstwas ) drauf hat, und es nicht mehr an geht dann machen sie es kostenlos. Aber wenn dass Handy noch an geht und sie merken, dass du Superuser usw drauf hast dann kannste was zahlen. Ich hab es schon 3-mal eingeschickt und hab keinen cent bezahlt :D

Gesendet von meinem GT-S5830
 
Jangrie, was ist denn mit dir los?!
Ja klar, auf einem gebrickten Handy kann man kein root feststellen.

Wenn man es aber festellt, passiert folgendes:

Es wurde festgestellt das sich auf Ihrem Gerät eine Software befunden hat die vom Hersteller nicht zugelassen ist. Daher hat der Hersteller die Garantie auf Ihr Gerät aufgehoben.
Diese Software, welche verwendet wird um unzulässige Applikationen aufzuspielen, kann schwerwiegende Folgeschäden am Gerät verursachen daher wird diesen vom Hersteller nicht zugelassen.

Um diese Software Schadenfrei vom Ihrem Gerät zu lösen erhebt der Reparaturdienst eine Gebühr von 77,47 .

wir können gerne das Gerät vom Reparaturdienst zurücksenden lassen, jedoch weisen wir darauf hin das Sie die die unerlaubte Software bei einem vom Hersteller lizensierten Reparaturdienst entfernen lassen müssen denn ansonsten haben Sie keine Herstellergarantie mehr auf das Gerät.

Nachdem ich genauer nachgefragt habe:

es wurde festgestellt das Sie eine Veränderung am Gerät vorgenommen haben, bei der nicht auszuschließen ist das dadurch auch ein Hardwaredefekt in unbekannter Form entstehen kann.

Deshalb rät der Hersteller auch zur genauen Prüfung, von Software oder Anwendung, vor einer Installation.

Daher besteht nicht mehr die Gewähr das das Gerät Mangelfrei bleibt.

Wenn Sie nun die unerlaubte Software/Anwendung selbst vom Gerät entfernen stellt dies die Gewährleistung und Herstellergarantie nicht wieder her.

Das Gerät ist bereits beim Hersteller auf Grund dessen registriert und wenn es nicht von einem Lizenzierten Reparaturcenter entfernt wird, bleibt dieser Negative Eintrag bestehen.

Dies betrifft sowohl die Herstellergarantie als auch die Gewährleistung.

Wir können nicht für mögliches Fehlverhalten Ihrerseits haften. [...]

Da will man was zum Forum beigetragen und wird nur angefeindet. Als hät ich ich nichts besseres zu tun, als mir Geschichten aus den Fingern zu saugen, um Threads eröffnen zu können. :D Die Geschäftsbedingungen werde ich jetzt nicht durchforsten, um das zu beweisen. Ich gehe davon aus, dass der Händler sich hier rechtlich abgesichert hat, bevor er sowas schreibt. ... und im Grunde ists mir auch egal, wenns jemand nicht glaubt. Hier nur meine Erfahrung zum Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will mich hier mit keinem anfeinden, sondern auch nur meine Erfahrung mitteilen :D

Ich sag ja nicht, dass du unrecht hast! Aber es sieht für mich nach einer Ausnahme aus, wo sie mal explizit drauf geachtet haben WAS sie da eigentlich reparieren sollen. Da haben sie halt ein gerootetes Gerät festgestellt.

Du hattest geschrieben, dass neu flashen und wegschicken nichts bringt..das ist aber ja gerade der Punkt, wenn du es flashst und die Rootrechte so entfernst, hast du keine Möglichkeit Root nachzuweisen ;)
Oder meintest du NACHDEM du es schonmal gerootet abgeschickt hast und es als "gerootet" registriert ist? Kann sein, dass ich das falsch verstanden hab, dann will ich meine Aussage revidieren!
 
Ich bin einer derjenigen die einen Fullbrick aufm Handy hatten.Eingeschickt und repariert zurück bekommen. Nix gezahlt
 
Jangrie schrieb:
Du hattest geschrieben, dass neu flashen und wegschicken nichts bringt..das ist aber ja gerade der Punkt, wenn du es flashst und die Rootrechte so entfernst, hast du keine Möglichkeit Root nachzuweisen ;)
Oder meintest du NACHDEM du es schonmal gerootet abgeschickt hast und es als "gerootet" registriert ist? Kann sein, dass ich das falsch verstanden hab, dann will ich meine Aussage revidieren!
Ja richtig, neu flashen NACHDEM es bereits gerootet eingeschickt wurde.

Bei mir war der Homebutton defekt (nötig, um in den Downloading-Modus zu gelangen), deswegen hab ich es so eingeschickt. Dachte, dass wenn sie die Reparatur verweigern, ich mir immer noch Gedanken machen kann, wie ich ohne den Homebutton flashen kann.

Den E-Mail Zitaten kann man auch entnehmen, dass die Reparaturdienste vom Hersteller angewiesen sind, das Handy immer auf Root o.ä. zu prüfen, egal um welchen Defekt es sich handelt.

Bei frisch geflashten und gebrickten Handys findet man natürlich nichts.
Der Thread Titel heißt ja nicht "Rooten = Garantieverlust", aber vielleicht hät ich ihn "Entdeckter Root = Garantieverlust" nennen sollen.
 
Auch wenn der Thread schon etwas älter ist:

Das mit dem Rooten die Garantie/Gewährleistung erlischt, ist - rechtlich gesehen - völliger Blödsinn.

Der Hersteller kann die G/G nur dann verweigern, wenn er belegen kann, dass der Defekt duch eine unsachgemäßen Behandlung (wie z.B. Rooten) eingetreten ist. Wenn z.B. das Display einen Schaden hat, welcher eindeutig einem Fabrikationsfehler zu Grunde liegt, kann er sich mit dem Root nicht rausreden. Anders ist es, wenn das Gerät nach dem Rooten nicht mehr hochfährt.

Natürlich soll es schon Fälle gegeben haben, bei denen die Reparatur verweigert wurde. Das Problem hier ist, dass keiner es sich leisten kann, den Hersteller zu verklagen. Ein Schritt wäre der Gang zum Verbraucherschutz.

Einige Hersteller reapieren trotzdem (oft kommt es auch auf die Werkstatt an), weil sie wissen, dass der Aufwand, zu beweisen dass der Defekt durch das Rooten entstanden ist, aufwendiger sein dürfte als die Reparatur.

Oder anders gesagt: Wenn ihr an eurem Auto einen Modchip zur Leistungssteierung eingebaut habt, kann der Hersteller euch auch nicht die G/G auf die Zentralveriegelung abschlagen - sehr wohl aber bei einem Defekt des Motors...
 
Wo habt ihr das einschicken lassen?
 
Samsung Support kontaktieren, die werden dir sagen, was zu tun ist.

Noch nie mit nem Kundenservice zu tun gehabt?!
 
Soweit war ich auch schon!
 
SSKM (~selbst Schuld, kein Mitleid) sage ich da nur! Wer derart dämlich ist, sich dabei erwischen zu lassen, sollte entweder hinterher still sein, oder viel Geld für einen guten Rechtsanwalt haben. Allerdings ist ein Geräteneukauf sicherlich günstiger und das Ergebnis besser kalkulierbarer als die Beratung mit dem Rechtswanwalt.

Ein privatrechtlicher Garantievertrag ist nun mal kein gesetzlich geregelter Gewährleistungsanspruch, weshalb der Stärkere die Regeln vorgibt; und das ist nun mal der Produzent!
 

Ähnliche Themen

M
  • Marc0p0l0
Antworten
3
Aufrufe
1.586
red-orb
red-orb
D
  • Downstar
Antworten
6
Aufrufe
3.448
der der'l8
der der'l8
67killer
  • Gesperrt
  • 67killer
Antworten
10
Aufrufe
4.311
Hatshipuh
Hatshipuh
Zurück
Oben Unten