S
Superchris
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Wie in diesem thread ersichtlich:
https://www.android-hilfe.de/forum/...r-reparaturservice-defy-news-only.115599.html
gibt es einen Garantieverlust beim rooten des Gerätes. Ist das richtig? Man muß hier m.E. differenzieren:
-rührt der Defekt von einer Schadsoftware her, die nur durch root-Rechte auf das Tel. gekommen sein kann, dann ist ein Garantieverlust plausibel.
-Motorola bzw. deren Erfüllungsgehilfen dürfen sich jedoch nicht ihrer Reparaturverpflichtung entziehen, sofern der Defekt nicht von einer schadhaften Software stammt. Dies wäre ein Verstoß gegen Treu und Glauben, im weiteren Sinne.
Ich als Eigentümer habe ein absolutes Recht an dem Handy, d.h., ich kann damit tun und lassen, was ich will. Die pauschale Aussage, durch Modifikation erfolgt ein Garantieverlust, kann so nicht stimmen.
Meiner Meinung nach muß hier (nachdem man festgestellt hat, daß die Software nicht den Schaden verursacht hat) strikt zwischen Hard-und Software-Defekt getrennt werden.
Im Übrigen besteht bei dem Defy der "Sonderfall", daß der Hörmuscheldefekt wohl einschlägig bekannt ist, und sich schon alleine deshalb Motorola nicht der Verantwortung einer kostenfreien Reparatur entziehen darf.
Überhaupt habe ich die Möglichkeit der Kenntnisname der Bestimmungen, die einen solchen Garantieverlust benennen, erst nach dem Kauf des Gerätes, nämlich in den Lizenzbestimmungen von Motorola. Sie können nicht als AGB gewertet werden, das sie vor dem Kauf nicht einsehbar waren. Insoweit muß dieser Part, der den Garantieverlust beschreibt, nichtig sein. Der Rest ist es wohl nicht, im Rahmen einer geltungserhaltenden Reduktion (salvatorische Klausel).
Also viele Dinge, die dagegen sprechen. Erst Bedingungen (Lizenz) lesen, überlegen, dann kaufen - so wäre die Sache wohl wasserdicht. Ist sie aber so nicht.
https://www.android-hilfe.de/forum/...r-reparaturservice-defy-news-only.115599.html
gibt es einen Garantieverlust beim rooten des Gerätes. Ist das richtig? Man muß hier m.E. differenzieren:
-rührt der Defekt von einer Schadsoftware her, die nur durch root-Rechte auf das Tel. gekommen sein kann, dann ist ein Garantieverlust plausibel.
-Motorola bzw. deren Erfüllungsgehilfen dürfen sich jedoch nicht ihrer Reparaturverpflichtung entziehen, sofern der Defekt nicht von einer schadhaften Software stammt. Dies wäre ein Verstoß gegen Treu und Glauben, im weiteren Sinne.
Ich als Eigentümer habe ein absolutes Recht an dem Handy, d.h., ich kann damit tun und lassen, was ich will. Die pauschale Aussage, durch Modifikation erfolgt ein Garantieverlust, kann so nicht stimmen.
Meiner Meinung nach muß hier (nachdem man festgestellt hat, daß die Software nicht den Schaden verursacht hat) strikt zwischen Hard-und Software-Defekt getrennt werden.
Im Übrigen besteht bei dem Defy der "Sonderfall", daß der Hörmuscheldefekt wohl einschlägig bekannt ist, und sich schon alleine deshalb Motorola nicht der Verantwortung einer kostenfreien Reparatur entziehen darf.
Überhaupt habe ich die Möglichkeit der Kenntnisname der Bestimmungen, die einen solchen Garantieverlust benennen, erst nach dem Kauf des Gerätes, nämlich in den Lizenzbestimmungen von Motorola. Sie können nicht als AGB gewertet werden, das sie vor dem Kauf nicht einsehbar waren. Insoweit muß dieser Part, der den Garantieverlust beschreibt, nichtig sein. Der Rest ist es wohl nicht, im Rahmen einer geltungserhaltenden Reduktion (salvatorische Klausel).
Also viele Dinge, die dagegen sprechen. Erst Bedingungen (Lizenz) lesen, überlegen, dann kaufen - so wäre die Sache wohl wasserdicht. Ist sie aber so nicht.
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