Garantieverlust durch Modding nicht richtig?!

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S

Superchris

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Wie in diesem thread ersichtlich:

https://www.android-hilfe.de/forum/...r-reparaturservice-defy-news-only.115599.html

gibt es einen Garantieverlust beim rooten des Gerätes. Ist das richtig? Man muß hier m.E. differenzieren:

-rührt der Defekt von einer Schadsoftware her, die nur durch root-Rechte auf das Tel. gekommen sein kann, dann ist ein Garantieverlust plausibel.

-Motorola bzw. deren Erfüllungsgehilfen dürfen sich jedoch nicht ihrer Reparaturverpflichtung entziehen, sofern der Defekt nicht von einer schadhaften Software stammt. Dies wäre ein Verstoß gegen Treu und Glauben, im weiteren Sinne.
Ich als Eigentümer habe ein absolutes Recht an dem Handy, d.h., ich kann damit tun und lassen, was ich will. Die pauschale Aussage, durch Modifikation erfolgt ein Garantieverlust, kann so nicht stimmen.
Meiner Meinung nach muß hier (nachdem man festgestellt hat, daß die Software nicht den Schaden verursacht hat) strikt zwischen Hard-und Software-Defekt getrennt werden.
Im Übrigen besteht bei dem Defy der "Sonderfall", daß der Hörmuscheldefekt wohl einschlägig bekannt ist, und sich schon alleine deshalb Motorola nicht der Verantwortung einer kostenfreien Reparatur entziehen darf.

Überhaupt habe ich die Möglichkeit der Kenntnisname der Bestimmungen, die einen solchen Garantieverlust benennen, erst nach dem Kauf des Gerätes, nämlich in den Lizenzbestimmungen von Motorola. Sie können nicht als AGB gewertet werden, das sie vor dem Kauf nicht einsehbar waren. Insoweit muß dieser Part, der den Garantieverlust beschreibt, nichtig sein. Der Rest ist es wohl nicht, im Rahmen einer geltungserhaltenden Reduktion (salvatorische Klausel).

Also viele Dinge, die dagegen sprechen. Erst Bedingungen (Lizenz) lesen, überlegen, dann kaufen - so wäre die Sache wohl wasserdicht. Ist sie aber so nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verstehe dein Problem nicht. Roote einfach dein Handy. Wenn es kaputt ist, mach wieder das Stock-Rom drauf (somit gehen auch die Root-Rechte) verloren und schick es dann ein. Bei der Reparatur wird sowieso alles auf Werkseinstellungen gesetzt.
 
Ich will aber kein Stock-Rom draufmachen. Und warum wird alles wieder auf Werkseinstellungen bei einer Hörmuschel-Reparatur gesetzt? Sinnfrei.
 
@ Superchris

Ich habe deine Aussagen verstanden, aber warum stören dich denn Motorolas Garantie-Bestimmungen so dolle, wenn DAT-Repair das meiste sowieso auf Kulanz repariert?

Man muss übrigens auch Motorola verstehen, denn eine Software kann sehr wohl auch zu einem Hardware-Defekt führen, also ist es gar nicht abwegig, dass Motorola offiziell nur Geräte mit originale Software repariert.

Bestes Beispiel:

https://www.android-hilfe.de/forum/...defy.176/warnung-vor-der-china-rom.79737.html
 
Zugegeben, Dat-Repair repariert auf Kulanz.
Aber wieso kann man nicht Klarheit in diese ganze "was darf ich-was darf ich nicht" -Geschichte reinbringen? Ich mag die pauschale Aussage von dat-repairt nicht : bei Modifikation Garantieverlust. Das ist falsch.
Anders siehts natürlich aus, wenn es um eine Schad-Software geht, wie bei deinem Beispiel. Das ist ja auch nicht das Problem und hier sehe ich den Garantieverlust natürlich ein. Es geht um andere Fälle:
Hardware defekt ohne Software-einfluß (z.B. Hörmuschel) Gerade bei einem Android-Telefon, das förmlich ruft: probier doch mal das aus, konfiguriere mich um, personalisiere, individualisiere, sei kreativ, du darfst alles - anders als bei apple - , ist es ja offensichtlich, daß man diese Freiheit bzgl. der Konfiguration auch nutzt. Ansonsten ziehe ich mal den Vergleich von nem Porsche-Fahrer, der nie schneller als 120 fährt
 
Naja mir ist aber auch noch nie zu Ohren gekommen, dass Motorola bisher die Reparatur des Ohrmuscheldefekts abgelehnt hat.
 
Ich denke auch bei einer Hörmuschel-Reparatur muss das Handy eingeschaltet und auf IMEI oder sonst was geprüft werden. Somit dient ein factory Reset dem Datenschutz. Ausserdem gibt es genug Programme (Nandroid Backup/Titanium Backup) um dein vorheriges ROM mit Einstellungen wieder einzuspielen. Wo liegt also dein Problem? Sei doch lieber froh, dass überhaupt die MÖGLICHKEIT besteht, dass Handy zu rooten und sachen damit anzustellen, die NORMALERWEISE "Verboten" sind ;)
 
Wenn du bei deinem Porsche aber die Software der Motorsteuerung veränderst, gewährt der Hersteller garantiert auch keine Garantie mehr, wenn du dir die Kolben wegglühst...

Ich glaube, das Thema ist nicht so ganz einfach. Ich kann sowohl die Modder verstehen (bin ja selber nicht Stock-Rom und spiele gerne rum), aber ich kann auch nachvollziehen, dass Motorola sich absichern möchte...
 
Superchris schrieb:
Ich will aber kein Stock-Rom draufmachen. Und warum wird alles wieder auf Werkseinstellungen bei einer Hörmuschel-Reparatur gesetzt? Sinnfrei.

Soweit ich weiß wird standardmäßig auf Werkseinstellung zurück gestezt um einen Softwarefehler auszuschließen. Egal mit was für einem Defekt du das Gerät einschickst. Für mich ergibt das wohl einen Sinn. Wer vor dem einschicken kein Backup macht, ist meiner Meinung nach selber schuld ;)
 
oha, erst- oder zweitsemester jura, gerade schuldrecht bt vorlesung gehabt und den 434, 437 bgb entdeckt...

im ernst: selbstverständlich kann ein softwareeingriff zum verlust der mangelrechte führen, gerade dann wenn so tief in das system eingegriffen und parameter geändert werden, welche das gerät mechanisch zerstören können (übertakten bis der prozzi glüht z.b.) - daran ändert auch 903bgb (welcher das eigentum und den umgang damit definiert) nichts.

im übrigen möchte ich den kunden sehen, der wegen einem 200€ handy ne gewährleistungsklage gegen motorola vom zaune bricht...

gruß
 
Außerdem hat sich schon manches Problem gelöst nur weil jemand die Stock Rom geflasht hat. Software die nicht vom Hersteller ist kann dieser halt auch schlecht supporten.

Wäre ja noch schöner wenn die ganzen MS2ginger Rom Nutzer ihr Telefon einsenden nur weil die "grüne" Kamera nicht geht... oder oder.
 
Superchris schrieb:
Ich will aber kein Stock-Rom draufmachen. Und warum wird alles wieder auf Werkseinstellungen bei einer Hörmuschel-Reparatur gesetzt? Sinnfrei.

"Datenschutz"
die Werkseinstellungen werden auch wegen der noch vorhandenen Kundendaten etc. durchgeführt.
 

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