[Sehr wichtig] Allgemeine Informationen zu Root und Bootloader-Unlocking bei Sony

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Lenoid

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Allgemeine Informationen zu Root und Bootloader-Unlocking bei Sony-Geräten



Wir möchten an dieser Stelle über die potentiellen Folgen von Root und vor allem des entsperren des Bootloaders informieren.
Dies ist nur eine Information zu den Folgen und keine Information zu den Möglichkeiten die sich daraus ergeben oder Anleitung. Diese wird jeweils im entsprechenden Geräteforum zu finden sein sofern bereits verfügbar oder im Falle des Bootloaders im allgemeinen Sony-Forum.
Ob man den Bootloader überhaupt entsperren kann kann man über das Service Menü (Telefonnummer *#*#7378423#*#* wählen oder alternativ siehe hier oder hier) -> Service Info -> Configuration -> "Bootloader unlock allowed: XYZ" (XYZ = yes = möglich; XYZ = no = normalerweise nicht möglich) herausfinden.

Wichtig: Alle Informationen sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit und wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen.



Mögliche Folgen von Root:

Durch den tiefen Eingriff in die Software des Gerätes durch hohe Berechtigungen kann diese zerstört werden. Im schlimmsten Fall fährt das Gerät nicht mehr hoch. Daher sollte man sich vorher einlesen und darüber bewusst sein was man macht.
Sofern der installierte Kernel es zulässt und man den SoC übertaktet kann der SoC überhitzen und dauerhaften physikalischen Schaden nehmen, sprich die Hardware wird beschädigt.

Allgemeine Infos zu Root findet ihr bei DroidWiki oder überall im Netz und werden den meisten ohnehin bekannt sein.



Mögliche Folgen eines entsperrten Bootloaders:

Ihr bringt durch das entsperren des Bootloaders eure Garantie in Gefahr! Dies ist zwar nicht zwangsläufig der Fall, aber man sollte davon ausgehen, dass der "worst case" eintreten könnte. Dazu sagt Sony:
Sony Developer schrieb:
If you unlock the boot loader, you may void the warranty of your device and/or any warranty from your operator. See your device’s warranty statement for details.

Selbst wenn Sony die Garantie im Einzelfall nicht verweigert können im Garantiefall zusätzliche Kosten entstehen die ihr zu tragen habt:
Sony Developer schrieb:
Additionally, due to the modified device software, Sony’s repair network will likely have to replace key components before it can properly test, repair and verify your device using our repair tools and software. Consequently, if Sony performs a warranty repair, Sony will likely charge you a significant service fee for the additional costs caused by your modification of the software.

Zudem werden einige sogenannte "DRM-Keys" gelöscht und können ohne intaktes Backup der "Trimm Area" (TA) nicht wiederhergestellt werden. Dieses Backup kann folglich nur mit einem jungfräulichen Bootloader erstellt werden, da ein fremdes Backup unweigerlich zu einem Softbrick führt. Eine allgemeine Anleitung findet man im allgemeinen Sony-Forum.

Gelöschte DRM-Keys verweigern euch z.B. den Zugriff auf bestimmte Sony-Dienste (Music Unlimited, Video Unlimited, PS4 remote play, PSN App, usw.), S-Force Front Surround oder die Bravia/X-Reality Engine for Mobile/Super Vivid bzw. "Advanced camera algorithms". Darauf weist Sony auch explizit hin:
Sony Developer schrieb:
Certain pre-loaded content on your device may also be inaccessible due to the removal of DRM security keys. For high-end devices running recent software versions, for instance Xperia Z3, the removal of DRM security keys may affect advanced camera functionality. For example, noise reduction algorithms might be removed, and performance when taking photos in low-light conditions might be affected.
Das Z3(C) macht mit entsperrtem Bootloader also unweigerlich schlechtere Fotos.

Des weiteren funktionieren MirrorLink und Miracast nicht mehr. Zudem wird die Audio-Qualität reduziert und Lautstärkeverbesserungen deaktiviert.

Je nachdem was man mit dem Gerät anstellt kann es auch zu irreversiblen physikalischen Schäden an dem Gerät kommen. Ein Beispiel wäre ein Custom Kernel der den SoC übertaktet und durch darauf folgende Überhitzung beschädigt.

Offizielle Softwareupdates via PC Companion oder OTA werden bei offenem Bootloader ebenfalls verweigert, sodass man manuell ein (offizielles) ROM flashen muss solange der Bootloader geöffnet ist.

Beim Weiterverkauf ist das Gerät weniger wert, da gewisse Funktionen bzw. die Garantie fehlen. Zudem MUSS beim Weiterverkauf explizit darauf hingewiesen werden, da sonst logischerweise rechtliche Konsequenzen seitens des Käufers drohen.

Sony könnte das entsprechende Gerät in ihrer Datenbank eintragen sobald der Unlock Key angefordert wird. Somit können sie im Zweifelsfall feststellen, dass dieser bereits angefordert wurde und ggf. genauere Nachforschungen angehen. Nach den Erfahrungen der Custom Comunity werden allerdings keine Daten vom Flashtool selbst an Sony übertragen, sodass Sony vom Unlocking nichts mitbekommen sollte. Sofern die DRM-Keys via TA-Backup wieder korrekt eingespielt wurden und die DRM Keys vorhanden sind verwehrt Sony erfahrungsgemäß auch die nicht Garantie. Dies sind aber nur Erfahrungswerte, genau weiß das keiner außer Sony. Vorsicht ist also geboten.
Eine größere Gefahr besteht wenn das TA-Backup nicht wiederhergestellt werden kann, da Sony hier ggf. mehr Möglichkeiten hat das Fehlen der DRM-Keys festzustellen.


Bei XDA gibt eine Liste am Beispiel des Xperia Z3 Compact welche Funktionen verloren gehen:
Loss of DRM Keys (XDA Developers)

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Einschränkungen eher geringer sind je älter das Gerät ist. Trotzdem gelten viele Einschränkungen auch für ältere Geräte, aber eben nicht alle. So wird bereits bei den 2011er Xperias u.a. der DRM-Key gelöscht, die Sony Bravia Engine deaktiviert und offizielle (OTA-)Updates eingeschränkt.



Die rechtliche Situation in Deutschland:

Wichtig: Wir sind alle keine Juristen. Und selbst wenn, das dürfte in gewisser Weise zumindest teilweise eine rechtliche Grauzone sein. Daher sind vor allem diese Informationen ohne Gewähr und stellt weder eine juristische Beratung noch einen bestimmen Fall dar!

Generell bleibt zumindest der Gewährleistungsanspruch (die ersten 6 Monate ab dem Kaufzeitpunkt muss der Händler(!) dem Kunden beweisen, dass der vorliegende Mangel/Schaden nicht bereits beim Kauf vorlag, wovon in diesem Zeitraum rechtlich ausgegangen wird; der Händler muss beweisen, dass der Kunde für den Mangel verantwortlich ist, nicht umgekehrt) definitiv bestehen. Das ist sowohl bei Root als auch beim entsperren des Bootloaders gültig, da hier der Zustand des Gerätes zum Zeitpunkt des Kaufs ausschlaggebend ist. Und zu diesem war es wohl weder gerootet noch war der Bootloader freigeschaltet.

Nach 6 Monaten sieht das anders aus, da ab jetzt die Beweislastumkehr erfolgt. Ihr müsst beweisen, dass der Mangel nicht von eurer Modifikation kommt und das kann ohne ein eventuell teures Gutachten schwierig werden. Der Hersteller sitzt da wohl am längeren Hebel.

Im Falle eines Bootloader Unlocks weist euch Sony wie oben beschrieben darauf hin, dass ihr möglicherweise die Garantie verliert. Im Klartext bedeutet das, dass ihr auf die Kulanz von Sony angewiesen seid.
Beim Rooten hingegen dürfte es auf die Garantiebedingungen des einzelnen Geräts ankommen. Diese kann man sich beim Sony Support als PDF runterladen.
In diesen schreibt Sony beispielsweise:
Sony Mobile schrieb:
5. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Produktfehler, die durch Installationen, Modifikationen, Reparaturen
oder Öffnung des Produkts durch Personen verursacht werden, die nicht von Sony autorisiert wurden.


CHIP Online schreibt dazu:
CHIP Online schrieb:
Für viele Nutzer der wohl entscheidendste Punkt ist der Verlust der Garantie - die Gewährleistung bleibt davon aber unberührt. Zur Unterscheidung: Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die der Verkäufer einhalten muss, wenn der Kunde einen Mangel am Gerät feststellt, der schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die dem Kunden die Funktionsfähigkeit der Ware über einen bestimmten Zeitraum garantiert.

Stellt der Kunde einen Defekt fest, der nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand, greift daher die Garantie - und diese verlieren Sie oft durch das Rooten. Eine pauschale Aussage lässt sich hier aber nicht treffen, da die Hersteller sehr unterschiedlich vorgehen. HTC etwa erwähnt explizit, dass die Garantie bestehen bleibt, wenn der Defekt nicht durchs Rooten entstanden ist. Viele andere Hersteller schweigen sich in diesem Punkt allerdings aus oder erwähnen pauschal, dass durchs Rooten die Garantie erlischt.

Quelle


Im DroidWiki wird auf diesen Punkt sogar noch detaillierter eingegangen:


Von der rechtlichen Geschichte abgesehen: Recht haben bedeutet nicht automatisch Recht bekommen! Wenn Sony oder der Händler euch Garantie bzw. Gewährleistung verweigern seid ihr erst einmal die dummen, denn ihr müsst diesen hinterherrennen und notfalls vor Gericht ziehen. Wenn ihr am Ende ein halbes Jahr(+) ohne funktionierendes Gerät dasteht bevor ihr zu eurem Recht kommt interessiert das niemanden.



In eigener Sache:

Auch wenn dieser Beitrag sehr pessimistisch klingt soll er das auch irgendwie, denn das ist auch der Sinn des Ganzen. Schließlich sollte man sich vor einer solchen Entscheidung Gedanken machen über das was man machen will und die möglichen Folgen. Und hier dürfen die negativen Aspekte - auch wenn sie tw. "worst case" sind - nicht ausgeblendet werden. So spielt die Kulanz seitens Sony in diesem Beitrag erst einmal keine Rolle, da sie individuell und auch keine Pflicht ist.
Die meisten dürften mit ihrem entsperrten Bootloader glücklich sein sofern sie wissen worauf sie sich eingelassen haben. Und genau dieses im überall im Netz verstreute Wissen möchten wir hier soweit wie möglich zusammentragen.



Diskussion und Ergänzungen bzw. Korrekturen bitte hier im alten Thread.
 
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