Knox 1 dennoch neus Sofwareupdate (OTA) erhalten.

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Xoom123

Neues Mitglied
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Hi,
wie schon geschrieben hat mein S9+ Knox 1 aber kein Root drauf der Verkäufer sagt zwar er hat kein Ahnung was das überhaupt ist da er es selber aus der Familie geschenkt bekommen hat gerät war keine Woche alt laut der Rechnung, kann es sein das Rücksetzen des Gerätes auch ein Knox 1 ausgelöst werden kann? (habe da glaube mal was gelesen)
Kann mir nämlich auch nicht vorstellen warum man ein 1Woche altes Gerät mit Garantie und zusatz Garantie (Defekt, Glasbruch, etc.) Rooten sollte und dann auf blöd verkaufen merkt doch jeder mit knox wenn man nur eines der Samsung Apps starten will oder Samung Pass.

Darum wundert es mich auch das das neue Update heute Installiert wurde laut WWW ist nach knox 1 keine OTA updates mehr Möglich.
 
@Xoom123
Also,
vom normalen flashen der unveränderten Firmware mit Odin kommt Knox 1 nicht.
Wenn man nicht versucht die Firmware eines anderen Modells (nicht "F" sondern "N" o.ö.) zu flashen.
Und auch dafür muss man erstmal OEM Unlock aktivieren.
Ist das nicht aktiviert kann man Knox eigentlich kaum auslösen.

OTA Update gibt es auch mit Knox 1 mittlerweile sofern die originale Samsung Firmware ohne Root drauf ist.
 
  • Danke
Reaktionen: Maxi_90, Xoom123 und d407974
Ja da sag ich mal Danke für Erklärung, hatte da nur was von Knox gelesen wenn man es nicht per Menu Reset macht sonder per Knöpfe und auch habe ich nichts oder besser nur was dazu gefunden das wenn Knox ausgelöst keine OTA updates auch nicht wenn Original Software.
OEM unlock ist bei mir konnte nur nicht verstehen warum neues gerät gleich Root und dann doch wieder weggeben vor allem mach ich doch kein Root wenn ich mir auch noch eine zusatz Versicherung ans Bein hänge.
 
@Xoom123
Wieso das gerootet war versteh ich auch nicht. Hoffe du hast es sehr günstig bekommen.
Garantie/Kulanz von Samsung bekommst du nämlich keine. Du musst jede Reperatur selbst zahlen.

Xoom123 schrieb:
Würde ich dir empfehlen zu deaktivieren.
Sonst gehen Apps wie Netflix u. ä. nicht.
Aber Achtung!
Nach dem deaktivieren musst du das Gerät neu starten. Dabei wird zwingend ein Werksreset durchgeführt und alle Daten/Apps auf dem Gerät gelöscht.
 
Ich habe mein Gerät direkt am ersten Tag gerootet als es seitens xda möglich war. Bislang immer so gemacht und nie Probleme bei Vodafone gehabt wenn ich es umtauschen musste

Das heisst NICHT, dass es bei jedem so läuft! Ist nur MEINE Erfahrung!
 
@Black_Focus

Solange da niemand drauf schaut. :cool2:
 
@maik005

Roote seit 10 Jahren alle meine Geräte. Ob HTC oder Samsung, hatte nie Probleme bei Garantiefällen. Da wird mit zuviel Hysterie agiert. In der Realität läuft das meisst anders. Zumal die Gesetzgebung in der Garantiezeit trotz root und Änderungen am Betriebssystem eindeutig für den Kunden entschieden hat.
Kenne persönlich auch nur Fälle ohne Pobleme beim Garantiefall mit Root.
 
@Oelfleck
Dann hast du aber nie ein Smartphone mit knox 1 an Samsung geschickt :cool2:
 
@maik005

Doch, genau darum geht es doch.
 
@Oelfleck
daß Du so gute Erfahrungen mit Garantieleistungen trotz Root gemacht hast ist doch sehr erfreulich.
Ich hatte seiner Zeit leider nicht so viel Glück bei meinem Note 4............

Ich weiß nicht was Du genau mit Gesetzgebung meinst, aber in den Garantiebestimmungen steht eindeutig dass bei einem Eingriff in die Hardware oder dem Betriebssystem (Knox getriggert auf 01) die Garantie erlischt. Mag sein dass Du dann aufgrund von "Gesetzgebung" trotzdem Anspruch auf Garantieleistungen hast, aber was macht man in dem konkreten Fall wenn sich Samsung trotzdem auf seine Garantie Regelungen beruft?!
Dann hat man erstmal ein Problem und Rennereien. Und geh mal einfach davon aus dass sich solche großen Firmen an Gesetz und Ordnung halten.
Die werden also nicht einfach die Garantiebestimmungen nach ihrem Gusto umschreiben.

Mir persönlich ist die Garantie viel zu wichtig, als dass ich diese wegen irgendwelchen Root Spielereien aufs Spiel setze. Zumal die Stockroms bei Samsung mittlerweile so astrein laufen, dass das rooten eigentlich keinen Sinn mehr ergibt. Außerdem lässt sich ein gerootetes Gerät nur schwer bis gar nicht zu einem angemessenen Preis verkaufen. Der Preisverlust ist hierbei sehr hoch. Ich spreche aus Erfahrung, sowohl als Verkäufer:1f629:, als auch als Käufer:biggrin::1f607:.
 
Meine Erfahrung mit Knox getriggert und Samsung Servicecenter:

Durch rooten wird knox getriggert = Garantie/Gewährleistung ist weg,
obwohl ein EU Gesetz diese Praxis den Herstellern verbietet,
aber Recht haben und Recht bekommen sind was anderes …
Samsung hat mal die Reparatur meines damaligen S5 (Mainboard defekt) wegen root abgelehnt,
das S5 war 5 Monate alt. Ich musste noch 50€ bezahlen, wegen dem Kostenvoranschlag,
wird normalerweise verrechnet, war ein Offizielles Samsung Servicecenter (Privat Besitzer).
LG ist da nicht so vorgegangen, sie haben ein Full Brick Smartphone (G3) einfach zurückgesetzt.
 
Hier in Spanien herrscht da wohl eine völlig andere Handhabung und Einstellung gerooteten Geräten gegenüber. Auch beim Verkaufen meiner gerooteten Phones habe ich nie Probleme, auch nicht mit dem Verkaufspreis.
Den Service interessiert es schlichtweg nicht, ob das Handy gerootet ist, oder nimmt es ganz normal auf, wenn das Thema darauf kommt.
Zumal es ja auch europäische Gesetzte gibt, die das Verändern des Betriebssystems zulassen. Hier hält man sich daran.
Durch das Rooten ermöglicht man auch heute noch eine Vielzahl an Mehrfunktionen und Verbesserungen, die eine Stockrom von Samsung nie bieten wird.
So hab ich z.B. ein deodexed System, die N8 Kamera und viele viele Zusatzfunktionen, die dem Ger@t einen Mehrwert verpassen.
Das schlägt sich auch beim Verkauf in einem besseren VP nieder.
Andere Länder, andere Sitten. ;-)
 
  • Danke
Reaktionen: RealKeyserSoze
Moin,

ich möchte hier etwas zum Thema Root und Gewährleistung/Sachmängelhaftung beitragen.

Sofern mir bekannt ist, erlischt die Sachmängelhaftung (ehemals Gewährleistung) nicht wenn das Gerät gerootet wurde. Dies hängt damit zusammen, dass die Sachmängelhaftung nicht beim Hersteller, sondern beim Händler/Verkäufer in Anspruch genommen werden muss. Wenn also beispielsweise ein Hardwaredefekt vorliegt, der nicht auf unsachgemäße Behandlung oder das Rooting zurückzuführen ist, greift hier nach wie vor die Sachmängelhaftung. Leider vermischen viele Leute noch immer die Sachmängelhaftung mit der Garantie, dies sind aber zwei unterschiedliche Sachen. Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer/Händler beanspruchen und die Garantie (die im Übrigen vom Hersteller freiwillig gegeben wird und für die es keine Pflicht gibt) beim Hersteller anmelden. Die zweijährige Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt und eine Pflicht.

Gruß
 
AndroidenMick schrieb:
Die zweijährige Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt und eine Pflicht.
hat aber einen großen Haken...
Nach 6 Monaten musst du dem Händler nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war, was kaum möglich ist.
 
Ja, die Beweislastumkehr....

Stimmt, hier müsste man Protokoll führen oder anderswie nachweisen dass dies ein Sachmangel ist, der nicht durch eine unsachgemäße Behandlung verursacht wurde, sondern aufgrund eines Fehlers in der Produktion entstanden ist. Das ist wirklich ein Haken.

Ich wollte nun verdeutlichen dass beim Rooten nicht alles weg ist.
 
  • Danke
Reaktionen: maik005
Das zur Theorie, bringt leider nichts wenn man es in der Praxis nicht umsetzen kann.
 

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