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mugel0190
Ambitioniertes Mitglied
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Ich hab ihm auch geasagt: Machs mit Gewährleistung, aber er möchte das direkt gefixt haben. Mir isses egal, ich hab ihm gesagt, dass ich jede Verantwortung ablehne...
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mugel0190 schrieb:Ich hab ihm auch geasagt: Machs mit Gewährleistung, aber er möchte das direkt gefixt haben. Mir isses egal, ich hab ihm gesagt, dass ich jede Verantwortung ablehne...
mugel0190 schrieb:Erst kommt die Gewährleistung und nach nem halben Jahr dann die Garantie...
mugel0190 schrieb:Und bei einem Hardwaredefekt verliert man durch Flashen einer Custom Recovery die Garantie auch nicht. Wie sonst sollte man seine Datensicherung bzw. nen Factory Reset machen bevor man es im Fehlerfall einschickt?
ICH würde niemals meine persönlichen Daten an einen Hersteller ausliefern.
mugel0190 schrieb:Aber seis drum. Ich hab ihm jetzt gesagt, wir schauen was KIES draus macht und dann gehts zum Service.
Meines Wissens: Wendet man sich an den Händler, fordert man Gewährleistung, keine Garantie. Wendet man sich an den Hersteller, fordert man Garantie, keine Gewährleistung.chris1985 schrieb:Keine Ahnung wo du herkommst, aber in Deutschland ist die Garantie höherwertiger als die Gewährleistung. Gibt ein Hersteller 2 Jahre Garantie (wie in dem Fall 2 Jahre von Samsung), so greift die Gewährleistungsverordnung der EU (2 Jahre gewährleistung, nach 6 Monaten Beweislastumkehr) nicht.
chris1985 schrieb:Keine Ahnung wo du herkommst, aber in Deutschland ist die Garantie höherwertiger als die Gewährleistung. Gibt ein Hersteller 2 Jahre Garantie (wie in dem Fall 2 Jahre von Samsung), so greift die Gewährleistungsverordnung der EU (2 Jahre gewährleistung, nach 6 Monaten Beweislastumkehr) nicht.
chris1985 schrieb:Gerade das ist ja der Witz an einem Hardwaredefekt: Es gibt keine persönlichen Daten mehr...
chris1985 schrieb:Kies macht nix und Service gibts auch nicht mehr.
Leider sind die Flash-Sachen überhaupt nicht abgesichert. Erwischt man beim Flashen eine falsche Datei, kann die Hardware durch falsche Ansteuerung beschädigt werden. Beispielsweise wenn man versehentlich Note 2-Dateien statt denen für S3 zum Rooten benutzt, liegt offensichtlich eine viel zu hohe Spannung beim Touchscreen an, welcher daraufhin den Dienst endgültig einstellt. Der Flashcounter sagt aber nur, DASS etwas geflasht wurde, das nicht eine Standard-Firmware war. Nicht was es war. Daher geht Samsung zunächst mal davon aus, dass das Flashen die Hardware beschädigen könnte und ein erhöhter Flashcounter kann zur Verweigerung der Garantie führen. Diese Argumentation könnte sich ein Händler bei der Verweigerung der Gewährleistung ebenfalls zunutze machen. Ob das rechtens ist oder nicht steht wieder auf einem anderen Blatt.mugel0190 schrieb:Und eine Gewährleistungsversagung wegen Aufspielen einer Software wäre mir im Hardwarebreich auch neu. Die Garantie mag dahin sein, aber die Gewährleistung bleibt davon unberührt.
Es geht nicht darum ob etwas aushebelt wird, sondern darum, welche Priorität die vertraglich geregelte Vereinbarung hat. Denn in erster Linie gilt das, was vertraglich festgehalten wurde.mugel0190 schrieb:Also ist Deiner Argumentation nach ist eine vertragliche Vereinbarung höherwertiger als ein gesetzliche Regelung? Und eine vertragliche Vereinbarung hebelt dann das BGB aus? Lustig
mugel0190 schrieb:Also in dem von mir gezogenen Nandroid sind sämtliche persönlichen Daten vorhanden... Es scheint sie noch zu geben...
mugel0190 schrieb:Und eine Gewährleistungsversagung wegen Aufspielen einer Software wäre mir im Hardwarebreich auch neu. Die Garantie mag dahin sein, aber die Gewährleistung bleibt davon unberührt.
chris1985 schrieb:Es geht nicht darum ob etwas aushebelt wird, sondern darum, welche Priorität die vertraglich geregelte Vereinbarung hat. Denn in erster Linie gilt das, was vertraglich festgehalten wurde.
chris1985 schrieb:Dann versuch doch deine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, indem du dem Hersteller vorwirfst, dass der Hardwaredefekt trotz Firmwaremanipulation schon vor Kauf des Geräts vorhanden war... bin schon auf das Gerichtsurteil gespannt.
Ok, dann halt nicht kommentarlos, sondern mit Kommentar: Benutze die Suche.gonz81 schrieb:Aber bevor der nächste übereifrige Mod es gleich kommentarlos schließt