Garantie nach flashen

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C

Coca69

Ambitioniertes Mitglied
1
hallo liebes forum ich habe seit heute das note 2 und ich lese immerwieder was von garantieverlust bei cfw aufspielung... aber angenommen es ist kaputt dann kann ich doch mit triangle away wieder ne stock aufspielen und alles auf null stellen dann müsste samsung nix mehr sehen oder
 
Es ist zumindest nichts bekannt, dass irgendetwas nicht rückgängig machbar wäre.

Mit Triangle Away kannst Du jedenfalls den Counter zurücksetzen und denn eine Stock aufspielen. Eigentlich sollte dann alles tutti sein.

Samsung hat auch im S3 Forum schon das ein oder andere Gerät auf Garantie repariert obwohl es gerootet war.

Hier noch was interessantes dazu:http://www.computerbase.de/news/2012-11/gewaehrleistung-trotz-root-und-flash/
 
Woschdi schrieb:
Es ist zumindest nichts bekannt, dass irgendetwas nicht rückgängig machbar wäre.

Mit Triangle Away kannst Du jedenfalls den Counter zurücksetzen und denn eine Stock aufspielen. Eigentlich sollte dann alles tutti sein.

Samsung hat auch im S3 Forum schon das ein oder andere Gerät auf Garantie repariert obwohl es gerootet war.

Hier noch was interessantes dazu:http://www.computerbase.de/news/2012-11/gewaehrleistung-trotz-root-und-flash/

Flash Counter resetten, Stock mit Pit File flashen und via Telefoncode internen Speicher formatieren. Dann sollte man keine spuren von Custom Roms finden.

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2
 
Also es gab vor kurzem einen Gerichtsbeschluss... Rooten und Custom Roms haben auf die Garantie keinen Einfluss!

Sollte aber durch den Root oder die Rom etwas kaputt gehen (z. B. Prozessor zu heiß) dann erlischt die Garantie für den Teil des Gerätes, welcher durch den Root bzw CR kaputt ging.

D. h. solltest du einen Root oder CR auf dem Handy haben, aber der Powerbutton nicht mehr funktionieren, so hast du immer noch Garantie und sie müssen es dir reparieren!

Sonst haben die Vorposter ja schon geschrieben wie du wieder auf ein CleanStock kommst.
 
Das gab es keinen Gerichtsbeschluss und es ging auch nicht um die Garantie, sondern um die Gewährleistung und da ist nicht Samsung der Ansprechpartner, sondern dein Händler, bei dem du das Gerät gekauft hast. Die Garantie hingegen kann Samsung auslegen, wie sie wollen.
Davon abgesehen kann dir das ganze auch nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf helfen, Stichwort "Beweislastumkehr".
 
Dann google nochmal nach.. es gab einen gerichtsbeschluss dazu... aber ja du hast recht.. nach den 6 monaten ist alles eigentlich nur noch Kulanz.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk 2
 

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