Aktivierung des Root Account

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Cua schrieb:
Wenn du den Code hast, ist deine Garantie eh flöten ;)
Was ist also der Grund, den Code noch aufzuheben?
Den Code habe ich nur geholt, weil ich nicht weiß ob ich ihn gleich bekommen würde wenn Lollipop da ist. Wie man sieht klappt es nicht immer auf Anhieb.

Ansonsten gibt es einen Hinderungsgrund: Der Aufwand, bis das Gerät wieder so ist wie es war. Wird beim Unlock nicht alles Mögliche gelöscht?
 
Das Gerät wird beim unlock vollständig zurück gesetzt. Also alle apps und Einstellungen sind weg. So soll verhindert werden das schon gespeicherte sensible Daten auf dem Wege zugänglich werden. Also Zugangsdaten für WLAN, Email, usw.

Die Daten auf der sdcard bleiben aber erhalten. Die sind ja eh schon vorher nicht geschützt.
 
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Hallo,

ich komme aus dem Samsung-Lager, aber habe mir für 149 € bei Amazon das neue Moto G gegönnt. Habe nun ein paar Fragen, da einiges doch etwas anders ist bzgl. Root:
1. Wenn ich den Bootloader entsperre ist die Garantie weg. Kann man das wieder rückgängig machen, ehe man das Gerät zu einer Reparatur einschickt? Also sowas wie "TriangleAway" bei Samsung... Falls nicht, würde ich mich fragen, warum sich dort alle über den KNOX-Counter aufregen.
2. Wenn mein Bootloader entsperrt ist, bin ich dann von Updates ausgeschlossen? Oder erst, sobald ich gerootet habe? Android 5.0 würde ich schon noch gerne mitnehmen, aber dort auch Root haben wollen...
3. Ist dieses "MotoTool" aus dem Startpost das Äquivalent zu Samsungs "Odin"? Kann man damit Updates installieren, wenn es via OTA nicht klappt? Wenn ja, wo gibt es die Firmware-Images?

Danke für eure Antworten,
Daniel
 
1 - Du registrierst dein Anliegen explizit bei Motorola. Das Erhalten des Codes und Eintragen in der Datenbank bei Motorola kann man nicht rückgängig machen. Bei Samsung ist es eine Modifikation auf dem Gerät.

2 - Geht mir genauso. Du kannst den Bootloader wieder sperren und erhältst dann Updates, wenn du mit dem Root-Account nichts besonderes machst, aber einfacher ist es, nun mit dem Rooten noch kurz zu warten.

3 - adb und fastboot entsprechen Odin und es gibt sie für das Moto G 2nd bei Motorola zum Download. Allerdings haben sie im Gegensatz zu ODIN keine grafische Oberfläche und funktionieren auch mit Linux oder Mac. Das Mototool ist wohl eine grafische Oberfläche, die dann ODIN in dem Sinne entspricht, dass man a) eine grafische Oberfläche hat und b) damit flashen kann und c) es nur unter Windows existiert. Es entspricht allerdings nicht ODIN in dem Sinne, dass es nicht von Hersteller des Handys stammt.

Der ursprüngliche Beitrag von 11:04 Uhr wurde um 11:12 Uhr ergänzt:

tag schrieb:
Vermutlich ist es wie ich es von S3 her kenne: Die Datenstruktur, in der die IMEI gespeichert wird, ändert sich. Mit einem Backup kommt man notfalls wieder zurück - aber das geht nur mit Root! Ich hoffe, alle hier mit root haben ein Backup der pds-Partition, das kann wichtig werden ;)
Also, ein Zurück ist beim amerikanischen "Schwestermodell" möglich. Man kommt - mit Datenverlust und etwas Aufwand - bei Bedarf voraussichtlich von Android 5 wieder zurück auf Android 4.4.4, die pds scheint kein Problem zu machen. Gutes Backup wird vorausgesetzt, wenn nicht nur KitKat, sondern auch die Apps und Daten benötigt werden.
 
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Danke MarcusBremen! Dank Dir konnte ich innerhalb von ein paar Minuten rooten und endlich mal Xposed installieren.
Topp!
 
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Okay! Danke, tag. :)
 
Hallo Leute,
heute brauche ich mal eure Hilfe. versuche schon seid Stunden das twrp zu flashen aber ich komme immer wieder zu diesem Ergebniss:
boot flash recovery TWRP2801-titan-motog-2014.img
target reported max download size of 536870912 bytes
sending 'recovery' (979 KB)...
OKAY [ 0.062s]
writing 'recovery'...
(bootloader) Invalid boot image
FAILED (remote failure)
finished. total time: 0.112s

Hab schon alles mögliche versucht, vom ausführen mit Administatorrechten bis hin zum Debuggingmodus.
Verstehe auch einfach nicht was schief gelaufen ist.
Vielleicht habt ihr noch Ideen für mich. Vielen Dank

Der ursprüngliche Beitrag von 16:43 Uhr wurde um 16:56 Uhr ergänzt:

Oh man alles gut Leute !
Ich war nur zu doof den richtigen download Button zu drücken und habe immer die mit der .exe Endung heruntergeladen :huh:
Dann habe ich immer die Endung weggelöscht und mich gewundert warum die nicht gleich weg gelassen wurde.
Deswegen waren es auch nur 979kb, kann so nicht funktionieren.

Also jetzt hats gefunzt
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, wenn die Frage für die Profis hier banal klingt, aber ich steh echt auf dem Schlauch:

- Die freiwillige zweijährige Garantie seitens Motorola verfällt, sobald ich mir den Code zum Entsperren hole. Soweit verstanden.
- Die gesetzliche Gewährleistung gegen den Verkäufer (z.B. Amazon) bleibt davon unberührt. 6 Monate mit Beweislast beim Verkäufer, anschließend beim Käufer. Ist das zutreffend?

Wäre für Aufklärung dankbar :)
 
Schwierig zu beantworten, wenn es hin ist weiß ich nicht wie kulant Amzon reagieren würde...
 
pag so ist es.
 
Ich wäre mir da aber nicht so sicher. Denn obwohl die Beweislast beim Verkäufer liegt, heißt das trotzdem nicht das er bei unsachgemäßer Behandlung, die ja auch eindeutig nachweisbar ist, dafür aufkommen muss.
Und Root fällt da nun mal eindeutig drunter. Wenn Du Dein Smartphone auf den Boden wirfst, wird auch niemand dafür aufkommen.
Mit Root hast Du nun mal einen Eingriff vorgenommen, der es Dir auch ermöglicht, Schäden an der Hardware zu verursachen.

Ich denke nicht das Amazon dafür gerade stehen muss, Gewährleistung hin oder her.
 
Rechtlich ist es eigentlich einfach. Fällt z.b. der Bildschirm aus kann es nicht am root liegen und die Gewährleistung muss greifen. Allerdings schicken die Händler defekte Geräte auch nur zum Hersteller, der lehnt die Garantie Evtl. Ab und der Händler weigert sich dann die Gewährleistung zu erfüllen. Ist dann ohne Gutachten und ohne Anwalt oft nicht zu ändern. Da Gutachten und Anwalt teuer sind lohnt sich das Risiko oft nicht...

Recht haben und recht bekommen sind leider nicht das gleiche.
 
Auch bei Displays bzw. deren Ausfall wäre ich mir nicht so sicher. Da war mal irgendwas mit Samsung Handys, wo das Display durch irgendwelche Sachen Schaden genommen hat. Hatten wir kürzlich erst intern diskutiert.
Ich finde es nur gerade nicht.
Aber das Thema sollten wir eh nicht hier ausdiskutieren, da es doch etwas OT ist.

Wie Du sagst: Recht haben und Recht kriegen sind zwei Sachen und bei dem Streitwert lohnt es eh nicht.
Prinzipiell kann man aber sagen: Rooten auf eigene Gefahr.
 
bitboy0 schrieb:
Fällt z.b. der Bildschirm aus kann es nicht am root liegen und die Gewährleistung muss greifen. Allerdings schicken die Händler defekte Geräte auch nur zum Hersteller, der lehnt die Garantie Evtl. Ab und der Händler weigert sich dann die Gewährleistung zu erfüllen.

Mal abgesehen davon, dass es OffTopic ist - Aber das ist ja mal ein Quatsch. Du packst Gewährleistung und Garantie in einen Satz.
Beides hat jedoch absolut nichts miteinander zu tun und ist somit auch nicht in einem Satz gemeinsam sinnverbindend zu benutzen.

"pag" hat das völlig korrekt erkannt.

Geht das Gerät kaputt, hat man Gewährleistungsanstprüche gegenüber dem Verkäufer. Dieser muss in den ersten 6 Monaten beweisen, dass ein Schaden durch unsachgemäße Handlungen des Kunden entstanden sind. Dies ist für die meisten (gerade Online-) Händler schwierig, was jedoch das gesetzliche Recht auf Gewährleistung völlig unberührt lässt.

Wie der Verkäufer den Schaden behebt bleibt ihm überlassen. Ob der Hersteller dann Zicken macht, kann dem Kunden egal sein, da er gegenüber dem Hersteller gar keine Ansprüche geltend macht.

Dass der Hersteller die Garantie versagt wenn man ein Gerät rootet, ist sein gutes Recht, denn die Garantierichtlinien erlässt der Hersteller.

Wenn man nun auf Grund enormer Übertaktung seinen Prozessor geschrottet hat, greifen weder Gewährleistung noch Garantie.
Geht jedoch das Display kaputt, was mWn nicht durch rooten verursacht wird, greift ganz klar die Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
Da gibt es gar keine Diskussionen.
Auch wenn der Verkäufer das Gerät zur Reparatur an den Hersteller schickt, macht der Verkäufer gegenüber dem Hersteller nur Gewährleistungsansprüche geltend.

Garantie ist eine völlig andere Sache und viele Hersteller - speziell in der Autoindustrie - geben schon gar keine Garantie mehr.

Aus diesem Grund ist ein Wegfall der Garantie für mich völlig irrelevant.
 
Soweit die Theorie, in der Praxis muss man dann doch einen Anwalt bemühen.
Was wohl dann auch im Zweifel so gehandhabt wird, da diese ja meist einen eigenen haben um ihre kosten soweit als möglich zu reduzieren. Dies beutet in der regel kosten für den Kläger und einen grosen Zeitaufwand.
Womöglich wickelt dann auch noch die RMA Abteilung den fall ab, was noch mehr Zeitverlust bedeutet, dannach bekommst du Dein Smartphone wieder, du hast aber ein halbes Jahr gewartet.
Ich wollte damit nur aufzeigen das man sich sicher sein sollte was man macht wenn man rootet.
 
Wenn durch Flashen ein Touchcontroller kaputt geht (root des S3 mit Datei für Note als Beispiel), so ist es tatsächlich schädlich für die Gewährleistung, dass es vom Benutzer verursacht wurde. Im ersten halben Jahr muss das dann aber der Händler beweisen, dass das die Ursache des Defekts ist.

Es ist korrekt so: Für Mängelhaftung (früher hieß das Gewährleistung) gilt Beweislastumkehr nach einem halben Jahr. Daran ändert der Code oder Root nichts.
 
Vielen Dank für den Berg Rückmeldungen! :thumbup:

Ich denke, dann kann ich beruhigt rooten. Ein Montagsgerät hat 6 Monate Zeit, um kaputt zu gehen und was dann noch nicht von selbst kaputt gegangen ist, hält die nächsten 2 Jahre auch noch durch :smile:
 
Bitte dann hier nicht mehr weiter über das Thema Root und Garantie diskutieren, da ich es sonst auslagern und verschieben werde.
Ich denke, mal so ein kleiner Exkurs ist in Ordnung, für alles andere haben wir ja dann den eigenen Bereich, wie Vampir King schon richtig angemerkt hat.
Ich wollte jetzt nur nicht alles auseinander reißen. Ist ja auch soweit geklärt und wir können die nächste Abfahrt nehmen. ;)
 

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Wenn man erst mit Lollipop den Bootloader entsperrt, verhält sich dann die Verschlüsselung anders? Kann sich das auf das rooten auswirken?

Ausführlicher: Meines Wissens wird die Verschlüsselung von 4.4 beim Upgrade übernommen. Bei 4.4 ist sie per Default aus. Wenn aber beim Entsperren des Bootloaders ein Reset durchgeführt wird (wenn man den erst mit Lollipop entsperrt), wird dadurch die standardmäßige Verschlüsselung von Lollipop aktiviert, die das Gerät ja etwas langsamer machen soll und eventuell den Zugriff von außen auf irgendwelche Daten erschweren kann?
 
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