frank_m
Ehrenmitglied
- 8.736
Und um es noch mal ganz deutlich zu sagen: Durch das Flashen einer unautorisierten Software sind sämtliche Garantieansprüche erloschen. Da hilft auch das Flashen einer originalen Firmware nichts mehr. Der Versuch, trotzdem eine Garantieleistung zu erhalten, erfüllt den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen! Das ist Betrug. Dabei ist es völlig egal, ob der Fehler auf die Fremdsoftware zurückzuführen ist, oder nicht.
Es bleibt allenfalls die gesetzliche Gewährleistung, aber auch dort greift die Beweislastumkehr nicht mehr nach unsachgemäßer Behandlung.
Es bleibt allenfalls die gesetzliche Gewährleistung, aber auch dort greift die Beweislastumkehr nicht mehr nach unsachgemäßer Behandlung.