Verpeilter Neuling
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Das dürfte egal sein. EU-Richtlinien waren meines Wissens bis jetzt immer nur für Geräte gültig, die nach Verabschiedung der Richtlinie neu auf den Markt gekommen sind. Was "noch erwerbbar" ist, interessiert nicht.W50L schrieb:noch käuflich erwerbbar
Überleg einfach mal, was rückwirkende Änderungen bedeuten, wenn die bei der Entwicklung des Gerätes nicht eingeplant war. Fängt ja schon bei möglicherweise nicht mehr unterstützten Komponenten an - von ungeplanten Kosten ganz zu schweigen. Und dann überlege mal, was ein einzelner Händler dem Hersteller einbrocken könnte, wenn er noch einen vier Jahre alten Restposten in der letzten Ecke des Lagers findet und diesen verkauft. Dann wären ja plötzlich 9 Jahre Updates fällig: Vier nach Einführung (die das Gerät im Lager lag) würden dann ja wieder um 5 Jahre nach dem letzten Verkauf verlängert. Kann so nicht sein
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