Zahlt die (Haftpflicht)Versicherung bei so einem Fall?

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Blackphantom

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Meine Fresse ich kann nicht mehr von lachen.
Vorgestern hatten wir hier bei uns Jugendfest/Lunapark.
Auf einer Bahn ging mein Handy verloren, das heisst ich habe es nach ca 2 minuten erst gemerkt... da war es jah klar dass es nicht mehr da ist bei all diesen Leuten. Wie dem auch sei. Sonntag so ca um 5 Uhr habe ich meinem Handyanbieter angerufen und meine Sim blockiert damit man sie nicht mehr benutzen kann. Heute ging ich dann in den Sunrise shop (schweizer handyanbieter) und fragte was da zu machen wäre. Der sagte dann das sei eig. nicht mehr zu retten das einzige was man machen kann ist eine Anzeige erstatten (was ich morgen auch machen werde grund kommt noch). Naja alte Sim vollständig deaktiviert mir mein Abo auf eine Neue sim transferiert, die allerdings immernoch die gleiche nummer ist. Aus kuriosität habe ich gefragt ob mit meiner Sim die im Handy war jemandem telefoniert wurde. Ich hoffte natürlich nicht darauf, denn ich dachte dass jeder so Intelligent sei und eine eigene Sim rein tut, oder zumindest nicht noch jemandem mit meiner Sim anruft.
Naja wie dem auch sei, dieser Typ hat einmal nach Polen für 22 franken und einmal nach Italien für 8 franken angerufen. Morgen gehe ich zur Polizei und werde anzeige erstatten weil so wie ich dass verstanden habe geht das unter raub. Wir haben irgendsone Versicherung die mir wahrscheinlich den ganzen Wert meines Handys bezahlen wird. Das wären dann mehr als 600 Franken.
Ist euch auch schon mal soetwas passiert?
 
Nein, "leider" noch nicht. Aber viel Erfolg.

Ps. Die Polizei wird da aber auch nicht viel machen, bzw. Das Gerät tracken, da kein Leben in Gefahr ist.
Just my
senf.jpg
Gruß s!Le
 
Aus Versicherungstechnischen Gründen muss man aber schon eine Anzeige machen.

Vor kA 10 Jahren wurde mein Nokia 3330 Geklaut. (Was damals sehr sehr Teuer war!) Sogar aus meiner Tasche und ich hab es nicht gemerkt. Hat die Versicherung meiner eltern damals auch bezahlt in voller Hohe.

Ich fand das zwar nicht so witzig wie du aber war froh das es bezahlt wurde.

Heute bin ich zwar selber versichert aber auch gegen sowas. Hab ich extra mit drauf geachtet.

@ Blackphantom tuh mir (uns) ein gefallen und schreib bitte in normaler schrift bzw. größe.
 
  • Danke
Reaktionen: Blackphantom
Tut mir Leide wegen der Schriftgrösse.
Naja Heuten waren wir bei der Polizei und die haben auch gesagt dass es zu teuer wäre ein Handy zu Orten/tracken über die IMEI. Naja ich finds jah nicht gerade Lustig, nur wenn mir die Versicherung den vollen Preis zahlt kann ich mir dann das Samsung Galaxy S2 kaufen :)
 
So gestern mal der Versicherung angerufen und es gibt gute neuigkeiten. Ich brauche nur eine kopie der Anzeige von der Polizei und eine kopie der Sim sperre und ich bekomme mein geld :D
 
IMEI tracken kann die Polizei gar nicht selber, das tun die Mobilfunker (zumindest in Deutschland) eh automatisch. Soll heissen: bei jedem Gespräch das man führt, werden die MSISDN, IMEI Nummer und die verbundenen Funkzellen automatisch und immer protokolliert und festgehalten, zumindest bis die geführten Gespräche beglichen wurden.

Hat man einen Bekannten bei dem entsprechenden Mobilfunker und den dann auch noch an der richtigen Stelle (was wohl arg unwahrscheinlich sein dürfte), kann man auch kostenfrei an die Nummer kommen. Das ein Mobilfunker sich die Mühe und Arbeit macht die entsprechenden Daten rauszusuchen, ist wohl eher unwahrscheinlich.

Ansonsten beim nächsten Mal halt ne App wie zb. KSM9 installieren, dort kann man nette Sachen einstellen :)
 
Aber trotzdem noch glücklich aus der ganzen sache raugekommen
 
aber du hast doch noch ein Info... es hat jemand in Polen und Italien angerufen. Über diese Rufnumern könnte man ja evtl was rausbekommen.
 
Hi,

meiner besseren Hälfte ist mein S2 auf dem Boden gefallen, und das auch noch ohne Hülle und auf Asphalt!!! Oh man :unsure:..
Jetzt hat es ein paar kleine Kratzer aufm Display und am Rand einige Schrammen + Macken. Hinten, an den Seiten als auch an dem silberenen Rahmen. Nicht all zu viele, aber im Verkauf würde ich jetzt sicher einiges weniger dafür bekommen.

Inwiefern kann man das jetzt bei der Versicherung einreichen? Kann ich den Schaden auf deren Kosten beheben lassen, geht das überhaupt? Oder muss noch gravierenderes kaputt sein?

Danke!
 
Hallo,

unter Verwandtschaft ersten Grades greift eine Haftpflichtversicherung nicht!

Gruß

Klaus
 
Ist eine Freundin eine Verwandschaft ersten Grades? Oder wie habe ich das zu verstehen? Ihr ist mein Handy auf den Asphalt gefallen. Sie kontaktiert nun ihre Haftplicht. Das ist nicht möglich??
 
Hallo,

wegen "besserer Hälfte" war ich von einer Ehefrau ausgegangen!

Gruß

Klaus
 
Oh, ok ;-)! Dachte, dass sagt man auch so! Also weißt du zufällig auch noch, wie das weiter abläuft?
 
Als Versicherungskaufmann sollte ich es wissen :cool2:

Da ich eben noch nicht ganz wach war und etwas wirr geschrieben habe, hier nochmal verständlich.

Schäden, die Dir oder Deinem Eigentum durch Familienangehörige 1. Grades und/oder Personen zugefügt werden, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben (z.B. Lebensgefährtin) sind durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt und werden somit nicht übernommen.

Sollte Deine Freundin allerdings noch bei ihren Eltern wohnen oder eine eigene Wohnung haben, dann wäre der Schaden gedeckt.

Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer geworden.

Bevor jetzt wieder einige anfangen, Versicherungs-Betrugs-Storys hier zu stricken, kurz der Hinweis, dass dies in diesem Forum verboten ist und der Thread dann umgehend gelöscht wird, wodurch dem Thread-Ersteller sicherlich am wenigsten geholfen wäre. Also bitte unterlassen :razz:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ok, danke! Also wohnen zwar zusammen, aber noch verschiedene Adressen.. von daher dürfte das ja kei Problem sein ;).

Und inwiefern wird der Schaden dann beglichen? Geld ausgezahlt? Reparatur übernommen? Oder oder oder? Danke!!
 
Da gibt es verschiedene Varianten und das hängt auch von der Police ab. Wenn du Pech hast, hat deine Freundin eine Haftpflicht, die nur den Restwert bezahlt oder nur einen Teil der Reperaturkosten, weil das Gerät ja nicht mehr neuwertig ist.
In der Regel läuft das so ab, dass du (oder deineFreundin) erst einmal die Rechnung begleichst und die dann bei der Versicherung einreichst.
 
Ja, wenn die Adressen noch verschieden sind, versuche es mal, das würde ich eher so in einer Grauzone ansiedeln ;-)

Aber eigentlich merkt das keiner.


Das Problem mit der Lebensgemeinschaft und der gemeinsamen Wohnung tritt eh nur dann auf, wenn ihr beide über einen Vertrag versichert seid.
Sollte sie einen eigenen haben oder noch über ihre Eltern versichert sein, ist es egal, ob ihr zusammen wohnt oder nicht, dann zahlt ihre Haftpflicht auf jeden Fall.

Wichtig ist halt, ihr müsst es der Versicherung Deiner Freundin oder deren Eltern melden, nicht Deiner !

Die Versicherung macht immer das, was für die am günstigsten kommt, daher denke ich, es wird auf eine Reparatur herauslaufen !

Du musst aber auf jeden Fall den Schaden genau so melden, wie er wirklich passiert ist. Gerade bei den Sachen wie Handy, Laptop etc. können wir das ziemlich genau nachvollziehen, ob der Schadenhergang stimmt oder nicht :cool2:

So genug jetzt, muss weiter arbeiten, hier bekomme ich ja kein Geld für die Beratung :tongue:
 
Ok... danke! Naja ist relativ simpel. Handy in Hand - Handy nicht mehr in der Hand - Handy fällt mit 9,81 m/s auf den Boden :D - Asphalt erledigt den Rest in Form von Schrammen, Kratzern... kann man sehr leicht mit jedem beliebigen Testhandy (wie man es ja bei Stern TV schon demonstriert hat) nachstellen :D! Ist es möglich alles an dem handy zu tauschen? Weil Kratzer sind ja jetzt auch auf dem Display und an der Hülle und an der Umrandung... Frage mich dann, was genau getauscht wird hmm..

geht denn dann die Versicherungsprämie hoch, so wie bei einem Autoschaden und der Autoversicherung?
 
Jetzt mach Dir mal nicht soviele Gedanken, lass Deine Freundin oder deren Eltern bei Ihrer Versicherung anrufen, die werden euch dann schon sagen, wie es weitergeht.


Und die Haftpflichtprämie geht anders als beim KFZ nicht hoch nach einem Schadenfall.
 
Hallo
Ich war heute Nacht mit Freunden in der Discothek, dann kam es zu einer rangelei, was nie vor kommt! Nur heute das Pech erwischt. Ich fiel zu Boden als ich sie auseinanderhalten wollte und landete genau auf der Treppenkannte mit meiner Hose (worin sich mein Galaxy S2 befand). Das Display hatte einen Bruch und das Smartphone war etwas verbogen. Hatte es vor kurzem bei Amazon gekauft (ohne Vertrag) und dazu eine Versicherung abgeschlossen von der ERGO. Sie ist gegen Bruch und Wasserschaeden versichert, sowie Diebstahl etc.
Bekomm ich es erstatettet? oder wie wird die Versicherung den Fall aufnehmen?
habe das Handy erst seit zwei Monaten und möchte nicht auf den Schaden sitzen bleiben.
Hoffe mir kann jemand helfen!
Gruß
 

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