Zahlt die (Haftpflicht)Versicherung bei so einem Fall?

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Hallo guten Morgen zusammen,
ich habe eine kurze Frage und würde die Handyprofis unter euch um Rat Fragen, ob die Haftpflichtversicherung diesen schaden zahlen würde:

Also... ich wohne mit meiner Freundin zusammen und sie hat eine Haftpflichtversicherung. Sie hat sich mein Handy zum Telefonieren ausgeliehen und wollte es mir dann in die Brusttasche meiner Jacke stecken. Leider hat sich der Eingang leicht eingeklappt und ist dadurch direkt wieder rausgefallen und auf dem Asphalt gelandet. Nun ist das Gehäuse samt Display kaputt

Zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden, auch wenn wir zusammenwohnen? Sie ist bei der Allianz versichert, falls das hilft.

Danke und Grüße

Alex
 
Versicherungen sind sehr vielfältig - du musst die Versicherungsbedingungen lesen.

Manche schließen solche Fälle ganz aus, andere nicht. Das kann auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein.
 
Switzerland schrieb:
Hallo guten Morgen zusammen,
ich habe eine kurze Frage und würde die Handyprofis unter euch um Rat Fragen, ob die Haftpflichtversicherung diesen schaden zahlen würde:

Also... ich wohne mit meiner Freundin zusammen und sie hat eine Haftpflichtversicherung. Sie hat sich mein Handy zum Telefonieren ausgeliehen und wollte es mir dann in die Brusttasche meiner Jacke stecken. Leider hat sich der Eingang leicht eingeklappt und ist dadurch direkt wieder rausgefallen und auf dem Asphalt gelandet. Nun ist das Gehäuse samt Display kaputt

Zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden, auch wenn wir zusammenwohnen? Sie ist bei der Allianz versichert, falls das hilft.

Danke und Grüße

Alex

Hallo mir ist das selbe auch schon mal passiert ,habe mir von einem Kumpel das IPhone geliehen zum telefonieren .
Auf einer Party bei ihn Zuhause hatte schon leicht was getrunken. Und da ist mir das teure Handy aus der Hand gerutscht und auf die Fließen in der Küche gefallen.
Display und Gehäuse waren gleich gebrochen und defekt.
Ich habe meine Haftpflicht vor ca 3. Jahre über Link entfernt Versicherungsvergleich bei DEVK abgeschlossen.
Die hatten sehr gute Bewertungen online und der Schaden von den IPhone wurde gleich übernommen.
Also sollte es, denke ich mal bei dir auch kein Problem sein. Aber kommt natürlich immer auf das Kleingedruckte drauf an.
 
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Bearbeitet von: hagex - Grund: Link entfernt und Gruß von hagex
@edgarr

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Du warst bei nem Kumpel, der TE wohnt aber mit seiner Freundin zusammen, also ein Haushalt.

Ohne zu wissen, welche Versicherung sie hat, würdet ihr sowieso nur den Zeitwert erstattet bekommen...
 
Im Grunde prüft die Haftpflichtversicherung ihre Eintrittspflicht. Also, wieso ist es zu dem Schaden gekommen. Ehe sie Deckungssumme auszahlt, will sie selbstverständlich das Handy zur Begutachtung haben. Wenn das alles positiv zusammenpasst (Unfallhergang und Schaden), wäre deine "Freundin" ersatzpflichtig und die Versicherung entlastet Sie. Sie ersetzt dann die notwendigen Reparaturkosten oder den Zeitwert.
 
Hatte das Gerät jetzt 10 Monate, lohnt sich so eine Geräteversicherung für 2,99 Euro/Monat bei friendsurance.de? Gibt's hier irgendwo ne Statistik wie viele Smartphones geklaut werden oder kaputt gehen in einem bestimmten Zeitraum?
 
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Statistik kenne ich keine, aber eine Versicherung muss ja rentabel arbeiten. Wenn Du also genau durchschnittlich oft Dein Handy verlierst oder kaputt machst, kommt es Dich im Laufe Deines Lebens günstiger, Dir danach ein neues Gerät zu kaufen als in die Versicherung einzuzahlen, die neben den Versicherungsleistungen ja noch andere Kosten hat (Mitarbeiter, Büroräume, Werbung...) und ebenfalls Gewinn machen will.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mike77x schrieb:
Hatte das Gerät jetzt 10 Monate, lohnt sich so ne Handy-Versicherung für 2,99 Euro/Monat bei friendsurance.de? Gibts hier irgendwo ne Statistik wieviele Smartphones geklaut werden oder kaputt gehen in einem bestimmten Zeitraum?

Statistik kenne ich nicht, aber mal als Denkansatz: versichert wird dort ein Diebstahl/Raub, aber keine Verlieren/Fundunterschlagung. Zumindest in Deutschland dürfte aber das 'Liegenlassen und weg war's' den größten Teil der Verlustgründe ausmachen, auch wenn die Betroffenen dann anstatt eigener Schusseligkeit lieber von einem bösen Dieb sprechen. Darüberhinaus sind "Schäden durch Witterungseinflüsse, durch nicht bestimmungsgemäße, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung..." ausgeschlossen. Man kann sich als bei Wasserschäden und Abhandenkommen wunderbar streiten, ob es noch versichert ist oder nicht.

Meiner Ansicht nach ist die Versicherung daher Quatsch: Ein Smartphone habe ich bei mir und es wird mir daher nicht gestohlen (allenfalls ein Raubüberfall käme in Frage, aber der ist dann doch ziemlich unwahrscheinlich). Wer sich ein Frühstücksbrettchen zum Telefonieren kauft, das er dann nicht mehr bei sich tragen kann/will und damit einem Dieb überhaupt erst eine Chance gibt, für den sieht das mit der Versicherung ggf. anders aus.
 
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Reaktionen: Patman75
girouno schrieb:
Ein Smartphone habe ich bei mir und es wird mir daher nicht gestohlen (allenfalls ein Raubüberfall käme in Frage, aber der ist dann doch ziemlich unwahrscheinlich)

Mein Smartphone wurde geklaut als ich mich für 1h in einer Jugendherberge (4-Bett-Zimmer) schlafen gelegt habe, zu diesem Zeitpunkt war das Zimmer leer. Das Smartphone habe ich dabei 10 cm neben meinen Kopf gelegt, damit es mich aufweckt (Weckfunktion). Als ich aufwachte, wars weg. Versicherung hatte ich keine, Anzeige bei der Polizei hab ich gemacht. Würde unter diesen Umständen überhaupt die Versicherung bezahlen?
 
Genau wegen so was lohnt sich eine Versicherung in den meisten Fällen nicht. Da gibt es schlicht zu viele Ausschlußklauseln. Ausserdem kriegst du ja auch nicht den Neuwert des Handys erstattet, sondern meistens nur den Zeitwert. Du kannst gerne ein bisschen googlen, es gibt einige Artikel zur Sinnhaftigkeit von Handy Versicherungen. Allgemein kann man sagen, dass sich eine Versicherung nur dann lohnt, wenn man im Schadensfall pleite wäre.

PS: Tipp fürs nächste mal, Handy unters Schlafkissen legen ;)
 
mike77x schrieb:
Würde unter diesen Umständen überhaupt die Versicherung bezahlen?

- Du müsstest zumindest plausibel darlegen, dass wirklich ein Diebstahl stattfand (Beweislast ist bei Dir). Mit Anzeige bei der Polizei und halbwegs schlüssiger Darlegung dürfte das Problem lösbar sein.

- evtl. müsstest Du auch darlegen, dass Du elementare Sicherungsmaßnahmen getroffen hast. Wer ein Smartphone offen sichtbar neben sich legt, in der Öffentlichkeit (bzw. einer Gruppen-Öffentlichkeit ist) und sich dann schlafen legt, der gibt ja eigentlich schon eine deutliche und unmissverständliche Aufforderung zum Klauen ab - das ist auf jeden Fall grob fahrlässig (eigentlich mehr als das, dann nüchtern betrachtet hast Du es doch dann echt drauf angelegt, dass es jemand wegnimmt). Ob auch grob fahrlässiges Verhalten noch versichert ist, müsste in den Versicherungsbedingungen und ggf. mithilfe der Rechtsprechung geprüft werden.

Wie auch immer: Wertgegenstände lässt man nicht offen rumliegen. Hättest Du auch ein paar Hundert-EURO-Scheine neben Dir auf's Kopfkissen gelegt?!? Eben.
 
Hi,
Habe ein Problem: Ein Freund hat mein Galaxy S5 runterfallen lassen. Er möchte den Schaden jetzt seiner Versicherung melden. Das blöde daran: Ich habe das Handy mit Vertrag bekommen, ergo nur 40 Euro bezahlt. Wenn ich jetzt die Rechnung einreiche bekomme ich ja nur 40 Euro, aber nicht den Wert den es vor 2 Monaten neu gekostet hat... Wie mache ich das dann am Besten?

Wäre für Hilfe sehr dankbar!

Lg kuhni
 
Kurz und knapp: Frag Deinen Versicherungsberater ;)
 
Außerdem geht es bei Versicherungen um den Zeitwert der Sache. Nicht um den Preis, der gezahlt wurde ;)
Ich würde auch nicht versuchen, groß an der Meldung rum zu doktern. Die Versicherungsprüfer sind nicht doof. Bleib bei der Wahrheit.

BtW: ich schieb das hier mal in die Plauderecke, da es kein Fachforum-Thema ist.
 
Na aber bei 2 Monaten ist ja der Zeitwert noch fast äquivalent zum Neuwert
 
Wie gesagt, wenn du ein 600 € Handy mit Vertrag bekommst und effektiv nur 1,-€ bezahlt hast, ist das für die Versicherung irrelevant.
 
Die Versicherungsprüfer sind nicht doof. Bleib bei der Wahrheit.

Und genau das sollte man machen. Wichtig ist hier möglichst genau und umfassend zu schildern, wie es zu dem Malheur gekommen ist.
 
Genau, wenn's ein Fall für die Haftpflicht ist - und das hört sich hier ganz danach an - ist es am zielführendsten, die wahre Geschichte so anzugeben, wie sie passiert ist.

Gruß
Tobi
 
Jo, klar! Hatte da auch nicht vor rum zu doktorn... Habe mit meinem Handy Musik abgespielt, er blieb mir dem Ärmel am Kabel hängen, Handy ist runter gefallen. Dabei ist der Klinkenstecker in der wasserdichten Buchse gebrochen und verkantet und suggeriert dem Handy jetzt das die ganze Zeit ein Kopfhörer eingesteckt ist. Ergo kein Sound mehr wiedergebbar, telefonieren nicht möglich. Dazu gab's noch ne riesige Macke am Rahmen.
 

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