Wie geht es mit den Schulen weiter?

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@Cowcreamer
Abschließend bleibt zu hoffen, dass dein Sohn all die Dinge, die er sich nicht durch seine Hochbegabung selbst erarbeiten kann (Diskussionskultur, Kommunikationskompetenz, Empathie, Bescheidenheit, Unterschied zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung, freundliche Umgangsformen, Respekt vor dem anderen Geschlecht usw.) nicht bei dir abschauen muss

Wenn er das mit 14 Jahren noch nicht könnte, was du hier aufzählst, dann hätten wir in der Erziehung einiges falsch gemacht.

Und wenn ich mit der Argumentation eines 12 jährigen einem Erwachsenen erklären kann, dass der Lebensmittelhandel zum Einzelhandel gehört und das seine Firma gegen Corona Auflagen
verstößt, kann es so falsch nicht sein.
 
Platschquatsch,
Akki10 schrieb:
dass der Lebensmittelhandel zum Einzelhandel gehört
..stand nie zur Debatte, du hast 'geschlossenem Einzelhandel' als 'geschlossenen Lebensmittelhandel' unterstellt.
 
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@Nufan
Du weißt doch: Lesekompetenz und so.
 
@Nufan
Er versteht nicht, warum der Einzelhandel und Restaurants geschlossen werden...
Der Lebensmittelhandel gehört aber zum Einzelhandel.

Er versteht auch nicht, warum der Supermarkt geöffnet ist, während Friseur und Restaurants geschlossen sind.
Das habe ich ihm mit der Argumentation eines 12 jährigen erklärt.
Er glaubt auch, dass das Ordnungsamt nicht in die Firma darf. Nach einer harten Diskussion hat er da leicht zurückgerudert.
 
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🤦‍♂️
 
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Akki10 schrieb:
Er glaubt auch, dass das Ordnungsamt nicht in die Firma darf. Nach einer harten Diskussion hat er da leicht zurückgerudert.
Quatsch. Lies meine Links. Das Ordnungsamt darf nicht so einfach in eine Firma. Einer deiner vielen Irrtümer.
Und deshalb ist auch niemand zurück gerudert.
Was liest du eigentlich für einen Unsinn?

Ich helf dir mal
Wie geht es mit den Schulen weiter?
 
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Akki10 schrieb:
Er versteht nicht
Platschquatsch, du verstehst nicht, daß geöffneter Lebensmittelhandel nicht geöffneter Einzelhandel bedeutet.
..obwohl du ja jetzt immerhin schon
Akki10 schrieb:
Der Lebensmittelhandel gehört aber zum Einzelhandel.
verstanden hast.

..dieses "er" hat, "er" versteht usw kannst du auch stecken lassen. Was hier wer hat oder versteht, sehen wir selbst. Du stehst nicht besser da, wenn du andere versuchst unmöglich zu machen
 
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Naja, das Ordungsamt hat ebenso wie das Gewerbeaufsichtsamt ein sogenanntes Sonderbetretungsrecht.
Ein Zutritt zum Gelände kann nicht verweigert werden, d.h aber nicht das es ohne Anmeldung aufs Gelände darf. Die MA des OA haben sich beim Werkschutz/Empfang anzumelden.
 
@braindealer
Wenn sich die Firma aber weigert, das Amt reinzulassen, können sie erstmal gar nichts machen (sie haben keine Exekutivfunktion) und müssen mit der Polizei anrücken. Spontane Kontrollen, wie @Akki10 sich das vorstellt, klappen nicht so einfach.

Siehe nochmal hier
Aufgaben und Rechte: Was das Ordnungsamt darf
 
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Nufan schrieb:
dieses "er" hat, "er" versteht usw kannst du auch stecken lassen. Was hier wer hat oder versteht, sehen wir selbst. Du stehst nicht besser da, wenn du andere versuchst unmöglich zu machen
Du wolltest hier ein Thema vertiefen. Dazu muss man die Vorgeschichte kennen. Viele lesen nicht rückwärts 😏
Und da habe ich mit Absicht keinen Namen genannt, gerade weil viele nicht rückwärts lesen. Daher versuche ich auch niemanden unmöglich zu machen. Das ist vielleicht dein Empfinden. Dafür kann ich aber nichts.
 
@braindealer
Das ist doch logisch. Dass die dort nicht durchrauschen dürfen. Aber der Zutritt darf ihnen nicht verweigert werden (ohne evtl Folgen bei einer Weigerung).
 
Ok....zur ergänzung meines Post.
Die befugnisse Regelt das Polizei- u. Ordnungsgesetz des jeweiligen Bundesland und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
 
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Akki10 schrieb:
@braindealer
Das ist doch logisch. Dass die dort nicht durchrauschen dürfen. Aber der Zutritt darf ihnen nicht verweigert werden (ohne evtl Folgen bei einer Weigerung).
Quelle? Oder hast du das auch erfunden?
Und wieso soll das logisch sein? Mit Exekutivfunktion dürften sie es.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@braindealer
Das ist genau so, wie Leute früher gedacht haben, die GEZ in die Wohnung lassen zu müssen. Hat auch nie gestimmt.
 
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@braindealer
Er hat ja sogar geschrieben, selbst der Ministerpräsident käme nicht rein 🙈
 
Akki10 schrieb:
@braindealer
Er hat ja sogar geschrieben, selbst der Ministerpräsident käme nicht rein 🙈
Was natürlich auch stimmt. Der gehört nämlich auch nicht zur Exekutivgewalt und die Monarchie ist vorbei.
Du solltest dich dringend mal mit der Gewaltenteilung und dem Grundgesetz beschäftigen.
 
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Auszug NPOG

(6) Zum Zweck der Gefahrenabwehr dürfen Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume, andere der Öffentlichkeit zugängliche Räume sowie befriedetes Besitztum, das mit den genannten Räumen im Zusammenhang steht, während der Arbeits-, Betriebs-, Geschäfts- oder Öffnungszeit sowie in der Zeit, in der sich Beschäftigte oder Publikum dort aufhalten, betreten werden

VORIS § 24 NPOG | Landesnorm Niedersachsen | - Betreten und Durchsuchung von Wohnungen | Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 | gültig ab: 24.05.2019


@Akki10 da hat er Recht da der MP kein hoheitlichen Befugnisse besitzt.
 
@braindealer
Zählt das Ordnungsamt (ohne Polizeibegleitung) zu den Ordnungsbehörden?
 
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Ja steht sogar im Namen 😉
 
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@braindealer
Wobei die Regeln sehr eng gefasst sind. Ob da aktuell die Abstände von Arbeitsplätzen dazu gehören?
 

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