JulianDarkBlue
Philosoph
- 14.471
In der Regel trugen Römer rote Bärte.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
JulianDarkBlue schrieb:In der Regel trugen Römer rote Bärte.
Na ja, ganz so ist es ja nicht, was du da mit copy & paste eingefügt hast. Der Radfahrer folgt der Nebenstraße. Das Vorfahrt beachten Schild gilt also auch für ihn. Leider wissen die Kommunen aber oftmals selber nicht, wie sie diese Situationen handhaben sollen.Lommel schrieb:Treffen Sie im Straßenverkehr auf eine solche abbiegende Hauptstraße, dürfen die Fahrerinnen und Fahrer zuerst fahren, die dem Verlauf dieser Straße folgen – die anderen Verkehrsteilnehmer müssen ihnen die Vorfahrt gewähren und warten.
Achtung: Zu beachten ist bei der abknickenden Vorfahrt immer die Situation der Fußgänger. Auch wenn Sie bei der abknickenden Vorfahrtstraße mit Vorfahrt fahren dürfen, haben die Fußgänger oft Vorrang. Viele Autofahrerinnen und -fahrer verhalten sich an der Kreuzung und bei der abknickenden Vorfahrt verkehrt und Fußgänger sind häufig verwirrt oder wissen nicht, ob sie Vorrang haben oder nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in §9 Absatz 3 vor, dass an der abknickenden Vorfahrt besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen ist. Die Fahrzeuge müssen in der abgeknickten Vorfahrtstraße daher zumeist blinken und wenn nötig stehenbleiben.
Idealerweise schützen Verkehrsbehörden Fußgänger an abknickenden Vorfahrtstraßen zum Beispiel durch Geländer. Im Zweifel hat aber ein Fußgänger immer Vorrang.
Quelle: R+V Versicherungen
Weil der Blaue den Radfahrer zuerst erwischt...Malou schrieb:@YomogiWarum erst der eine und dann der andere?
Welches Vorfahrtschild meinst du ? Ich sehe auf deiner Skizze keins für den Radfahrer.JulianDarkBlue schrieb:Der Radfahrer folgt der Nebenstraße. Das Vorfahrt beachten Schild gilt also auch für ihn.
An einer Kreuzung ohne Verkehrssignalanlage?Lommel schrieb:Trotzdem hätte deine Kollegin sicher schlechte Karten, wenn sie den (schiebenden) Radfahrer mitgenommen hätte.