Was macht ihr gerade so? (2023)

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butzerl schrieb:
@PurpleHaze
Auch in Thüringen muß ein Rauchmelder in das WZ.

Letztens mussten wir sogar Rauchmelder in die Logia einbauen. Viele Mieter haben diese wieder entfernt.
Paar Ausnahmen gibts natürlich, auch in Sachsen. Aber in meiner Wohnung trifft nix davon zu. Kann ja sein, dass das in einem Einfamilienhaus, was anders aufgebaut ist wie ne normale Wohnung, nochmal anders ist.
Thüringer Bauordnung (der für mich relevante Teil) ⬇️
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
 
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@balu_baer
balu_baer schrieb:
Bitte sehr...

Mal in action, mal als könnten sie kein Wässerchen trüben...
 

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@Yomogi
Ist in Bayern auch so. Hab das in meinen Mietshaus schon vor Jahren umgesetzt!
 
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PurpleHaze schrieb:
Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
Über diesen ganzen Aktionismus rege ich mich regelmäßig auf - die Techniker beim Einbau übrigens auch. Die Wohnungen werden mit möglichst teuren und möglichst hässlichen Geräten zugepflastert, aber was ist, wenn es im Treppenhaus qualmt? Dort sind nämlich keine Warnmelder und wenn der Geruch bis in die Wohnung kommt, ist es für eine Flucht über die Treppe zu spät. Da bleibt nur der Sprung über den Balkon, d.h. man hat die Wahl zwischen Rauch und Knochenbruch... viel Spaß!
 
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@Busterk Hä? Jetzt guck ich mir die bayrische Bauordnung auch noch an. 😅
 
Arg jetzt kommt das Böse aus meiner Nase. 😱
DUNKLES. 👾
Blödes Schwarztee pulfer in der Nase. 🤣🤣🤣🤣🤣
 
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Master SeCo schrieb:
aber was ist, wenn es im Treppenhaus qualmt? Dort sind nämlich keine Warnmelder und wenn der Geruch bis in die Wohnung kommt, ist es für eine Flucht über die Treppe zu spät. Da bleibt nur der Sprung über den Balkon, d.h. man hat die Wahl zwischen Rauch und Knochenbruch... viel Spaß!
Genau das dachte ich mir auch, als ich mich zu dem Kram belesen hab.
 
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Springen?
Ne warten bis Feuerwehr kommt, bis zur letzten Minute, bin doch nicht John Wick mit seinem Gummi Rücken. 🤣🤣
 
Versteh ich irgendwas komplett falsch? 😳
In der bayrischen Bauordnung steht doch das gleiche wie in Sachsen/Thüringen.

Bayern⬇️
(4) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
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Berlin⬇️ Da schreiben Sie von Aufenthaltsräumen (also auch WZ). Kann doch gar nicht falsch liegen. Das wurmt mich jetzt. 😁

(4) In Wohnungen müssen

1.
Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und

2.
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
 
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PurpleHaze schrieb:
Wow, problemlos geklärt das ganze Ding. Er sagt zwar die Dinger müssen auch ins Wohnzimmer (stimmt 100pro nicht aber egal), hat mir einen gegeben und übersetzt gesagt: legen sie den irgendwo hin und fertig. Ich hab ihnen einen gegeben und bin raus.

PurpleHaze schrieb:
Paar Ausnahmen gibts natürlich, auch in Sachsen. Aber in meiner Wohnung trifft nix davon zu. Kann ja sein, dass das in einem Einfamilienhaus, was anders aufgebaut ist wie ne normale Wohnung, nochmal anders ist.
Thüringer Bauordnung (der für mich relevante Teil) ⬇️
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Aber du weißt, warum da u.a. dir Rede von Schlafräumen und nicht auch von Wohnräumen (Wohnzimmern) ist?

Denke an deinen Versicherungsschutz (nur so als Tipp)!
 
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Ich werde jetzt Feierabend machen.
Morgen nochmal und dann bis 08.01 24 Urlaub.
Eine Woche später mach ich wieder Urlaub. 60 Jahre muß mich schon die Menschheit ertragen. Ich gebe einen aus. 👍🍻🍻🍻
 
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@butzerl
Einer geht noch Rein.
🤣🤣🥳🥳🥳
 
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@balu_baer
Klar, sie, die Hunde.

Männer...
 
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@Yomogi Nope, ehrlich gesagt nicht. Ich hab mittlerweile ein Brett vorm Kopp von dem Kram. 🥴
Hab mich die halbe Nacht damit beschäftigt und seh halt immer wieder nur das was da steht. SZ/Flur (in meinem Fall) gesetzlich Pflicht, Rest nicht. Da kann ich nix zw. den Zeilen lesen.
 
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@PurpleHaze
Sachsen-Anhalt
  • Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern von Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der gegen die Wohnräume nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser als Fluchtweg und muss ebenfalls „mit mindestens einem Rauchwarnmelder“, zweckmäßigerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
😁
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An den Forum Chef, überings Danke für das Geilste Board.

Wir solte das Forum Umbenennen in
Die Irrenanstalt der Technik Süchtigen. 🥳🥳
 
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@SirMarc Siehste, in Sachsen-Anhalt also das gleiche wie in Sachsen, Bayern, Thüringen und dem Rest des Landes ausser Berlin/Brandenburg.
 
@PurpleHaze Berlin ist immer anders als der Rest von Deutschland. 🤣😁
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@Malou Knuddel die Hunde.🤗🤗🤗🐶🐶
 
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Heute Nachmittag erstmal den Tannenbaum aufbauen.
 

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