PurpleHaze
Philosoph
- 8.803
Paar Ausnahmen gibts natürlich, auch in Sachsen. Aber in meiner Wohnung trifft nix davon zu. Kann ja sein, dass das in einem Einfamilienhaus, was anders aufgebaut ist wie ne normale Wohnung, nochmal anders ist.butzerl schrieb:@PurpleHaze
Auch in Thüringen muß ein Rauchmelder in das WZ.
Letztens mussten wir sogar Rauchmelder in die Logia einbauen. Viele Mieter haben diese wieder entfernt.
Thüringer Bauordnung (der für mich relevante Teil)
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
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