NonChalant
Philosoph
- 16.036
Boah, mir wird das hier zu zickig, ich geh mal lieber arbeiten.
Habt einen schönen Tag.
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NonChalant schrieb:mir wird das hier zu zickig
Sultan Karakan schrieb:Geht einfach in die Sammlung.
AndroMe schrieb:@Sultan Karakan
Naja, warum muss Mann/Frau heute mit Messer rumlaufen ...?
sbtm schrieb:Ich habe eine Mail von Hermes bekommen und weiß nicht ob ich Lachen oder weinen soll...
... Zustellung nicht möglich weil Adresse nicht gefunden wurde.... Lieferung ging übrigens direkt an einen Hermes-Paketshop.... Muss man nicht verstehen oder?
War wohl so ein richtiger Null-Bock-Fahrer. Musste mich deswegen mit der "hochmotivierten" Hotline rumschlagen. Ein Graus.
Rechtlich gesehen nicht. Auch wenn alle es wissen sollte das nicht vom AN erwähnt werden.F-O-X schrieb:Bei einer Klage auf Wiedereinstellung geht's zu 90% nur um die Höhe der Abfindung.
Darum geht es nicht. Der AN hat gesetzlich nur die Möglichkeit auf Wiedereinstellung zu klagen um seine finanziellen Interessen durchzusetzen, die ihm durch fristlose oder nicht fristgerechte Kündigung entstehen, mit der Möglichkeit der Abfindung im Hinterkopf. Die kann bei langer Betriebszugehörigkeit sehr hoch sein. Es kann dabei auch um Zahlung von in Abrechnungen nicht erwähnten Arbeitstagen, Urlaubstagen und Überstunden gehen.F-O-X schrieb:Wer will schon in einem Unternehmen Arbeiten, dass einen gekündigt hat und welcher AN stellt schon gerne so einem Unternehmen seine Arbeitskraft zur Verfügung.
Es kann auch darum gehen, daß der Arbeitgeber Leistungen des Arbeitsamts für Einarbeitung oder Einstellung eines Behinderten nicht zurückzahlen möchte. Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Abfindung unterzeichnet kann es sein, daß er vom Arbeitsamt eine mehrmonatige "Sperre" erhält, er bekommt dann kein Arbeitslosengeld. Ich mag Vereinbarung heutzutage eher nicht empfehlen wenn dem fiese Kündigung und/oder Bossing vorangegangen sind.F-O-X schrieb:Und bei einer Abfindung geht's nur darum, dass dich der Arbeitgeber schnell los wird. Ohne Rechtsstreit (Kosten + Zeit) und ohne dass der AN auf dauerkrank daheim ist. Meist verbunden mit einem guten Arbeitszeugnis.
Es gibt die Möglichkeit einer Kündigung im Stillen nicht zuzustimmen und weiter zu arbeiten. Wenn der Arbeitgeber das einen Tag lang hinnimmt ist die Kündigung nicht wirksam. Ein solcher Versuch der Heilung wird vom Arbeitsamt gern gesehen, zumindest war das in den 90ern so.F-O-X schrieb:Am besten in einem Personalgespräch (was es in solchen Situationen/Fällen ja wohl gibt) direkt ansprechen ob das Unternehmen einen noch haben möchte und die "Optionen" besprechen.