S
Sissi_Sachsen
Gast
*ausrutsch.....
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Headsniper schrieb:@MuP
Ich will die auch gar nicht zurückgeben? Die sind defekt! Und innerhalb von dem Zeitraum eines halben Jahres, da liegt die Beweispflicht noch beim Händler, beziehungsweise beim Hersteller, und nicht bei mir, das ist ja immer noch Garantie, keine Gewährleistung. Oder wurde das Gesetz zwischenzeitlich irgendwann geändert, ohne dass ich das irgendwie mitbekommen hätte?
Nur für's Protokoll, die "Beweislastumkehr" gilt für sechs Monate ab Übergabe, nicht danachCowcreamer schrieb:2 Jahre ab Kauf gilt die gesetzliche Gewährleistung durch den Händler. Hier liegt in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler (nicht beim Hersteller), d.h. er muss dir beweisen, dass der Fehler nicht schon beim Kauf vorlag. Danach gilt die Beweislastumkehr ...
Kann er ja gerne machen. Du musst dich aber nicht darauf einlassen.Headsniper schrieb:Eigenartig, der Händler verweist mich auf den Hersteller
Ups, natürlich. Danke.teekompressor schrieb:Nur für's Protokoll, die "Beweislastumkehr" gilt für sechs Monate ab Übergabe, nicht danach
Lustig, nach meiner Beschwerdemail, welche nicht beantwortet wurde, kam ne halbe stunde später die Versandbenachrichtigung.RoliGlitzer schrieb:Vielleicht hat die dritte Mail gestern auch Wirkung gezeigt. Kein Plan...