MarioLemieux66
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Würde vermuten unter WhatsApp-Media-Audio
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WEGGEFALLENER!!! Absatz1 schrieb:
- Wurde ein Musikstück legal erworben, dürfen Sie es nach §53 Abs.1 UrhG (Urheberrechtsgesetz) als Privatkopie weitergeben. Privatkopien dürfen nach einem Grundsatzurteil an bis zu 7 enge Freunde und Verwandte weitergegeben werden.
- Diese Regelung gilt jedoch nur für CDs ohne Kopierschutz. Heutzutage ist jede CD und jeder legaler MP3-Download mit einem Kopierschutz versehen. Auf die Privatkopie kann man sich daher nicht mehr stützen.
- Wissen Sie nicht, aus welcher Quelle die verschickte Musik kommt, ist die Weitergabe ohnehin nicht erlaubt. Kaufen Sie einen Song bei iTunes oder streamen Sie ihn bei Spotify, sind Sie laut den AGB ebenfalls nicht berechtigt, die Musik weiterzugeben.
balu_baer schrieb:Wenn man von der Geschäftsführung zum Essen eingeladen wird: