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Sissi_Sachsen
Gast
Schönen guten Morgen.
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Lediglich eingetauscht gegen Erfahrung. Und das war es sicher wertSkyhigh schrieb:Nachhinein wars aber dennoch rausgeschmissenes Geld
Guten Tag
anlässlich der am 16.12.2020 in Kraft tretenden Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14.12.2020 (im folgenden: Landesverordnung) ist die Frage aufgekommen, ob Zulassungsdienste und Kennzeichenpräger von Schließungen betroffen sind.
Beides ist als Dienstleistung ohne Körperkontakt (vgl. § 9 Absatz 1 Satz 1 Landesverordnung) weiterhin zulässig.
Angegliederte Verkaufsstellen der Schilderpräger für weitere Bedarfe (z.B. Warnwesten, Kennzeichenverstärker, etc.) dürfen geöffnet bleiben, soweit der Verkauf gegenüber der Dienstleistungstätigkeit nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. § 9 Absatz 3 Landesverordnung).
Mit freundlichen Grüßen
Da hast du vollkommen Recht.Lopan schrieb:Lediglich eingetauscht gegen Erfahrung. Und das war es sicher wert
Du weißt schon das Streitereien immer nur Funktionieren wenn 2 Mitmachen?Cowcreamer schrieb:Schleimspur