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Bundesregierung: Statt Vorratsdatenspeicherung kommt „Quick Freeze“
Innerhalb der Bundesregierung haben sich SPD und FPD auf eine Nachfolgeregelung zur Vorratsdatenspeicherung verständigt, berichtet der Spiegel. Statt der anlasslosen Datensammlung soll es künftig ein Quick-Freeze-Verfahren geben.Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsdaten nicht anlasslos für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Stattdessen können Sicherheitsbehörden bei einem Anfangsverdacht die relevanten Daten bei den Telko-Anbietern „einfrieren“ lassen, damit diese nicht im Zuge des normalen Geschäftsverkehrs gelöscht werden, bevor final über einen Zugriff entschieden wurde.
Möglich ist das Einfrieren bei Straftaten mit erheblicher Bedeutung, also etwa Mord, Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch. Ein Richter muss den Maßnahmen zustimmen. Was gespeichert wird, hängt laut den ursprünglichen Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) von der Tat hab. So könnten etwa die Daten einer Funkzelle rund um den Tatort erfasst werden. Denkbar ist aber auch das Speichern der Standortdaten von Personen aus dem Umfeld eines Opfers.
In einem zweiten Schritt erhalten Polizei und Sicherheitsbehörden dann den Zugang zu den Daten. Dafür sind die Hürden höher, beispielsweise wenn ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person vorliegt.
Komplett zu lesen unter:
Bundesregierung: Statt Vorratsdatenspeicherung kommt „Quick Freeze“
Auch bei Golem ein Artikel:
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Interessanter Ansatz aber ich frag mich ob man dennoch eine gewisse Zeit eh diese Daten zur Gänze vorhalten muss. Die Polizei muss erstmal ermitteln, das Dauer und in der Zeit können die Daten verschwinden. Also ist nicht so das diese immer innerhalb von 24 Stunden einen Verdacht äußern können. Manches mal dauert es gar Monate, dann wären Daten verschwunden die zur Aufklärung nötig wären. Also wie lange hat man denn nun Zeit diese einzufrieren? Diesen Zeitraum konnte ich dem Bericht nicht entnehmen.
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