Warnung vor Kauf über Kleinanzeigen

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bananensaft schrieb:
@chk142 Da trübt Dich aber Deine Erinnerung. Auch schon vor 15 Jahren gab es mehr als genug Betrug, ich denke da nur an die Anzeigen bei Ebay zurück, in der jemand eine teure Grafikarte angeboten hat und in einem 3 seitigen Fliesstext irgendwo stand: zum Verkauf steht der leere Karton. Der ganze Rest, inkl. Preis, sah aber nach der Grafikkarte aus. Auch Dreiecksbetrüger gab es schon. Betrüger gibt es seit es Ebay gibt. Das ist nun echt nix Neues.
Heutzutage gibt es sowas viel, VIEL öfter als damals.

Und, sorry, aber, das ist wirklich kein sehr gutes Beispiel, besonders wenn dann auch noch in der Artikelbeschreibung drin steht, dass es ein leerer Karton ist. ;)
 
@Andrea6 nö, bei mir ist es da bevor der Käufer die Ware hat
 
@chk142 ob das viel viel mehr ist, vor allem in Relation zur gestiegenen Nutzerzahl, kann ich nicht sagen. In meiner Erfahrung ist da kein Unterschied zu früher.
 
@Droid89 es hat nichts mit dir oder sonst wem zu tun.


Ein Auszug aus den eBay Richtlinien.

-Bei neuen Verkäufern oder Verkäufern, die nur selten verkaufen, werden Zahlungen auf Transaktionsebene einbehalten, während sie sich mit bewährten Verkaufspraktiken vertraut machen können. So können Verkäufer sich bei eBay etablieren und eine Verkaufshistorie aufbauen. Bei neuen Verkäufern werden Zahlungen in der Regel bis zu 30 Tage einbehalten, unter Umständen aber auch länger.

- Bei zuvor eingeschränkten oder gesperrten Verkäufern werden Zahlungen auf Transaktionsebene in den ersten 30 Tagen nach Aufhebung der Einschränkung oder Sperrung einbehalten, bis die Bestätigung vorliegt, dass die Artikel tatsächlich zugestellt wurden.

- Hohe Preise oder ungewöhnliche Verkaufsmuster können zu Zahlungseinbehalten auf Transaktionsebene von bis zu 30 Tagen führen. Damit stellen wir sicher, dass Käufer keine Probleme mit der Bestellung haben.

- Die Echtheitsprüfung kann zu Zahlungseinbehalten auf Transaktionsebene von bis zu 30 Tagen führen, solange die Echtheit der Artikel, die mit eBay-Echtheitsprüfung verkauft wurden, noch nicht bestätigt ist.


Einbehaltene Zahlungen im Rahmen der Zahlungsabwicklung

Ich habe bereits ein neues und versiegeltes iPhone mit original Rechnung als privater Verkäufer mit Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Der Käufer war ein gewerblicher Händler der mit Smartphone handelt. Das Geld wurde von eBay 30 Tage lang einbehalten. Das wollte ich nicht hinnehmen, weil ich als private Person einen Smartphone ohne Gewährleistung verkauft habe und zudem das Gerät noch versiegelt war und habe bei eBay Beschwerde eingereicht bis zur höchsten Instanz. Erfolglos. eBay blieb bis zur letzten Instanz stur mit dem Verweis auf diesen Auszug.

Übrigens von waren im gesamtwert von 2000 € pro Jahr, also zwei iPhones, wird man von eBay an das Finanzamt gemeldet und dann darf man sich gerne bei Finanzamt erklären, dass man nicht im gewerblichen Bereich handelt.
 
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@amorosa Nutzt du ein VPN?
Ich schon. Ich vermute, weil mein Login jedesmal aus einer anderen IP Range irgendwo auf der Welt ermittelt wird, blockiert das System das als verdächtig.
 
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Das Schlimmste fehlt da ja. Ein Fremder kann mir nämlich mit meiner IBAN Geld in beliebiger Höhe überweisen. 😇
 
@DerKomtur
ich zitiere es mal:
„Die gute Nachricht zuerst: Wenn ein:e Betrüger:in deine IBAN kennt, kann er oder sie allein nicht einfach auf dein Konto zugreifen und dein gesamtes Geld abheben. Dazu braucht man weitere Zugangsdaten wie PIN, TAN oder eben dein Online-Banking-Passwort.“

Es hieß ja, man können nur mit der IBAN Geld „abholen“ und das ist natürlich Quatsch.

In deinem verlinkten Artikel steht ebenfalls:

„Dritte haben lediglich zwei Möglichkeiten, um Ihre Kontodaten zu nutzen:

  1. Jemand bucht Geld per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ab.
  2. Jemand nutzt die vorhandenen Informationen, um eine Bestellung auf Rechnung zu tätigen.
Beides lohnt sich für Betrüger aber nicht. Im ersten Fall können Sie das Geld innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen. Diese lange Frist gilt immer dann, wenn Sie vorher keine Einzugsermächtigung erteilt haben. Sie müssen für das Zurückbuchen nicht einmal Gründe angeben. Im zweiten Fall raten Verbraucherschützer dazu, die Rechnung nicht zu zahlen.“

Für einen Lastschrift-Betrug benötigt niemand „meine IBAN“. Man kann jede beliebige dazu nutzen.
Auf jeder offiziellen Rechnung, die man erhält, steht eine IBAN.

So easy, wie hier im Thread vorgegeben wurde, ist es also nicht.
 
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Der Trick mit dem Abbuchen ist ja, dass man nicht 10000€ abbucht, was jeder merkt. Sondern möglichst oft auf vielen Konten 5€. Mit seriösen Betreff, das geht bei vielen in der Menge unter. Und wenn dann von 3000 Leuten die Hälfte zurückbuchst hast du immer noch 7500€ Gewinn. So wird ein Schuh draus. Und bei entsprechend vielen Konten von irgendeinem Datenleck, bleibt schon was hängen.
 
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Ghost schrieb:
@amorosa Nutzt du ein VPN?
Ich schon. Ich vermute, weil mein Login jedesmal aus einer anderen IP Range irgendwo auf der Welt ermittelt wird, blockiert das System das als verdächtig.

Hey, nein ich benutze kein VPN.
Ich nutze ganz normal mein Iphone im Wlan meines Routers und nicht mal der ist so eingestellt, das er die IP alle 24Std. wechselt. Naja ist nicht so schlimm, solange es noch am PC geht.

Ich habs heute noch nicht übers Phone versucht, versuche es aber Morgen nochmal, evtl. gehts ja dann wieder.

LG
 
Hunter24 schrieb:
Auf jeder offiziellen Rechnung, die man erhält, steht eine IBAN.
Ebent. Und damit ist an sich auch schon die "Gefahr" beim Bekanntsein der IBAN erklärt: Es gibt sie schlichtweg nicht.

IBAN/Kontonummern sind nichts geheimes, und sie brauchen es auch nicht zu sein.
 
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@bananensaft na dann müssten ja alle Betrüger super reich sein. Es gibt Millionen Unternehmen die ihre Iban auf der Internetseite ganz öffentlich stehen haben. Ich buche ich bei 2 Mio Unternehmen jeweils 5 Euro ab. Die Hälfte bucht zurück und ich habe immer noch 5 Millionen Euro. Oder ich buche einfach per Zufallsgenerator von irgendwelchen Konten ab .

Wie einfach es doch ist Millionär zu werden.
 
@Andrea6 Na, Unternehmen ist doof. Die haben ihre Buchhaltung im Griff, wenn da 5€ fehlen merken die das schon. Typischer Anfängerfehler. Du musst bei Oma Lieschen zur Weihnachtszeit abbuchen, wenn eh viel los ist auf dem Konto 😉🤑
 
@bananensaft naja bei tausenden und Hunderttausenden Transaktionen im Jahr würden ja auch 5 Euro nicht wirklich auf einmal auffallen.
 
@Andrea6 da das automatisierte erfolgt und nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung jede Buchung eine Gegenbuchung benötigt, fällt das schon auf. Sie merken ja auch, wenn du einen Euro zu wenig überweist. Ob sie wegen 5€ irgendwie reagieren ist eine andere Frage. Aber merken tun sie das auf jeden Fall
 
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Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem Betrüger auf diese Weise tätig geworden sind. Kein einziger. Und das nach fast 40 Jahren Online-Banking. So ein Vorgehen wäre sicherlich irgendwann mal aufgefallen. Nee, die Herausgabe der IBAN ist definitiv sicherer als z.B. die Herausgabe der eigenen Adresse.
 
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Wenn man nach falschen Abbuchungen bei Google sucht, findet man schon Dinge. Manchmal das eine Firma eine Lastschrift nicht gelöscht hat und 2 Jahre lang abbuchen konnte ohne dss jemand reklamiert hat. Aber auch Tipps von Anwälten wie man vorgeht. Das Thema taucht bei den Verbraucherzentralen auf und ein Bericht im NDR. Also so ganz unsinnig ist das nicht.
 
Es geht aber nicht um Betrugsversuche. Die ganzen unberechtigten Abbuchungen Ergeben sich, wie du schon selbst erläutern hast, aus Interaktion der beiden Parteien.
 
bananensaft schrieb:
Manchmal das eine Firma eine Lastschrift nicht gelöscht hat und 2 Jahre lang abbuchen konnte ohne dss jemand reklamiert hat.
Nur weil einzelne ihre Konten nicht im Blick haben, kann man das aber nicht verallgemeinern.
Betrügerische Absicht sehe ich da jetzt auch nicht. Da ist nach regulärer Lastschrift einfach ein Fehler passiert, nachdem gekündigt wurde.

Dass mal etwas schiefgehen kann bei Lastschrift, ist wohl normal. Das kann immer und überall passieren.
Zu Zeiten von Onlinebanking schaut man zudem wesentlich öfter auf sein Konto.

Egal wie klein der Betrag wäre, mir würde das sofort auffallen.
 
Hunter24 schrieb:
@DerKomtur
  1. Jemand bucht Geld per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ab
Genau darum ging es.
Es ist möglich, ich habe aber nicht gesagt, das man es nicht wieder zurück holen kann :1f60e:

Egal, ich gebe immer mein Sparkonto an, da ist es erst gar nicht möglich schriften zu lasten....oder so ähnlich.
 

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