Vorsicht bei drittverkäufer, oneplus lässt die Leute im regen stehen !

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Die Frage ist ja in welchem Umfang das deutsche Recht hier Anwendung findet.
Es wird zwar nach D geliefert aber gekauft hast es ja quasi in einem anderen Land.
 
Das deutsche Recht findet hier insofern Anwendung, als dass der Privatkäufer hier keinerlei Ansprüche hat.
Der Support wird im Rahmen der Garantie geleistet. Garantie ist aber nunmal immer (!) eine freiwillige Leistung des Herstellers und diese kann der Hersteller gestaolten, wie er lustig ist. Wenn die Garantiebedingungen besagen, dass Support nur für registrierte Geräte geleistet wird, ist das halt so und der Käufer kann da nichts gegen ausrichten.
Ein rechtlicher Anspruch existiert nur im Rahmen der Gewährlesitung und dieser Anspruch richtet sich gegen den (gewerblichen) Verkäufer. Wenn der Privatverkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, steht der Käufer im Regen.
 
  • Danke
Reaktionen: Patman75 und SaschaKH
Ob das Legal oder Illegal ist liegt nicht in unserem Ermessen und wie Cowcreamer erklärt verwechseln hier wieder viele die freiwillige Garantie und die Gesetzliche Gewährleistung.

Da wir hier keine Rechtsberatung erlauben werde ich diesen Thread schließen.

Lest euch den Blog Beitrag durch und bildet eure eigene Meinung.
 
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