Volkmarsen. Gaffervideo, obwohl Anschlag?

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divisi

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Nachrichten. Ein Passant wird wegen des Filmens, während des Anschlages auf den Karnevalszug in Volkmarsen, als Ersteller eines potenziellen Gaffervideos vernommen. Der Mann hat den Karnevalsumzug gefilmt.

Wenn ich richtig erinnere, wurde seitens Ermittlungsbehörden in anderen Anschlagsfällen aber auch schon um Videos oder Fotos gebeten, sollten diese zufällig vorhanden sein und zur Aufklärung der Taten führen können. Leider erinnere ich nicht, um welche Attentate oder Straftaten es sich handelte. Ich glaube es waren Amokläufe, oder Bahnsteiganschläge.

Dann kommt es immer wieder vor, dass Videos von Straftaten in den Nachrichten rotieren. Bei denen ich mich manchmal frage, ob man sich bei dem Gezeigten nicht bereits jenseits des Zeigbaren bewegt. Leider habe ich dazu auch keine Beispiele parat, da ich diese Dinge bislang nicht protokolliert habe; dennoch fielen sie mir auf.

Was denn nun, Smartphone während einer Straftat abschalten, oder weiter filmen?

(Es geht dabei nicht um das Filmen eines Tatorts oder der geschädigten, hilflosen Opfer _nach einem Anschlag.)

P.S.: Ich selbst bin kein Filmer, eher Nesthocker, und sollte ich sehr selten an Events teilnehme, filme ich nicht. Es geht mir vielmehr um die Betrachtungsweise, und wie Gaffervideos sich vom Filmen von Anschlägen unterscheiden (sollten).

Was meint ihr?
 
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Hier auf die aktuelle Sachlage bezogen =

Während des Rosenmontag haben viele ihre Smartphones in der Hand um zu fotografieren bzw. zu filmen.

Wenn während des Ereignisses gefilmt wird, ist es rechtlich erst einmal unbedenklich unter der Maßgabe, dass derjenige der filmt nicht eingreifen kann um das Ereignis abzuwenden.

Wenn ich jedoch mein Smartphone direkt auf Verletzte richte und dann nichts besseres zu tun habe mein Video zu teilen und auf Youtube hochzuladen, oder die örtliche Zeitungsagentur anzurufen um mein Video meistbietend zu verscherbeln...

... anstatt den Verletzten Hilfestellung zu leisten...

... so bin ich das, was leider die Mehrheit der Bevölkerung inzwischen darstellt.
 
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Wenn man es so zu sagen aus Versehen mit drauf hat ist das okay finde ich. Allerdings verwerflich ist es, wenn man dann aus Sensationslust oder sonst einer vermeintlichen Neigung weiter drauf hält, anstatt zu helfen oder wenigstens aus dem Weg zu gehen und die Privatsphäre der Opfer zu wahren oder die Helfer nicht zu behindern.
 
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Der schmale Grat zwischen Dokumentieren und Gaffen. Im Fall Volkmarsen ist es wohl so, dass die Polizei ein Portal zum Upload anbietet, also bleibt nur noch das was @hellmichel schreibt, wer nicht hilft und weiter filmt ist ein mieser Drecksack...
 
...oder das Video dann so schneiden, das es nur den Akt zeigt aber nicht den/die Ausführenden persönlich... Und wenn die dann noch fragen warum nicht weiter gefilmt wurde: "Ich musste mich doch um die Verletzten kümmern..."
Tja, wenn die jetzt so blöd rüberkommen, selbst Schuld!
 
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Gaffer... In den letzten Jahren waren es immer Politiker, die in Hubschraubern "die Lage besichtigt haben." Deichbruch an der Elbe, Absturz eines Flugzeugs , straffrei und in den Medien immer wieder erwähnt.
Ich kann mich über Gaffer kaum aufregen, wenn es ab einer bestimmten gesellschaftlichen Stufe dazu gehört, normal ist.
 
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Eine andere, in manchen Augen provokante Sichtweise, aber wenn man es auf den Kern reduziert . . . ja. Denn ob ein Poliiker vor Ort war oder von den (aktiven & helfenden!!) (Fach!)Kräften vor Ort gesagt bekommen: "wir brauchen das und jenes sofort", sollte für die Willensbekundung der Hilfe seitens Politk völlig egal sein - aber publikumswirksamer ist ein eigens gecharterer Heli, der in Krisen/Katastrophengebiet fliegt und nach 25 Minuten die eh Nichtbetroffenen (die allerdings oftmals den Gesichtsbetroffenen sehr gut geben) wieder ins traute Heim bringt . . . . ..
 
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