B
braindealer
Enthusiast
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jup, soll heißen ich habe gerade keine lust mich mit dir und deinen Fragen auseinander zu setzen.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Mein legendärer Beitrag #2822 enthält 2 Sätze:M--G schrieb:@gubben
Außerdem was hat das alles mit der App zu tun?
Was nichts nutzt, wenn Handys überhaupt nicht mit in die Schule gebracht werden dürfen, was vielfach der Fall ist, oder wenn die Geräte ganz ausgeschaltet sein müssen.gubben schrieb:Funkmodule eines Smartphones lassen sich nämlich selektiv schalten, was offensichtlich einigen Multipostern hier unbekannt ist.
Aktiviertes Bluetooth merkt kein Pauker, und gegen dumme Regeln gibt es ein Widerstandsrecht.josifi schrieb:Was nichts nutzt, wenn Handys überhaupt nicht mit in die Schule gebracht werden dürfen, was vielfach der Fall ist, oder wenn die Geräte ganz ausgeschaltet sein müssen.
Schwachsinn.gubben schrieb:gibt es ein Widerstandsrecht.
Du bist Jurist?braindealer schrieb:bzgl Mitbringen von Handies in Schulen.
Das Verbot, Handys in die Schule mitzubringen, ist regelmäßig unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
Cowcreamer schrieb:Waren die nötigen Dienste denn auf dem Handy seiner Freundin aktiv?
Macht @braini doch immer so.Cowcreamer schrieb:Anstatt auf meine Argumente einzugehen, musst du jetzt in die Polemik abrutschen? Warum?