Smartphone verkaufen - Haftung

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B

borussiabvb2020

Fortgeschrittenes Mitglied
16
Ich möchte ein versiegeltes und neues Smartphone verkaufen.
Wie kann ich dabei jegliche Haftungen ausschließen?
Es ist ein Xiaomi Poco M6 Pro 8 / 512 GB mit 67 Watt Schnellladetrchnik.
Für den Fall, dass das Gerät beim Käufer zu Schäden führt (z.B. Akku-Defekt, Brand, Verletzungen und / oder Tod) bei Benutzung des Smartphones (Badewanne?)
Würde da für mich die Gefahr bestehen, mich haftbar zu machen? Wie schließe ich so etwas aus? Und was, wenn er z.B. ein Fremdladegerät nutzt, das Feuer fängt etc. oder das Smartphone durch Fehlfunktion Feuer fängt etc.? Gerade wegen der Schnellladetechnik mache ich mir da Gedanken.
Was bedeutet zudem der Satz
"Die Haftung aufgrund von Arglist und Vorsatz sowie für Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt."

Danke an die Rechtsexperten hier:)
 
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Arglist / Grobe Fahrlässigikeit fällt de facto eh aus für dich. Das bedeutet, dass du weißt, dass es einen Defekt gibt, diesen aber (arglistig) verschweigst. Beispiel: du verkaufst ein Auto und weißt, dass die Bremse hinten rechts ein Hydraulikproblem hat.
Grob fahrlässig wäre ähnlich, aber eher im Sinne von: nach normalen Umständen müsstest du Kenntnis von einem Problem haben und nur durch aktives wegschauen, "weißt" du es nicht. Beispiel am Auto wieder: Das Auto macht bei Rechtskurven bei hoher Geschwindigkeit seltsame Geräusche, die darauf schließen lassen, dass etwas kaputt ist oder bald kaputt gehen könnte.

Die Grenzen sind da wahrscheinlich fließend, aber für dich ist wichtig, dass du, gerade bei einem Neugerät, da keinerlei Risiko eingehst.

Du kannst auch an einem der vielen Ankaufportale (clevertronic hat hier meines Wissens nach einen guten Ruf) verkaufen.

Ich verwende oft die Klausel:

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.

Ob diese Klausel vor Gericht standhalten würde, weiß ich auch nicht. Man hört allerdings auch nicht von Fällen, in denen Privatpersonen dennoch wegen irgendwelcher Dinge verklagt worden sind (was nicht heißt, dass es nicht doch vorkommen kann).
 
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@borussiabvb2020

Ich möchte ein versiegeltes und neues Smartphone verkaufen.
Wie kann ich dabei jegliche Haftungen ausschließen?

Als Privatverkauf deklarieren und Haftung ausschließen.

Eine aktuelle und rechtssichere Variante findest du z.B. hier
https://themen.kleinanzeigen.de/mag...st-du-die-perfekte-anzeige-auf-kleinanzeigen/
Ebay Kleinanzeigen: Haftungsausschluss korrekt formulieren


Würde da für mich die Gefahr bestehen, mich haftbar zu machen?
Nein, dadurch nicht.

Da es original verpackt und versiegelt ist, lass Dir das möglichst vom Käufer bestätigen .

Dann packst du den Kaufbeleg (mit ausgewiesener Seriennummer) dazu und somit greift die ganz normaler Garantie / Gewährleistung des Herstellers/Händler und geht auf den neuen Besitzer über.
(Kaufdatum erwähnst du hier nicht)
 
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borussiabvb2020 schrieb:
"Die Haftung aufgrund von Arglist und Vorsatz sowie für Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt."

Im Grunde genommen ist der Satz obsolet, denn man schließt die Haftung damit ja explizit nicht aus ("bleibt unberührt"). Würde man es tun, wäre das sogar sittenwidrig und hielte einer rechtlichen Prüfung sicherlich nicht Stand. Aus meiner Sicht ist es völlig ausreichend, wenn man auf den Privatverkauf hinweist und zur Sicherheit jedwede Garantie-, Gewährleistungs- und Rückgabeansprüche ausschließt. Schäden, die dem Käufer entstehen, ohne dass du sie vorsätzlich oder arglistig verschwiegen hast, sind Sache des Herstellers im Rahmen dessen Produkthaftung.

Kleiner Hinweis nebenbei, auch wenn es nichts mit der Fragestellung zu tun hat. An einer gestohlenen Sache kann der Käufer kein Eigentum durch gutgläubigen Erwerb (er durfte davon aus, dass die Sache dem Verkäufer gehört) erhalten. Sprich, wenn man etwas Geklautes gekauft hat, gehört es einem nicht. Man muss es wieder an den ursprünglichen Eigentümer zurückgeben, wenn dieser das verlangt. Man darf dann selbst sehen, wie man vom Dieb wieder sein Geld zurück bekommt. Anders sieht dies bei geliehenen Sachen aus. Da gibt es einen gutgläubigen Erwerb. Da darf dann der ursprüngliche Eigentümer sehen, wie er vom Leihenden sein Geld bekommt, und dem Käufer gehört die Sache.
 
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Danke euch!
Wie verhält es sich denn mit den Ankaufsportalen? Bei clevertronic z.B. kann ich das versiegelte Poco M6 Pro gar nicht verkaufen. Geht ein Verkauf auch an Amazon?
Zudem sind mir die Unterschiede zwischen Backmarket, Clevertronic, Refurbed und rebuy nicht bekannt.

Danke euch! :)
 
Die Version stimmt nicht ganz, ein M6 Pro mit 8 / 512 GB gibt es nicht.
 
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@borussiabvb2020
Wie verhält es sich denn mit den Ankaufsportalen?
Bitte dort selbst schlau machen, wir kennen deren aktuellen Geschäftsbedingungen nicht.
 
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borussiabvb2020 schrieb:
Wie verhält es sich denn mit den Ankaufsportalen? Bei clevertronic z.B. kann ich das versiegelte Poco M6 Pro gar nicht verkaufen. Geht ein Verkauf auch an Amazon?

Amazon kauft keine Sachen von Privatleuten. Jedenfalls ist mir nichts derartiges bekannt. Versuche es vielleicht mal bei wirkaufens.de. Weiß aber nicht, ob die versiegelte Waren kaufen. Sie werden das Siegel sicherlich aufbrechen, um den Inhalt zu prüfen. Vielleicht verlangen sie das dann auch so schon von dir. Würde ich zumindest vermuten. Im Grunde genommen bringt dir der versiegelte Zustand keinen Vorteil. Das spielt eher bei sehr seltenen Dingen eine Rolle. So ging - glaube ich - ein versiegeltes iPhone 1 vor einiger Zeit mal für über 60.000 Euro über den Auktionstisch. Das wird dann aber wohl auch zukünftig sein Dasein in der OVP fristen, ohne dass es je das Tageslicht sehen wird. Keine Ahnung, warum jemand dann dafür so viel Geld ausgibt, aber Sammler haben zuweilen einen kleinen Schuss weg. ;)
 
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Ich habe schon mehrfach versiegelte Neuware über Ankaufportale verkauft. Neu/Versiegelt bringt regelmäßig auch mehr Geld ein. Wüsste nicht, weshalb die Ware von denen überhaupt geöffnet werden soll, sofern das Originalsiegel drauf ist.

Ankaufpreisvergleichd gibt es zb hier
www.handyverkauf.net
www.werzahltmehr.de
 
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Kriegt man da noch einiges raus? Hab gerade mal fürs Pocco M6 Pro 12 / 512 GB geschaut.
Gerade mal 132,00 €.
Ich hab ja noch eine Rückgabefrisrt, aber keine Lust, bei Amazon diese Mahnmail wegen Rücksendungen zu bekommen. Habe da vermehrt drüber gelesen, dass Kunden bei Artikeln, die höherpreisig sind, solche Mails versendet...
 
borussiabvb2020 schrieb:
Ich hab ja noch eine Rückgabefrisrt, aber keine Lust, bei Amazon diese Mahnmail wegen Rücksendungen zu bekommen. Habe da vermehrt drüber gelesen, dass Kunden bei Artikeln, die höherpreisig sind, solche Mails versendet...
So eine Mail habe ich von Amazon noch nie bekommen. Und ja, ich habe auch schon höherpreisige Artikel zurück gesendet.
 
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Habe schon Dinge für 1000+ bei Amazon retourniert und noch NIE eine Mahnmail bekommen..
 
Hatte das letzt so in diesem Worttlaut "Wir schreiben Ihnen wegen Ihren Rücksendungen. Damit wir Ihr Einkaufserlebnis verbessern können und wir die Rücksendungen besser verstehen, antworten Sie innerhalb 30 Tage......etc...."
Wenn man Google fragt, findet man da einiges zu Kontosperrungen. Dem will ich natürlich entgegenwirken. Deshalb meine etwas verzweifelte Sache mit dem Verkauf des Smartphones.
 
Ist das nicht zu weit hergeholt mit der Sorge.

Vor paar Tagen hast du dir Sorgen gemacht, weil du ein paar Clickbait Artikel von abgerauchten Xiaomi Akkus aus 2016 gelesen hast und jetzt machst du dir Sorgen um die Haftung beim Privatverkauf, falls das Ding abraucht.

Der allseits bekannte Satz „Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft" sollte mehr als ausreichen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

borussiabvb2020 schrieb:
Ich hab ja noch eine Rückgabefrisrt, aber keine Lust, bei Amazon diese Mahnmail wegen Rücksendungen zu bekommen. Habe da vermehrt drüber gelesen, dass Kunden bei Artikeln, die höherpreisig sind, solche Mails versendet...
Ich bin seit Tag 1 Amazon Prime Kundin und meine Rücksendungen liegen mittlerweile sicherlich schon im 4 stellingen Bereich. Noch nie Probleme gehabt. Ob ein Kugelschreiber oder ein iPhone oder Waschmaschine.
 
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borussiabvb2020 schrieb:
findet man da einiges zu Kontosperrungen.
Komisch. Ich finde nichts über tatsächliche Sperrungen.
 
@borussiabvb2020
Aber nichts Konkretes über tatsächliche Sperrungen.
 
Sorry fürs Ausufern. Ja, auch bei reddit ist das Forum voll davon. Auch "Chip" hat darüber berichtet.
Aber ist OT. Hilft mir auch nicht wirklich bei meiner Entscheidung. Fest steht für mich: Elektronik ist Elektronik, die fehlerhaft sein KANN, aber NICHT MUSS.
Auch ist mir nicht klar, ob die Käufer dann über die Original-Rechnung gegenüber Amazon Garantie- und Gewährleistungsansprüche geltend machen können.
 
Andrea6 schrieb:
Ich bin seit Tag 1 Amazon Prime Kundin und meine Rücksendungen liegen mittlerweile sicherlich schon im 4 stellingen Bereich. Noch nie Probleme gehabt

Meinst du Gesamtwert oder Stückzahl? ;)

Ich habe schon mal so eine Mail von Amazon bekommen. Ist aber schon ein paar Jahre her. Hab denen dann zurück geschrieben, ob sie mal verglichen haben, für wieviel Geld ich bereits Waren gekauft und in welchem Wert ich Waren retourniert habe. Zudem würde ich, wenn sie mir weiterhin solche Mails schicken würden, meine langjährige Prime-Mitgliedschaft beenden. Seitdem kam nie wieder was.

Ich habe jetzt seit 2010 über 1.000 Artikel bei Amazon gekauft. Und da waren auch viele höherpreisige dabei. Wenn ich retourniere, dann eigentlich nur Billigschrott aus China, der die Erwartungen nicht erfüllt hat bzw. schnell kaputt gegangen ist.
 

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