Smalltalk Thread der SGS1er

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Gib's einem Anwalt? Warum hast denn einen Widerruf eingereicht?
 
Hansichen ist doch ein halber Anwalt...
 
Im Endeffekt ähnlich wie in dem Link zoki, Ende August bestellt, Ende September geliefert und daher außer Frist nach deren System. Erstes schriftliches Dokument habe ich aber erst Ende September mit der Hardware bekommen, daher war ich auch davon ausgegangen, dass an dem Tag das Widerrufsrecht beginnt. Am 7.10. habe ich aber telefonisch eine mündliche Zusage bekommen, dass mein Vertrag widerrufen ist und jetzt halt gegenteiliges. Ich muss mich mal informieren ob der Widerruf in dem Fall so funktioniert aber vermutlich wird das so sein, in dem Fall dürfte ich in der Hinsicht keinen rechtlichen Anspruch haben. Was die mündlichr Aussage angeht ist es aber nochmal eine andere Frage.
Vielleicht gehe ich mal zur Rechtsberatung für Studenten, muss ich mal schauen wann die stattfindet. Und bis dahin weiter den Support nerven. Die Webseite gibt leider nicht so viel her warum er am Ende Erfolg hatte, das ganze könnte auch Kulanz gewesen sein da sich eine Webseite eingeschaltet hat.
wolder schrieb:
Hansichen ist doch ein halber Anwalt...
Ich bin im ersten Semester [emoji28]


@Zoki: Widerruf habe ich eingereicht da ich beim bestellen übersehen habe, dass man einen extra Kabelanschluss benötigt der nochmal 20 Euro im Monat kostet
 
hansichen schrieb:
Im Endeffekt ähnlich wie in dem Link zoki, Ende August bestellt, Ende September geliefert und daher außer Frist nach deren System.

ganz so ist es nicht, du hast gute Aussichten mit dem Widerruf.
Das Geschäft, sowie die Widerrufsfrist, beginnt mit der kompletten Durchführung, also der Erledigung des gesamten Geschäftsverlaufs.
Das bedeutet, mit dem Erhalt der Hardware ist das Geschäft zur Gänze zustande gekommen. (Übernahmedatum)

Wäre doch ein schlechter Witz, mit der Lieferung bis nach Ablauf der Widerrufsfrist zu warten.... vielleicht auch noch vorsätzlich um aus der Nummer nicht mehr rauszukommen?

Also ich würde vorerst nichts bezahlen und sofort zum Konsumentenschutz, Verbraucherschutz o. ä. gehen....

Vielleicht haben die das bei der Ablehnung nicht ganz gerafft...
 
Leider ist es beim Vertragsschluss einer Dienstleistung (ein Internetvertrag ist ja eine Dienstleistung) so geregelt, dass das Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung beginnt, also mit der Bestätigungsmail von Ende August. Das sieht die Verbraucherzentrale genauso.
Zb hier zu lesen: Kundenrechte bei Fernabsatzverträgen - Verbraucherzentrale
 
glaub i ned... und selbst wenn dem so ist, hat er keinen Beweis, dass du die E Mail erhalten hast, so ist uns ein Kunde aus den Lappen gegangen. Richter: "sie haben keinen Nachweis, dass die Mail zugestellt wurde, wie es z. B. bei einem Fax od. eingeschrieben Brief der Fall gewesen wäre?" und raus war der Kunde aus seiner Verantwortung... in deinem Fall, wäre dass dann die Zustellung der Dokumente im Original mit der Ware...
 
Außerdem kannst du ja die Dienstleistung erst in Anspruch nehmen, wenn die benötigte Hardware zugestellt wurde. Steht auch a. d. verlinkten Seite.
 
Eine Email ist allerdings ausreichend für den Beginn der Widerrufsfrist, die Widerrufsfrist wird dadurch nicht verschoben. Und der Beginn der Widerrufsfrist von Dienstleistungen ist mit §365 Abs 2 Satz 2 BGB auf den Vertragsschluss gelegt. Vertragsschluss war Ende August, Vertragsbeginn dann Ende September. Relevant ist leider das erste Datum.
 
Wie gesagt, ich denke der einzige Punkt mit dem ich was erreichen kann ist die mündliche Zusage über den Widerruf (wobei hier Aussage gegen Aussage stehen wird da ich es nicht beweisen kann). Und selbst in dem Fall dürfte mir vermutlich höchstens eine Entschädigung für stattdessen eingegangene Verträge zustehen, da kann ich aber nur Vermutungen äußern.
 
Ich sehe es immer noch etwas anders, verzwickte Angelegenheit... Ziehe es einfach durch, zu verlieren hast du ja nichts.
 
Naja der Rechtsweg kann durchaus teuer sein [emoji14] Ich werde morgen früh nochmal anrufen und schauen ob sich da jetzt was ergeben hat, anschließend werde ich mal bei der Rechtsberatung anrufen.
 
Moin

@hansichen
Auszug aus den AGB von Telecolumbus:

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder telefonisch widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGB GB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs.

Die Frage ist jetzt wann dein Vertragsschluss war.

Wann beginnt ein Festnetz/DSL-Vertrag zu laufen?
Haben Sie Ihren Provider mit der Schaltung eines neuen Festnetz/DSL-Vertrags beauftragt, so handelt es sich hierbei zunächst um einen „Auftrag“, aber noch nicht um den Vertragsbeginn. Ein Vertrag kommt immer erst dann zustande, wenn die Gegenseite den Auftrag annimmt. Sehen Sie als Kunde beispielsweise ein interessantes Angebot im Internet, und füllen das entsprechende Online-Formular zur Anschlussschaltung aus, so liegt damit noch kein Vertragsschluss vor. Erst wenn Ihr Anbieter den Auftrag bestätigt, kommt ein Vertrag zustande.
Den konkreten Beginn des Vertrages erhalten Sie anschließend in aller Regel von Ihrem Provider schriftlich mitgeteilt. Im Begrüßungsschreiben findet sich meist eine Stelle, in der das Datum des Vertragsbeginns benannt wird. Dieses Datum ist im Normalfall das Startdatum für die Vertragslaufzeit. Hat Ihnen Ihr neuer Provider kein konkretes Startdatum benannt, so sollten Sie sich dieses schriftlich bestätigen lassen. Fragen Sie hierzu einfach nach, wann der Vertrag konkret zu laufen beginnt.
Spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem Sie die vertragliche Leistung erhalten, also die Schaltung des Festnetz- und DSL-Anschlusses, beginnt Ihr Vertrag zu laufen. Gab es einen Anschlusstermin mit einem Techniker, und können Sie anschließend telefonieren und das Internet benutzen, so läuft ab diesem Moment der Vertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: hansichen und Bödi
Tach zusammen.

Diese ganzen Vertragsgeschichten sind manchmal echt ätzend. :rolleyes2: Ich drücke die Daumen, dass du da schnell wieder raus kommst, @hansichen. Aber ich würde da auch dran bleiben und die Nerven, auch wenn es dich Zeit und Geduld kostet. Letztendlich lohnt es sich.
 
Guter Punkt Wolder, hast du eine Quelle für das Zitat?
 
Ich habe mich gerade mal an einen Freund gewendet und ihn gefragt wie es aussieht. Seiner Meinung nach ist die Bestellbestätigung in der verfassten Form mit einer Vertragsannahme gleichzusetzen. Demnach ist die Widerrufsfrist also vor Vertragsbeginn abgelaufen.
 
hansichen schrieb:
Guter Punkt Wolder, hast du eine Quelle für das Zitat?
DSL-Vertrag und Festnetzanschluss - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin

Jetzt musst du mal deine schriftliche Auftragsbestätigung herauskramen und schauen ob bzw. Ab wann der Vertrag läuft. Wäre für die Kündigung bzw. Widerruf interessant.

Bestellbestätigung ist ja eigentlich nur eine Information für dich, dass die Bestellung eingegangen ist. Es kann ja auch sein, dass eine Prüfung von deren Seite ergibt, dass sie die Leitung gar nicht frei schalten können, dann kommt ja auch kein Vertrag zu Stande.
Der Brief mit dem Anschalttermin ist eigentlich die Vertragsannahme.

Aber ich bin kein Jurist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bestellbestätigung kann wohl eine Ammahme sein und das ist hier der Fall. Der Vertragsbeginn vom Internet Anschluss ist leider unabhängig von dem Widerruf, der Vertragsschluss ist entscheidend und das ist deutlich früher. Ich werde mich morgen aber mal an die Rechtsberatung wenden, mal sehen wann ich dort einen Termin bekomme.
 

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