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awe872
Neues Mitglied
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@ Bf 109
- Am 15.12.2014, 09:54 habe ich einen Kommentar auf chill24 abgegeben und dort ging es um den Begriff "Kaufdatum", den MMW auf seiner Registrierungsseite verwendet ZUSÄTZLICH zum Begriff des Rechnungsdatums. Und daraufhin hast Du mir sehr ausführlich widersprochen (obwohl Du gar nicht angesprochen warst) ohne auf meine Aussagen einzugehen. Alles was Du angbracht hattest waren irgendwelche dämlichen Smileys. Du bist also derjenige, der meine Kommentare hier meint zu "zerpflücken" und nicht anders herum.
- Der Begriff "Kaufdatum" ist juristisch nicht eindeutig geregelt und das lässt sich nur dadurch belegen, dass man dafür keine Belege findet.
- Auch die prinzipielle Frage nach dem Abschluss von Kaufverträgen, um die es in dem von Dir verlinkten Gerichtsbeschluss geht, wird juristisch unterschiedlich und eben nicht eindeutig behandelt. Genau darauf wird in dem Gerichtsurteil selbst (OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - Az. 14 U 622/09, Abschnitte 23, 24 und 34) hingewiesen. Es wird deutlich gemacht, dass hier ein spezifischer Fall vorliegt, der individuell entschieden wird, und eben nicht für andere Fälle generalisierbar ist (bspw. "vorliegenden Fall", siehe Abschnitt 29).
- Zudem ist der Fall dort ganz anders gelagert, weil es da um die Frage geht, ob und wann der Händler (Beklagter) das Gebot des Kunden (Kläger) angenommen hat oder nicht. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass das normalerweise durch "die Versendung" bzw, die "Mitteilung hierrüber an den Besteller" geschieht und weder durch die Bestellbestätigung noch durch irgendein willkürliches Rechnungsdatum (das wir ja im Falle von Base haben). Deshalb wüßte ich nicht, warum das ein Beleg für Deine Position sein soll. Eher sehe ich mich darin bestätigt, dass es keine allgemeingültige juristische Regelung gibt, sondern die Fälle jeweils einzeln gerichtlich verhandelt werden müssen. Und genau das zeigt doch das Urteil und dessen Begründung.
- Aus den genannten Gründen sehe ich mich bestätigt und halte die weitere Diskussion für sinnlos. Freu Dich doch einfach, dass es geklappt hat. Und ja: Base und Smartkauf sind nervig.
- Ich wünsche allen ein paar gute Feiertage!
- Am 15.12.2014, 09:54 habe ich einen Kommentar auf chill24 abgegeben und dort ging es um den Begriff "Kaufdatum", den MMW auf seiner Registrierungsseite verwendet ZUSÄTZLICH zum Begriff des Rechnungsdatums. Und daraufhin hast Du mir sehr ausführlich widersprochen (obwohl Du gar nicht angesprochen warst) ohne auf meine Aussagen einzugehen. Alles was Du angbracht hattest waren irgendwelche dämlichen Smileys. Du bist also derjenige, der meine Kommentare hier meint zu "zerpflücken" und nicht anders herum.
- Der Begriff "Kaufdatum" ist juristisch nicht eindeutig geregelt und das lässt sich nur dadurch belegen, dass man dafür keine Belege findet.
- Auch die prinzipielle Frage nach dem Abschluss von Kaufverträgen, um die es in dem von Dir verlinkten Gerichtsbeschluss geht, wird juristisch unterschiedlich und eben nicht eindeutig behandelt. Genau darauf wird in dem Gerichtsurteil selbst (OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - Az. 14 U 622/09, Abschnitte 23, 24 und 34) hingewiesen. Es wird deutlich gemacht, dass hier ein spezifischer Fall vorliegt, der individuell entschieden wird, und eben nicht für andere Fälle generalisierbar ist (bspw. "vorliegenden Fall", siehe Abschnitt 29).
- Zudem ist der Fall dort ganz anders gelagert, weil es da um die Frage geht, ob und wann der Händler (Beklagter) das Gebot des Kunden (Kläger) angenommen hat oder nicht. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass das normalerweise durch "die Versendung" bzw, die "Mitteilung hierrüber an den Besteller" geschieht und weder durch die Bestellbestätigung noch durch irgendein willkürliches Rechnungsdatum (das wir ja im Falle von Base haben). Deshalb wüßte ich nicht, warum das ein Beleg für Deine Position sein soll. Eher sehe ich mich darin bestätigt, dass es keine allgemeingültige juristische Regelung gibt, sondern die Fälle jeweils einzeln gerichtlich verhandelt werden müssen. Und genau das zeigt doch das Urteil und dessen Begründung.
- Aus den genannten Gründen sehe ich mich bestätigt und halte die weitere Diskussion für sinnlos. Freu Dich doch einfach, dass es geklappt hat. Und ja: Base und Smartkauf sind nervig.
- Ich wünsche allen ein paar gute Feiertage!