Samsung Winterdeal S5

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Warum schreiben Base und Smartkauf dann etwas anderes? Warum gibt es dann einige bei denen es doch geklappt hat? Warum haben Mitarbeiter von der Samsung Facebook Seite geschrieben dass das Bestelldatum ausreicht?
Ich weiß nicht wie das bei so einer großen Firma abläuft, aber ich hab den Eindruck dass die Leute die für Samsung bei Markenmehrwert arbeiten was anderes wissen als die Leute die für die Kundenbretreuung im allgemeinen zuständig sind...
Naja...sie wollen Geld verdienen. Das es bei einigen geklappt hat, kann mehrere Gründe haben, die wir nie erfahren werden. Es kann z.B. sein, das auf Kulanz durchgewunken wurde. Viel. war der bearbeitende Mitarbeiter guter Laune, ein anderer, der viel. nicht Entscheidungsbefugt war, hat abgelehnt. Zu guter letzt, viel. auch einf.nur Glück, um den ersten Ansturm abzuarbeiten.

Ganz ehrlich...auch ich hatte damals überlegt, bei Base/Smartkauf zu bestellen, habe aber mit Bekanntgabe der Bestell-/Rechnungsdatum-Problematik, davon abgesehen. Samsung stellt nunmal ganz klare Regeln auf. Alle die nun auf gut Glück bestellt haben, dürfen sich nicht ärgern, wenn Samsung ablehnt. Ich gönne allen den Hunni aber würde Rigoros das Handy zurückgeben, wenn sich die Aussage Seitens Smart/Base, das es keine Probleme bei der Anerkennung gibt, nicht bewahrheitet. Ich hätte (und habe) darauf gar nichts gegeben...denn das letzte Wort hat nun mal Samsung und wer dann die 14 Tage überschritten hat, wird wohl kaum auf Kulanz pochen können. Wäre nat. interessant, wie sie sich verhalten dazu, aber ein Anspruch hat man nicht und wer will sich dann mit denen Rumstreiten?

Apropos 14 Tage...ich bin von der Problematik nicht betroffen, ich habe alle Regeln eingehalten und habe immer noch kein "Grün". Meine 14 Tage sind heute um. Also einige werden sich eh Gedanken machen müssen, zurückgeben oder an den Hunni glauben!

Drück allen Betroffenen dennoch die Daumen...

greetz
 
galaxsys schrieb:
Naja...sie wollen Geld verdienen. Das es bei einigen geklappt hat, kann mehrere Gründe haben, die wir nie erfahren werden. Es kann z.B. sein, das auf Kulanz durchgewunken wurde. Viel. war der bearbeitende Mitarbeiter guter Laune, ein anderer, der viel. nicht Entscheidungsbefugt war, hat abgelehnt. Zu guter letzt, viel. auch einf.nur Glück, um den ersten Ansturm abzuarbeiten.

Klar wollen die Geld verdienen, aber das kann doch so nicht erlaubt sein? Wenn man von dem Verkäufer die Aussage erhält das Smartphone kostet 299€ statt 399€ muss ich mich doch darauf verlassen können? Ansonsten hätte ich es ja fristgerecht zurück geschickt.
 
So mein Status ist endlich grün :)

Habe da angerufen bei MMW und gefragt wie es nun tatsächlich ist mit BASE und dem Winterdeal bei verspäteter Lieferung, und ohne lange zu reden hat die nette Dame meinen Status direkt auf grün gesetzt und meinte es wird akzeptiert.
 
Nachdem ich den Beitrag von chill24 gelesen hatte dachte ich mir ich rufe da auch mal. Telefon schon in der Hand, wollte ich mich vorher noch ein letztes mal bei MMW einloggen. Und was sehe ich.. endlich grün :thumbsup:
Rechnung 08.12 - registriert am 10.12 - grün am 19.12
Viel Glück den anderen :smile:
 
Ich habe in den letzten 2 Wochen ca. 100 mal dort angerufen und jedes einzelne Mal "Herzlich Willkommen bei Markenmehrwert. Leider sind zur Zeit alle Mitarbeiter im Gespräch". Registriert am 8.12. Aktueller Status: Gelb.
 
Seit Heute Mittag bei mir

Eines GRÜN .Das mit Rg Datum 5.12.:thumbsup:
Das andere noch GELB.
Das war das mit dem 8.12. Rg Datum

Bin mal gespannt ob das auch noch grün wird.

Bei dem Jetzt Grünen Steht daneben
"Prozess durch Hersteller erzwungen."

Was auch immer das bedeuten mag.
 
Es gibt eine alternative Nummer. Wer die möchte soll sich per pn melden...
 
  • Danke
Reaktionen: Elmo1896
Bei mir auch !! am 01.12.2014 bei Base bestellt - am 11.12.2014 im Base-Shop abgeholt und sofort registriert - Rechnungsdatum 08.12.2014.
Heute ohne Anruf oder E-Mail Winterdeal von gelb auf grün gestellt.
Warte jetzt nur noch auf das Geld.
Ein schönes Wochenende !!
 
Dann scheint sich ja alles zum Guten zu Wenden...wenn ich sehe wieviele jetzt nach dem 6.12. akzeptiert wurden.

Bei dem Jetzt Grünen Steht daneben
"Prozess durch Hersteller erzwungen."
DAS versteh ich nicht ganz, warum ein am 5.12. gekauftes erzwungen werden musste...?

Bei mir ist´s übrigens seit vorhin auch Grün :thumbsup:

"Wie war ich...?" "Grün" :laugh:

greetz
 
Naja, weiß ich auch nicht.
Stand halt da so drin.
Solange da grün ist, issed mir auch gelinde gesagt völlig egal.. :D
 
Bei mir nun auch Grün, eingelöst am 11.12. gekauft am 05.12.

inkl Vertrag, Vodafone AllnetFlat, 500 MB für monatlich 19,90 EUR. Abzüglich des LTE+ für ca. 400 EUR Wert und 100 EUR Cashback komm ich nun so auf monatlich ein positives Guthaben von 0,83 Cent :love:
 
inkl Vertrag, Vodafone AllnetFlat, 500 MB für monatlich 19,90 EUR. Abzüglich des LTE+ für ca. 400 EUR Wert und 100 EUR Cashback komm ich nun so auf monatlich ein positives Guthaben von 0,83 Cent
Respekt! Dann hat sich das ja richtig gelohnt für dich :thumbsup:

@rp51
Habe gerade gesehen das das bei mir auch drinsteht. Tja entw. normal, Programmbedingt oder beschleunigter Vorgang.

Aber: wie du schon sagst...hauptsache GRÜN :thumbsup:
 
awe872 schrieb:
@ Bf 109:

1. Du kannst mir glauben, ich habe recherchiert. Bevor Du hier ellenlange Gegenbehauptungen aufstellst, wären dann doch Quellen und Belege sinnvoller. Es IST juristisch nicht eindeutig geklärt und genau DESHALB schreibt Samsung auch Kaufdatum/Rechnungsdatum bei der Registrierung. Übrigens gibt es in Deutschland wie überall auf der Welt juristische Grauzonen. (Ein Beispiel: Streaming und Uhrheberrecht.)

2. Samsung spricht vom Kaufdatum und vom Rechnungsdatum. Das wohl aus gutem Grund, denn klar ist, dass bei Käufen im Geschäft ja Bestelldatum/Rechnungsdatum in der Regel auf einen Handlungsakt zusammenfallen oder dies zumindest am selben Tag stattfindet. Bei Online-Käufen ist das aber einfach unklar. Wenn ein Händler eine Ware anbietet und mit Verfügbarkeit und sofortiger Lieferung UND mit dem Cashback von Samsung wirbt, dann muss das mit Samsung abgesprochen sein. Wenn dann der Händler die Vertragsbedingungen nicht einhält, wäre es ja absurd, wenn der Kunde dafür bestraft würde. Zudem wäre das Wettbewerbsverzerrung, denn der Kunde könnte ja sonst bei anderen Händlern, die das Gerät WIRKLICH vorrätig haben, kaufen. Er wird aber so mit Falschaussagen daran gehindert.

3. Sowohl BASE/Smartkauf als auch Samsung haben mittlerweile geschrieben, dass das Bestelldatum in den geschilderten Fällen relevant ist.
Und hier noch ein Fall, bei dem es telefonisch bestätigt wurde und scheinbar geklappt hat (Kommentar ganz unten) :
[Ab dem 24.11.] Samsung Winterdeal: 100

Deshalb erübrigt sich die Diskussion bis auf Weiteres. Sollten Fälle auftreten, in denen Samsung das Cashback verweigert, können wir gerne weiterdiskutieren. Sollte das Samsung aber so handhaben, dann würde ich persönlich keine Samsung-Produke mehr kaufen. :flapper:

... :
Murlain schrieb:
An Alle, die ihr Gerät nach dem 06.12. ERHALTEN haben:

Mein Vater war gestern zu Besuch und zeigte mir einen Ausdruck einer Mail von Samsung, dass es ihnen leid tue, er aber NICHT MEHR teilnehmen könne.

Er hatte das Gerät innerhalb des Aktionszeitraums gekauft und am 11.12. im Base-Shop abgeholt. Daraufhin schrieb er an Samsung, um sicherzugehen, dass sie das auch so akzeptieren.
Als er keine Antwort bekam, schrieb er einen Brief, auf den dann per Mail geantwortet wurde mit obigem Inhalt.


Übrigens: Bei mir immer noch in Prüfung (registriert 2.12.)

Ich werde das Handy ab Weihnachten nutzen und dann schauen, wie ich an mein Geld komme. Ich bin ab übermorgen für vier Wochen im Urlaub und sehe es absolut nicht ein, das Handy hierzulassen.


Das ist genau das was ich gesagt habe, wenn Samsung streng nach Aktionsbedingungen vorgeht gilt das Bestelldatum nicht, dort steht klipp und klar RECHNUNGSDATUM. Da kann BASE/Smartkauf labern was die wollen, Samsung bezahlt die Kohle und entscheidet wies läuft nicht BASE. Jeder der die Rechnung nach dem 6. hat und Geld bekommt bekommt dies aus Kulanz von Samsung.

Zuerst möchte ich noch sagen dass du auch nur Behauptungen ohne jedwege Belege hier aufstellst und von mir Beweise forderst und selbst keine lieferst.
Hier sind meine Argumente:

"Üblicherweise ist es so, dass Angebote in einem Internetshop (dies gilt auch für Ladengeschäfte) als sogenannte invitatio ad offerendum bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer anbietet, ihm ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu machen. Erst wenn der Verkäufer zusagt, kommt es zu einem Vertrag. Durch dieses rechtlich anerkannte Konstrukt soll verhindert werden, dass die Käufer einseitig sich entscheiden können, etwas zu kaufen....
Klargestellt wurde auch, dass die automatisch versandte Bestellbestätigung nach Absenden der Bestellung keine Annahmeerklärung darstellt, die ein Kaufvertrag zur Folge hätte. Händler sind daher gut beraten, in der Bestellbestätigung nicht von einer "Auftragsbestätigung" oder Ähnlichem zu sprechen. Der Internetverkäufer hatte ausdrücklich lediglich den Eingang der Bestellung bestätigt."
Internetrecht - kaufvertrag-internet
-> wie ich mit meinem Beispiel gesagt hatte, nur ein unverbindliches Angebot

"
Wenn ich als Verbraucher beim Online-Shop nachfrage, ob der Artikel vorhanden ist und ich dann die entsprechende Bestätigung bekomme, ist dann schon ein Vertrag zustande gekommen?
pixel.gif


Grundsätzlich kommt, wie bereits erwähnt, ein Vertrag nur dann zustande, wenn Angebot und Annahme vorliegen. Ein Shop-Anbieter wird im Regelfall in seinem Online-Shop lediglich Waren zum Kauf anbieten. Allein die Darstellung der Ware ist für sich gesehen noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, was durch einfache Erklärung angenommen werden kann."
http://www.abc-recht.de/ratgeber/internet/faq/internet_vertrag.php


"Dass ein wirksamer Kaufvertrag zwischen den Parteien geschlossen werden kann, haben wir bereits geschildert. Grundsätzlich können also Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Vertragspartei, die sich an den Vertrag nicht mehr gebunden fühlt, auch tatsächlich zugibt, dass sie z. B. die Bestellung abgegeben hat. Wird dies bestritten, stellt sich die Frage, ob das auf Festplatte gespeicherte Bestellformular als Beweis vor Gericht ausreicht.
Das würde voraussetzen, dass dieses Bestellformular Urkundencharakter hat. Eine Urkunde ist ein stichfester Beweis vor Gericht, denn sie ist eine verkörperte Gedankenerklärung und lässt den Aussteller erkennen. Ihr kommen deshalb zwei besondere Funktionen zu, die Authentizität ihres Ausstellers und die Unverfälschtheit ihres Inhaltes.
Bei elektronischen Dokumenten kann jedoch nie von einer Fälschungssicherheit ausgegangen werden. Es existiert im übrigen kein körperliches Original. Der Empfänger kann sich also nicht allein darauf verlassen, dass das Dokument auch tatsächlich vom Absender stammt, denn grundsätzlich könnte das Dokument auf technische Art und Weise einfach verfälscht werden.
Der Gesetzgeber hat deshalb elektronische Dokumente nicht als Urkunden im Zivilprozess zugelassen."
Wie kommt im Internet ein Vertrag zustande und worauf habe ich zu achten?
Und wer auf richtiges Juristendeutsch steht dem lege ich BGB - Brgerliches Gesetzbuch & BGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ans Herz.

So das sind meine Argumente. Was sind deine?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist mit grün nun dieses Bild gemeint?


Heisst nun alles in Butter und warten auf das Geld?
 
Solange es seitens Samsung kein offizielles Statement gibt, was die Berechtigung der Base/Smart´ler anbelangt, gibt es nichts worauf man "Pochen" könnte. Es ist und bleibt bis dahin eine Kulanz von Samsung (meine Meinung).
Die Tendenz das dieses Klientel akzeptiert wird, scheint aber da zu sein.

@saxx
Ist mit grün nun dieses Bild gemeint?
Korrekt...nun ganz entspannt auf den Hunni warten :thumbsup:

so long...
 
galaxsys schrieb:
Solange es seitens Samsung kein offizielles Statement gibt, was die Berechtigung der Base/Smart´ler anbelangt, gibt es nichts worauf man "Pochen" könnte. Es ist und bleibt bis dahin eine Kulanz von Samsung (meine Meinung).
Die Tendenz das dieses Klientel akzeptiert wird, scheint aber da zu sein.

@saxx
Korrekt...nun ganz entspannt auf den Hunni warten :thumbsup:

so long...

Sehr gut. Hatte auch bei Smartkauf das S5 bestellt: über 2w Lieferverzug und bis HEUTE habe ich keine Rechnung erhalten!!! Die sind sowas von daneben, jegliches Telefonat mit der Hotline endete mit dem Hinweis "ich mache bei den Kollegen mal Druck, dass die Rechnung rausgeht. Bis zum 20.12. haben Sie diese auf jeden Fall". KATASTOPHENLADEN.
Ich habe dann die Bestellbestätigung bei Smartkauf inkl. dem Lieferschein (auf desem ist die IMEI vermerkt) eingescannt und dann hochgeladen. Wie man sieht funktioniert das auch...
 
@ Bf 109:

Ich weiß ja nicht, warum Du Dich so gerne an meinen Kommentaren abarbeitest, aber hier nochmal meine Meinung zum Thema.

- Ich hatte geschrieben, dass es bei Online-Käufen juristisch nicht eindeutig geregelt ist, was als "Kaufdatum" zu gelten hat. Eine eindeutige Quellenangabe wäre demnach die Angabe genauer Gesetzestexte in denen dies eindeutig formuliert ist. Meine Aussage kann ich demnach nicht aktiv belegen, weil etwas was es NICHT gibt sich nicht belegen lässt. (Ich habe eben einige Zeit damit verbracht sämtliche Foren und Internetseiten zu recherchieren um eine eindeutige Antwort zu bekommen. Die gab es aber nirgends, stattdessen findet man viele verschiedene Antworten und widersprüchliche Rechtsauslegungen.) Du wiederum behauptest, DASS es eine eindeutige juristische Regelungen dazu gibt, das also muss sich dann ja ebenso eindeutig belegen lassen.

- Dein Verweis auf die erste Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei, die um Kunden wirbt, ist ja aber kein Beleg. Und die dort geführte Diskussion bestätigt doch vielmehr, was ich sage, weswegen die Anwälte schreiben, dass die Internethändler das jeweils in ihren AGBs regeln müssen (Zitat: "...haben Internethändler gerade in einem Internetshop selbst die Möglichkeit, über rechtliche Gestaltungen, die in AGB niedergelegt werden können zu klären, wann und zu welchem Zeitpunkt ein Kaufvertrag zu Stande kommt"). Und auch der Verweis auf die zweite Seite von abc Recht bestätigt doch meine Aussagen, weil dort ellenlang ausgeführt wird, dass es von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird und es keine Klarheit gibt (deswegen ja die langen Erörterungen). Und im Übrigen gelten diese Überlegungen zur Beweisbarkeit (Urkundencharakter) genauso für die Rechnung, denn diese liegt im Fall Base/Smartkauf auch nur (zumindest in meinem Falle) elektronisch vor. Hier ist dann die dokumentierte Übergabe des Gerätes bzw. die Unterschrift eher relevant.

- Und Samsung spricht nicht nur von dem Rechnungsdatum sondern vom "Rechnungsdatum des Kaufbelegs". Das Problem verschiebt sich also auf die Frage, was als Kaufbeleg zu gelten hat und das ist wiederum bei Online-Käufen nicht eindeutig geregelt. Und deswegen schreibt MMW auf der Registrierungsseite auch Kaufdatum/Rechnungsdatum. Dadurch wird ja schon klar, dass sie unterschiedlich gelagerte Fälle erwarten. Ich sehe nirgendwo EINDEUTIGKEIT (zumindest nicht nach dem Verständnis, was ich von Eindeutigkeit hab) sondern VIELDEUTIGKEIT.

- Natürlich wäre es wohl sehr mühsam, wenn man ernsthaft den Rechtsweg einschlagen müsste. In Deinen Ausführungen vergißt Du aber meiner Meinung nach, dass es auch noch darum geht, dass Base mit falschen Angaben geworben hat und die Aktion groß mit dem Samsung Cashback Logo beworben wurde und man insofern auch davon ausgehen kann, dass das eine gemeinsam geplante Aktion war. Es geht also nicht nur um die Frage nach dem Kaufdatum und darum, was Samsung in den Aktionsbedingungen angibt, sondern auch darum, ob Base und Samsung zusammen hier nicht einen "falschen" Eindruck (im Sinne von Verbrauchertäuschung - Wettbewerbsverzerrung) erweckt haben, der nicht rechtens ist.

-
Jedenfalls teile ich Deine Ansicht nicht, dass man als Kunde jetzt noch unterwürfig sein muss und das alles so hinstellen muss, als ob Samsung so wahnsinnig kulant sei. Ich freue mich zwar sehr über das Cashback (wenn es denn tatsächlich überwiesen wird), aber es war auch alles sehr ärgerlich und es ist wiederum nicht eindeutig, wer dieses ganze Chaos verursacht hat. Samsung hätte auch schon viel früher einen klaren Hinweis auf ihrer Seite anbringen können, nachdem bekannt war, dass es zu diesen Problemen kommt. Nachdem nun aber alles glatt zu laufen scheint, tickt Samsung so, wie ich es auslege. Alles andere wäre meines Erachtens absurd und weltfremd gewesen. Und deswegen hatte ich ja geschrieben, dass sich die ganze Diskussion m.E. erübrigt, es sei denn es gibt tatsächliche Fälle, die diese Diskussion nötig erscheinen lassen.
 
Wow wow was geht denn hier ab. Klugscheißt mal nicht so rum und seid lieb zueinander, ist schileßlich Weihnachten!
 
Krass was hier abgeht.
War auch sehr schnell bei der Aktion dabei.
Das Handy registriert und 10 Tage später war das Geld da
 
Gerade reingekommen, mega happy das es noch geklappt hatte. Bestellbestätigung vom 06.12.14, Rechnung 09.12.14, Anmeldung 10.12.14, grün 23.12.14. Euch anderen viel Glück! :scared:
Bei mir steht auch "Durch den Hersteller erzwungen" Keine Ahnung ob Samsung was geändert hat.

@awe872

1. Ich arbeite mich nicht an deinen Kommentaren ab, ich habe nur einmal meine persönl. Meinung zum Thema kundgetan und du hast daraufhin von mir Beweise/Belege gefordert die ich wiederum wie von dir nachgefragt geliefert habe. Wo ist jetzt das Problem? Ich habe lediglich auf deine Frage geantwortet.
2. Ich habe einen Kommentar zitiert bei dem es abgelehnt wurde, also genau der Worst-Case bereits eingetreten ist. Du hast deine Meinung geschrieben, ich meine. Außerdem bringen einen Diskussionen ja irgendwie auch weiter.
3. BASE ist ein Saftladen (ich denke darin sind wir uns alle einig)
4. Kommen wir in dieser Diskussion nicht weiter wenn du meine Beiträge immer nur zerpflückst ohne selbst Belege/Quellen zu liefern. Ich zitiere am besten deine eigene Antwort: "1. Du kannst mir glauben, ich habe recherchiert. Bevor Du hier ellenlange Gegenbehauptungen aufstellst, wären dann doch Quellen und Belege sinnvoller."
5. Wenn du immer noch nicht überzeugt bist lies dir einfach diesen Fall durch der vor Gericht bereits entschieden wurde, und damit eindeutig Rechtlich geregelt wurde vor dem OLG Nürnberg: Zitat" bb) Entgegen der Ansicht des Klägers stellen die wenige Sekunden nach den Bestellungen des Klägers mit E-Mail versandten Bestellbestätigungen der Beklagten keine Annahmen i.S.d. § 147 BGB dar."
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - Az. 14 U 622/09
Also mehr wie ein gerichtlich bereits geregelter Fall kannste nicht fordern.
6. Wünsche ich euch allen eine frohe Weihnachtszeit!:thumbup:
 

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