Nutzt ihr (heimlich oder offiziell) einen Call Recorder und warum?

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TheMissingLink

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Ehrenmitglied
26.120
Moin,
ich bin immer wieder erstaunt, wie oft unter allen Umständen versucht wird, für diverse Smartphone einen funktionierender Call Recorder zu finden und zu installieren. Teilweise geht man sogar auf ältere Firmware zurück, nur weil dort der Recorder noch enthalten ist und sich auf aktueller Firmware kein CR optimal einbinden und nutzen lässt.
Mal die rechtliche Frage komplett außen vor gelassen: Wer nutzt so eine Funktion und weshalb bzw. was verspricht man sich davon? Macht ihr das vor jedem Gespräch deutlich, dass das Gespräch aufgezeichnet wird und nutzt ihr das nur in bestimmten (z.B.beruflichen, behördlichen) Gesprächen oder auch im privaten Umfeld?
 
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sGässje schrieb:
nutzt so eine Funktion und weshalb
Wenn ich unterwegs bin und mir keine Notizen machen kann?
sGässje schrieb:
im privaten Umfeld
Nur dort.
sGässje schrieb:
vor jedem Gespräch deutlich, dass das Gespräch aufgezeichnet wird
Nein?
Wenn mir ein Familienmitglied bei meinem Einkauf im Supermarkt seine Mitbring-Wünsche übermittelt, setze ich dieses Einverständnis auch einfach mal voraus.
 
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Guter Einwand, hatte ich tatsächlich so nicht auf dem Schirm mit den Notizen
 
Bei Einkäufen nutze ich die Bring App.
Sehr praktisch für die ganze Familie.
Call Recorder habe ich in den ganzen Jahren vielleicht 5-6 mal für private Aufzeichnungen genutzt.
Ich brauche das nicht.
Frau nutzt es oft bei Gesprächen mit der Schulleitung. Durch die besondere Situation bei Junior. Einverständnis ist vorher eingeholt.
 
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Die Funktion ist von Haus aus (Xiaomi) aktiviert, wird auf NAS gesichert und räumlich getrennt automatisch archiviert.

Private Aufzeichnungen filtere ich heraus und lösche diese, da unwichtig.

Hat bei Gericht bereits auf der gegnerischen Seite bei einer Falschaussage für ein anschließendes Disziplinarverfahren gesorgt. 😌
 
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so etwas hat vor Gericht Relevanz? Kann ich mir bei unserer Rechtslage kaum vorstellen, vor allem, wenn es ohne Einverständnis erfasst wird. Wenn es mit Einverständnis aufgezeichnet wurde und dennoch bewusst eine Falschaussage vorliegt....nunja, dann hat er es nicht besser verdient.
 
Dünnes Eis, ganz dünnes.

Sollte selbst in der "Plauderecke" nicht weiter vertieft werden . . . . . .
 
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Lopan schrieb:
Hat bei Gericht bereits auf der gegnerischen Seite bei einer Falschaussage für ein anschließendes Disziplinarverfahren gesorgt. 😌

Aber nicht in Deutschland. Heimliche Aufnahmen sind nicht gerichtsverwertbar.
 
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Das entscheidet der Richter.
 
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@MuP
Auf alle Fälle wäre die Aufnahme von @Lopan strafbar. Er wird sie ja kaum vorher angekündigt haben.
 
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Das ist eine getrennte Sache vor Gericht.
Klar dass es dafür mglw ein Verfahren gibt.

Lopan hat aber die Reaktion des Richters auf die Aussage des Gegners beschrieben.
 
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Im Rahmen journalistischer Tätigkeit eine selbstverständliches Arbeitsmittel. In der Regel mit Einverständnis der Betroffenen - die Rechtslage bei heimlichen Aufnahmen in diesem Kontext ist sehr kompliziert und letztlich nicht ohne (Rest-)Risiko.

josifi schrieb:
@MuP
Auf alle Fälle wäre die Aufnahme von @Lopan strafbar. Er wird sie ja kaum vorher angekündigt haben.
er hat den objektiven Tatbestand erfüllt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er sich auch tatsächlich strafbar gemacht hat. Die Rechtsprechung in D ist meines Wissens noch immer uneinheitlich - teilweise werden bei entsprechender Fallkonstellation Rechtfertigungsgründe anerkannt. Klar dürfte aber sein: das anlasslose (generelle) Mitschneiden von Telefonaten ohne Einverständnis des Gesprächspartners ist zweifelsfrei in D verboten und strafbar; der Spielraum für heimliche Mitschnitte ist äusserst eng begrenzt.
 
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Lopan schrieb:
Die Funktion ist von Haus aus (Xiaomi) aktiviert, wird auf NAS gesichert und räumlich getrennt automatisch archiviert.

Private Aufzeichnungen filtere ich heraus und lösche diese, da unwichtig.

Und somit stellt jedes einzelne Telefonat einen Verstoß gegen die DSGVO dar, da die Einwilligung zur Aufzeichnung vor Aufzeichnungsbeginn eingeholt werden muss. Und zwar für jedes einzelne Gespräch.
Die Stimme gehört nach Ansicht des BGH zu den personenbezogenen Daten und somit sind Telefonate im Kontext der DSGVO zu betrachten.

Schön zusammengefasst hier nachzulesen:
DSGVO: Wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kunden datenschutzrechtlich zulässig?
 
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Um die Frage zu beantworten, NEIN!
Hab ich nie gemacht und habe keinesfalls die Absicht damit anzufangen.
Ich wüsste nicht wozu.
ich berede sowieso keine speziellen Themen mit Freunden und Verwandten, die es wert wären, dass man diese auf irgendeiner Art und Weise aufzeichnen müsste.
 
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Cowcreamer schrieb:
Und somit stellt jedes einzelne Telefonat einen Verstoß gegen die DSGVO dar, ...

klingt logisch, ist aber nicht richtig. Wenn man schon auf die DSGVO abzielt (und das Strafrecht mal aussen vor lässt), dann sind einige der Telefonate offenbar schon wegen Art. 2 Abs. 2 lit. c) gar nicht von der DSGVO erfasst.
 
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Stimmt, diese löscht er ja aber ja angeblich eh und die meinte ich deswegen auch nicht.
 
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sGässje schrieb:
hier gibt`s keine Rechtsberatung dazu, das ist ein normaler Plausch . . .
Gaaaaanz sicher?😉😁🍻.

Mir ging's nur darum, dass etwas, was geregelt ist, einfach nicht wirklich öffentlich diskussionwürdig ist, vor allem: wenn es Aussagen wie:
"Hat bei Gericht bereits auf der gegnerischen Seite bei einer Falschaussage für ein anschließendes Disziplinarverfahren gesorgt " zu lesen gibt😎
 
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Hier in Spanien wird jedes Gespräch mit Banken oder Mobilfunkanbietern mit Vorankündigung aufgezeichnet

Ich selbst habe entsprechende Software noch nie benutzt.
 
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Übrigens ist das alles nicht ganz neu?
Schon vor fast dreißig Jahren hatten die (damals noch bei der Post (legal!) käuflich zu erwerbenden?) Tiptel-ABs einen Knopf zum Mitschneiden.
 
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