Nutzt ihr (heimlich oder offiziell) einen Call Recorder und warum?

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Cowcreamer schrieb:
Selbst wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt, muss gleichzeitig eine Erforerlichkeit" gegeben sein. Und das ist bei einem willkürlich aufgenommenen Telefonat nie der Fall.

Wie oben bereits verlinkt, hier sehr gut zusammengefasst:
DSGVO: Wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kunden datenschutzrechtlich zulässig?
Das sehe ich anders.
In dem Artikel steht:

"Zwar zählen zu den „berechtigten Interessen“ nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche oder wirtschaftliche Interessen. Doch selbst wenn ein berechtigtes Interesse (z.B. Beweissicherung) angenommen werden sollte, müsste ferner eine Erforderlichkeit gegeben sein."

Der folgende Satz:
"Eine Erforderlichkeit dürfte aus vorbenannten Gründen nicht angenommen werden können."

- bezieht sich jedoch auf das Thema des Artikels:

"Wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kunden datenschutzrechtlich zulässig?"

Eine Erforderlichkeit müsste jedoch gegeben sein, wenn dich am Telefon z.B. jemand bedroht.
Hier ginge es um den Schutz deiner Person.
Dieser Tatbestand könnte nur durch eine Aufnahme des Anrufers bewiesen werden - um z.B. Maßnahmen dagegen zu bewirken.

Wie ich vorhin bereits schrieb - sollte eine Aufzeichnung zum Zweck von Schutz natürlicher Personen oder gegen Kriminalität und Betrug aufgrund der DSGVO nicht möglich sein - gehört dieses Gesetz meiner Meinung nach überdacht und erweitert /geändert.
In dem Fall ist es nämlich nicht möglich, sich ein "Einverständnis" des Anrufers einzuholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
tecalote schrieb:
Eine Erforderlichkeit müsste jedoch gegeben sein, wenn dich am Telefon z.B. jemand bedroht.
Hier ginge es um den Schutz deiner Person.
Dieser Tatbestand könnte nur durch eine Aufnahme des Anrufers bewiesen werden - um z.B. Maßnahmen dagegen zu bewirken.

Das Dilemma ist hier, dass du nicht wissen kannst, ob dich jemand in einem Telefonat bedrohen wird oder ob es sich überhaupt um den potentiellen Täter handelt. Das heißt, dass du auf Verdacht aufnehmen musst und das ist immer noch widerrechtlich.
Und da es hier immer noch primär darum geht, dass ein User den Callrecorder immer mitlaufen lässt, ist das Argument eh hinfällig.
 
Wenn eine in den Kontakten unbekannte oder anonyme Nummer im Display zu sehen ist, existiert das Dilemma nicht.
 
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Sicher existiert dann das Dilemma, weil du immer noch nicht weißt, ob der unbekannte Anrufer dich bedroht. Wenn er das nicht tut, handelst du mit der Aufzeichnung widerrechtlich, da die Einwilligung des Anrufers vor Start der Aufzeicnung erfolgen muss.
 
Cowcreamer schrieb:
Das Dilemma ist hier, dass du nicht wissen kannst, ob dich jemand in einem Telefonat bedrohen wird oder ob es sich überhaupt um den potentiellen Täter handelt. Das heißt, dass du auf Verdacht aufnehmen musst und das ist immer noch widerrechtlich.

In dem Zusammenhang möchte ich mich im Sinne des Threaderstellers @sGässje in Bezug auf seine Fragen - auf die @Lopan auch nochmal gesondert hingewiesen hat - outen:

Ich habe einen Callrecorder, seit ich Android Handys habe.
Ich habe diesen noch nie verwendet und noch nie gebraucht. Aber es gibt mir ein Gefühl von Sicherheit, im Notfall eine solche Möglichkeit einer Gesprächaufzeichnung zu haben.
Ich könnte jeden Anruf damit aufnehmen - hab ich aber noch nie gemacht, automatische Aufzeichnung ist bei mir nicht aktiviert.
Denn ich respektiere und halte mich an geltende Gesetze.

Aber ich könnte während eines Gesprächs manuell direkt in der Wähl- bzw. Telefon-App auf Aufnahme klicken.
Das würde ich im Falle von Bedrohung oder Betrugsversuch auch tun.
Dann würde ich mich mit dem Anwalt kurz schließen und klären, inwieweit ich die Aufzeichnung als Beweismaterial verwenden kann oder nicht, ob ein sog. "berechtigtes Interesse + Erforderlichkeit" gegeben ist oder nicht.
Dann kann ich, wenn das nicht der Fall ist, die Aufzeichnung immer noch löschen.

Ich habe die manuelle Aufnahme zweimal getestet - einmal mit der Zeitansage, um zu wissen, ob es funktioniert.
Einmal, als mir meine Frau eine Einkaufsliste telefonisch durch gab (zwischen uns abgesprochen).
Soweit zu meiner Benutzung bzw. der Möglichkeit der Benutzung.
 
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Hab ich noch nie genutzt und werde wahrscheinlich auch nicht. Weder privat noch geschäftlich.
 
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