Nutzt ihr (heimlich oder offiziell) einen Call Recorder und warum?

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Das schreit ja förmlich nach einem Dashcam Thread. 😇
 
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hagex schrieb:
Schon vor fast dreißig Jahren hatten die (damals noch bei der Post käuflich zu erwerbenden?) Tiptel-ABs einen Knopf zum Mitschneiden.

[ot on] Da kommen Erinnerungen auf: Mein erster AB etwa Mitte der 90er, ein gebrauchter Tiptel 210 mit 2 Kassetten

Anrufbeantworter-Tiptel-210.jpg


Keine Ahnung, ob der das damals schon konnte. :D-old [ot off]
 
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@thomaspan
Ich hatte den Lettera im Hinterkopf.
Das war der 209 und der konnte das.
 
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Den Hobbyjuristen in diesem Thread kann man zu ihren Aussagen bei nicht vorhandener Faktenlage gratulieren.
Insbesondere meinem mit Fäkalien um sich werfenden @Cowcreamer.
kingoftf schrieb:
Hier in Spanien wird jedes Gespräch mit Banken oder Mobilfunkanbietern mit Vorankündigung aufgezeichnet
In vielen Ländern ähnlich, auch in Deutschland. Und das hat seine guten Gründe.
Neben dem was hierfür (Schulungszwecke usw.) angegeben wird, hat das ganze noch ganz andere Gründe.

Die Art und Weise des Umgangs auf allen Seiten miteinander, sollen diese Aufzeichnungen protokollieren und
regulieren. Eine ähnliche Funktion üben mittlerweile die von der Polizei verwendeten Bodycams aus.

Auch was die gerichtliche Akzeptanz von Dashcams (unter Voraussetzungen) anbelangt, trägt zur WARHEIT sowie
zügigen Entscheidungsfindungen vor Gericht bei.
 
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Lopan schrieb:
Neben dem was hierfür (Schulungszwecke usw.) angegeben wird, hat das ganze noch ganz andere Gründe.

Die Art und Weise des Umgangs auf allen Seiten miteinander, sollen diese Aufzeichnungen protokollieren und
regulieren. Eine ähnliche Funktion üben mittlerweile die von der Polizei verwendeten Bodycams aus.

Auch was die gerichtliche Akzeptanz von Dashcams (unter Voraussetzungen) anbelangt, trägt zur WARHEIT sowie
zügigen Entscheidungsfindungen vor Gericht bei.
Und das hat jetzt genau was damit zu tun, dass du widerrechtlich Aufzeichnungen von Telefonaten anfertigst? Du bist weder Mobilfunkbetreiber noch Polizei.

Wenn die Funktion "von Haus aus", also immer, aktiviert ist, kann faktisch keine vorherige Zustimmung erfolgen (hier reicht au8ch keine Ansage) und somit ist jede Aufzeichnung eines nicht ausschließlich privaten Telefonats widerrechtlich.
 
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Sorry, ich kann da keine Fäkalien finden. 🤔
 
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Das Aufzeichnen von Gesprächen ist weder Verboten noch mache ich mich Strafbar. Erst wenn ich die Aufzeichnung dritten zugänglich mache, komme ich in die Strafbarkeit. Ich selber
nutze ein CR nicht, aber hab ab und an mal dran dran gedacht einen zu nutzen. Aber mangels Notwendigkeit noch nicht eingesetzt.
 
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Das stimmt leider nicht. Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Es ist unerheblich, ob die widerrechtlich erfassten Daten dritten zugänglich gemacht werden oder nicht.
 
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Sehe ich auch so.
Jede Aufnahme (aus welchem Grund auch immer) ohne Zustimmung ist verboten.
Ist ja das gleiche mit dem Bilderrecht.
 
Ob Verantwortliche die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten müssen, hängt davon ab, ob der Anwendungsbereich eröffnet ist. Neben dem räumlichen Anwendungsbereich interessiert hier v.a. der sachliche mit der darin enthaltenen Ausnahme, dem sogenannten Haushaltsprivileg (Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO).


Danach ist die Verordnung nicht anwendbar, wenn natürliche Personen personenbezogene Daten für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten verarbeiten.

Quelle: Das Haushaltsprivileg der DSGVO
 
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Das haben wir bereits erläutert.
Hier geht es aber eben nicht um ausschließlich private Gespräche. Ganz im Gegenteil, die privaten Gespräche werden direkt nach der Aufzeichnung gelöscht, die nicht privaten werden archiviert (übrigens ein weiteres Problem im GSGVO Kontext, Stichworte Datensparsamkeit, Löschfristen etc.). Somit greift die DSGVO und die Aufzeichnungen sind widerrechtlich.
 
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Abgesehen von Ländern, wo Telefon Aufzeichnungen grundsätzlich erlaubt sind - ist die rechtliche Situation in unseren "Breiten" nun mal so wie sie ist, auch hier nochmal zusammengefasst.

Aber es ist nicht verboten, einen Callrecorder installiert zu haben.
Die DSGVO findet erst Anwendung, wenn man diesen verwendet.

Meine Meinung ist, dass man in die DSGVO - sofern nicht vorhanden - Ausnahme-Regelungen aufnehmen sollte.

Ich fände es nicht in Ordnung, wenn die DSGVO in dem Zusammenhang - abgesehen vom Gleichheitsgrundsatz - auch die Rechte von Kriminellen, Betrügern, Erpressern, Drohanrufern oder bei Mobbing schützen würde.

Beispiele: Jemand droht dir am Telefon mit Mord. Oder jemand betreibt Telefon Terror, ruft zu allen möglichen Zeiten und nachts an und lallt irgendwelche Obszönitäten ins Telefon.
Diejenigen kann man nicht gut fragen, ob sie mit der Aufzeichnung einverstanden sind.

Wenn sowas nicht als Beweismaterial aufgenommen werden darf, dann schützt das Gesetz Straftaten und wenn Kriminelle das wissen, haben sie ungeahnte Möglichkeiten, die ihnen eigentlich nicht zustehen sollten.

Oder eine Firma behauptet, mit dir einen Vertrag abgeschlossen zu haben, dem du nie zugestimmt hast.

Wenn ein geschäftliches Telefonat geführt wird - wo man gefragt wird, ob man mit der Aufzeichnung einverstanden ist - sollte man im Gegenzug auch fragen können, ob das umgekehrt auch gilt und somit ebenfalls die Möglichkeit dazu haben.
Vgl: Wenn ich in einem Büro sitze und unterschreibe einen Vertrag, bekomme ich auch eine Kopie.

Ich bin ganz sicher kein Rechtsexperte, aber meines Erachtens sollte man die Gesetzgebung in Bezug auf Telefonataufzeichnung zum Zwecke eines Beweismittels neu regeln und auf Umstände bezogen erlauben.
Genauso, wie es bei Einverständnis des Gegenübers erlaubt ist - nur im Falle von Terror, Drohanrufern, Telefonbetrug etc. sollte hier eine gesetzlich neu geregelte Ausnahme greifen und kein Einverständnis einer Aufnahme erforderlich sein.

Anderes Beispiel/Vergleich: Jemand bricht im Haus gegenüber ein - du rufst die Polizei, bis die da sind, sind die Einbrecher weg - warum solltest du nicht unbemerkt inzwischen den Einbruch filmen, um dies als Beweismaterial an die Polizei übergeben können - etwa, weil es nicht DSGVO konform ist?
Find ich nicht in Ordnung.

U-Bahnen, Bahnhöfe etc, also öffentliche Bereiche oder Sicherheitsbereiche dürfen auch zum Schutz DSGVO konform überwacht werden...

Das es irgendwelche Ausnahmen bereits zu gehen scheint, sieht man auch in dieser PDF - hier steht:

"Sollte die Datei/das Gespräch nicht durch einen Mitarbeiter als Drohanruf gekennzeichnet werden, wird die Konversation verworfen.
Dieser Mechanismus stellt die Konformität mit §201 StGB (Vertraulichkeit des Wortes) her, in welchem es um das unbefugte Aufnehmen von Gesprächen auf einem Tonträger geht.
Damit eine Aufzeichnung rechtmäßig ist, muss
ein Rechtfertigungsgrund, wie beispielsweise der Eingang eines Drohanrufs vorliegen"
 
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Es gibt eine Ausnahme die heisst "Berechtigtes Interesse" in wie weit dies zutrifft klären Notfalls die entsprechenden Stellen.
 
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In dem ein oder anderen Land hat der Zweck schon immer die Mittel geheiligt.
Recht ist da ein sehr dehnbarer Begriff.
 
braindealer schrieb:
Es gibt eine Ausnahme die heisst "Berechtigtes Interesse" in wie weit dies zutrifft klären Notfalls die entsprechenden Stellen.
Selbst wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt, muss gleichzeitig eine Erforerlichkeit" gegeben sein. Und das ist bei einem willkürlich aufgenommenen Telefonat nie der Fall.

Wie oben bereits verlinkt, hier sehr gut zusammengefasst:
DSGVO: Wann und unter welchen Voraussetzungen ist die Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kunden datenschutzrechtlich zulässig?
 
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Nur mal so als Hinweis... 😖

Siehe Post 1.

Diese permanente "Rechthaberei-Posts" (Kleinkinder Unsinn) der bekannten Person tragen nicht zum Sinn des Threads und der Fragestellung des TE bei.
 
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@Lopan das ist ein allgemein gehaltener Austausch über Callrecorder. Bisher läuft das im völlig ruhigen Rahmen ab und bedarf keinerlei Korrektur oder Eingriffe.
Der Einzige, der hier wiederholt Unruhe rein bringen möchte, bist du, bereits erfolgloser Versuch in Post #25
Lass das bitte, vor allem deine unterschwelligen Andeutungen bezüglich "bekannter Person"
 
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Mit deiner Antwort hast du deinen eigenen Thread im Sinn beendet. 😉

Aber darum scheint es dir wohl nicht gar nicht zu gehen. 🙂

Keine Sorge, ich werde mich nun deinem Thread enthalten.
 
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