J
josifi
Gast
@KC87
Wenn du meinst... Um in einer neuen zu landen. Die des wahren Helden
Wenn du meinst... Um in einer neuen zu landen. Die des wahren Helden
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Sieht nicht so aus, als ob das noch was wird. Oder ob es dann noch jemand in Europa kauft/braucht.KC87 schrieb:Sputnik ist mir lieber und warte auf die Zulassung.
Hoffentlich sind das nicht deine einzigen Gründeomah schrieb:Einfacher essen gehen und einkaufen können ist auch verlockend
Das ist falsch. Genesene sind mit 2-Fach Geimpften gleichgestellt, was Lockerungen und "Privilegien" betrifft.omah schrieb:Schon-Gehabt-Haben zählt ja nicht.
Für diesen Unsinn hast du bestimmt ein Beispiel.KC87 schrieb:Was willst du denn hören und vor allem was nicht?
Einige her im Forum verlangen systemkonformes Verhalten und wer davon abweicht bekommt gleich mitgeteilt das die Meinungsfreiheit nicht hier gilt.
Sehr witzig. D. h. du hast keine Beispiele für deine Unterstellung. Dachte ich mir.KC87 schrieb:Beispiele für den "Unsinn" kann man hier nachlesen.
Ja, krank geschrieben wegen Corona. Es wurden die Leute haufenweise mit "leichten" Symptomen nach Hause geschickt. Sie wurden entweder freigestellt oder krank geschrieben. Und da wurde noch nichts getestet. Die ganze sinnbefreite Testerei ging erst im Herbst los.josifi schrieb:Krsnkgeschrieben wegen Corona?
Genau, ist ein halbes Jahr gültig. Allerdings nur wenn du einen nachgewiesenen PCR-Test hast.2WF schrieb:War das mit den genesenen nicht nur ein halbes Jahr gültig?
Ja, wenn man einen positiven Test hatte, dann sind die beim örtlichen Gesundheitsamt hinterlegt.KC87 schrieb:Aber beim Gesundheitsamt ist es es ja sicher gespeichert.
Nein. Krank geschrieben wegen leichter Erkältungssymptomen. Corona explizit wurde von Anfang nur aufgrund eines Tests diagnostiziert.bandit1976 schrieb:Ja, krank geschrieben wegen Corona. Es wurden die Leute haufenweise mit "leichten" Symptomen nach Hause geschickt.
bandit1976 schrieb:Ja, krank geschrieben wegen Corona. Es wurden die Leute haufenweise mit "leichten" Symptomen nach Hause geschickt. Sie wurden entweder freigestellt oder krank geschrieben. Und da wurde noch nichts getestet. Die ganze sinnbefreite Testerei ging erst im Herbst los.
Genau, ist ein halbes Jahr gültig. Allerdings nur wenn du einen nachgewiesenen PCR-Test hast.
Eine Antikörper-Bestimmung reicht nicht aus, was eigentlich ein Käse ist. Denn man weiß mittlerweile, welchen Wert an Antikörpern man haben muss, um als "immun" zu zählen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:
Ja, wenn man einen positiven Test hatte, dann sind die beim örtlichen Gesundheitsamt hinterlegt.
Tut sie auch wie bei den meisten Infektionskrankheiten. Corona ist eine relativ "normale", wenn auch gefährliche, Vireninfektion. Aktueller Stand ist, dass Genese eine Impfdosis zur Auffrischung bekommen sollen, so wie alle anderen Geimpften im Herbst wahrscheinlich auch.Patman75 schrieb:war für mich auch der Nachweis dass die Immunität wieder abnimmt.
Das kannst du natürlich, bei allen Nachteilen für dich, machen wie du willst. Aber was fehlt dir an der Forschung? So spannend oder grundsätzlich neu ist Corona nicht.sylvester123 schrieb:Ich lasse mich bis zum Jahr 2023 nicht impfen. Ich glaube nicht, dass schon alles richtig erforscht ist.
Ich habe mich genau deswegen mit dem Gesundheitsamt in Verbindung gesetzt und folgende E-Mail dazu erhalten...KC87 schrieb:@Cua aber wie willst du denn beweisen das du an corona erkrankt warst?
Kannst du mir bitte eine Quelle nennen meine Frau würde sich sehr freuen wenn ich ihr morgen sage sie hat ihre Grundrechte wieder zurück bekommen.
Sehr geehrter Herr ***,
nach der Sächsischen Corona-Schutzverordnung, gültig ab 10.05.2021: "Als Genesene gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung der Infektion nachweisen können."
Die Befreiung von der Testpflicht gilt für 6 Monate ab Genesung. Wenn jemand genesen ist und eine einzelne Impfung erhalten hat, dann gilt die Befreiung von der Testpflicht auch über die 6 Monate hinaus.
Als Nachweis können dienen: (1) Laborergebnis, oder (2) ärztliches Attest über die erfolgte Infektion auf der Grundlage eines PCR-Tests, oder (3) Absonderungsbescheid in dem der PCR-Test als Begründung aufgeführt ist. Im Absonderungsbescheid ist im Abschnitt "Begründung" im zweiten Absatz das Datum ihres PCR-positiv-Testes aufgeführt. Deswegen gilt ihr Absonderungsbescheid auch als Genesungsnachweis.
Den Laborbefund als Nachweis über das positive PCR-Ergebnis bekommen Sie in der Praxis / in dem Testzentrum/ in dem Krankenhaus, wo der PCR-Test vorgenommen wurde. Bitte richten Sie sich diesbezüglich an diese Praxis bzw. Testzentrum oder Krankenhaus.
Sollte Ihr Test damals durch ein mobiles Abstrichteam des Gesundheitsamts Leipzig durchgeführt worden sein, so geben Sie uns bitte per Mail ihr Einverständnis, ob Sie einen Ausdruck des Laborbefundes per Mail oder per Post (unter Angabe ihrer aktuellen Postadresse) zugesendet haben möchten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gesundheitsamt@leipzig.de