Lasst ihr euch impfen, sobald ihr die Gelegenheit bekommt?

  • 6.173 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Lasst ihr euch impfen, sobald ihr die Gelegenheit bekommt?

  • Ja auf jeden Fall

    Stimmen: 340 69,0%
  • Nein auf gar keinen Fall

    Stimmen: 120 24,3%
  • Bin mir noch nicht sicher

    Stimmen: 25 5,1%
  • Habe ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht

    Stimmen: 8 1,6%

  • Umfrageteilnehmer
    493
Deine Polemik hat jetzt wieviel mit Impfen zu tun?
Wo hast du die Infos her, dass die ca. 30 Leute alle Sozialleistungsempfänger sind?
 
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@Lopan
Ich habe das auch gerade gelesen. Das ist Wahnsinn. Was man so alles in Deutschland darf. Und die die sich am meisten heraus nehmen, beschweren sich am meisten.
 
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Warum Demonstrieren darf man doch, vor der Pandemie hat das niemand gestört, ausser dem Belagertem.
Solange es friedlich bleibt und niemand Bedroht wird....who Cares ?
 
Genau, dann noch Mistgabeln zu den Fackeln... Da sollte die Polizei hart durchgreifen. Aber die geht ja in Sachsen auf Kuschelkurs mit diesem hirnlosen Pack
 
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braindealer schrieb:
Warum Demonstrieren darf man doch, vor der Pandemie hat das niemand gestört, ausser dem Belagertem.
Solange es friedlich bleibt und niemand Bedroht wird....who Cares ?
Dort ist es aktuell eben nicht erlaubt.
 
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Kuschelkurs?

Die stecken zusammen unter einer Decke die Faschisten Wippel und Konsorten.

Ja wir dürfen sie Faschisten nennen.
Grund: Weil es Faschisten sind.
Wippel darf "Faschist" genannt werden
 
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Zitat
Wegen der dramatischen Pandemie-Lage sind gemäß der sächsischen Corona-Notfallverordnung in dem Bundesland derzeit nur Versammlungen mit höchstens zehn Menschen erlaubt – und nur an einem festen Ort.
/Zitat

Verboten war es nicht, lediglich die max. Teilnehmerzahl war überschritten. Hätte sich Gruppe geteilt und etwas abstand gehalten wäre es wiederum erlaubt.
Und in Sachsen gilt das GG auch, dort ist gem. GG.
/
Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Bei solchen sogenannten Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht. Denn Art. 8 Abs. 1 GG schützt auch das Recht, sich spontan zu versammeln./
 
Zuletzt bearbeitet:
braindealer schrieb:
Verboten war es nicht, lediglich die max. Teilnehmerzahl war überschritten.
Nein.
Die Corona Notfallverordnung für Sachsen sagt:
(1) Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SaechsCoronaNotVO-2021-11-19.pdf

Damit sind Versammlungen mit mehr als 10 Personen nicht erlaubt und somit verboten. Punkt.

Hätte sich Gruppe geteilt und etwas abstand gehalten wäre es wiederum erlaubt.
Nein. Nur, weil zwei kleinere Gruppen 20m auseinander stehen, sind es nicht auf einmal zwei Demonstrationen. Wenn der Zweck identisch ist, ist es eine.

Und in Sachsen gilt das GG auch, dort ist gem. GG.
/
Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Bei solchen sogenannten Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht. Denn Art. 8 Abs. 1 GG schützt auch das Recht, sich spontan zu versammeln./
Doof nur, dass das Versammlungsgesetz seit 2006 Ländersache ist und somit die Versammlungsfreiheit nach dem GG einschränkt.

Schon ein bisschen gruselig, wie wenig du dich als Servicekraft für Schutz und Sicherheit (?) mit der aktuellen Rechtsprechung auskennst.
 
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Schaut euch Mal den Länderspiegel an, im ZDF. Da ist Bremen Spitzenreiter was die Quote betrifft. Hier spielt die Wirklichkeit. Sachsen gerade bei runde 57%. In Thüringen nicht viel besser. Gibt einen zudenken. Irgendwie schäme ich mich als Thüringer. 🤥
 
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anettchen schrieb:
...seit gestern schmecke und rieche ich nichts mehr...
Nur weiss ich noch nicht, wie das mit meinem Geschmackssinn und Geruch wird...ich arbeite in einer Küche. Aber gut, muss halt meine Kollegin immer kosten und würzen...
Ein Arbeitskollege von mir hatte sich auch angesteckt, sein Sohn hatte Corona aus der Schule mitgebracht. Das war letztes Jahr, als es noch keinen Impfstoff gab. Er konnte dann auch nichts mehr riechen und schmecken. Es hatte bei ihm fast ein 3/4 Jahr gedauert, bis der Geschmackssinn zurück kam.
 
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War bei meiner Frau auch so das nach einigen Wochen der Geschmacksin wieder da war.
 
Cowcreamer schrieb:
Schon ein bisschen gruselig, wie wenig du dich als Servicekraft für Schutz und Sicherheit (?) mit der aktuellen Rechtsprechung auskennst.

Nicht in Panik verfallen, die für mich Relevanten Rechtsnormen, sind bekannt und und ich kann sie auch Rechtssicher anwenden ;0)

Und über deinen plump Deffamierungsversuch sehe ich großzügig hinweg;0)
 
braindealer schrieb:
Nicht in Panik verfallen, die für mich Relevanten Rechtsnormen, sind bekannt und und ich kann sie auch Rechtssicher anwenden ;0)
D.h. als Ordner o.ä. wirst du nicht eingesetzt?
 
Zipfelklatscher schrieb:
Genau, dann noch Mistgabeln zu den Fackeln... Da sollte die Polizei hart durchgreifen. Aber die geht ja in Sachsen auf Kuschelkurs mit diesem hirnlosen Pack
Korrekt.
 
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Hier mal meine Tätigkeitsbeschreibung:

Ihre Aufgaben:

  • Sie übernehmen Streifendienst in den Stationen, an Haltestellen und Anlagen der $ÖPNV sowie in den Stadtbahnen und Kraftomnibussen.
  • Videoüberwachung.
  • Bei sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, gefährlichen Verhaltensweisen oder Ordnungsverstößen schreiten Sie ein und klären die Situation.
  • Für unseren Kunden $ÖPNV setzen Sie das Hausrecht in den Stationen durch.
  • Bei Bedarf erteilen Sie Fahrplanauskünfte.
  • Fahrgästen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder auch sonst Ihre Unterstützung benötigten, helfen Sie.
Hinzu kommen, Absicherung der An - und Abfahrt bei Fußballspielen, Konzerten und anderen Großveranstaltungen. Und mit Zusatzqualifizerung auch Fahrausweisprüfung.
 
Wir sind beeindruckt.
 
Das war eine antwort auf CC seine Frage ob ich als Ordner eingesetz werde.
 
braindealer schrieb:
Solange es friedlich bleibt und niemand bedroht wird....who Cares ?
🤔
braindealer schrieb:
Verboten war es nicht, lediglich die max. Teilnehmerzahl war überschritten.
🤔

Verständnis für diese ätzende Aktion aufbringen, diese rechtfertigen und dann auch noch mit falscher Auslegung geltender Bestimmungen dem Ganzen die Krone aufsetzen? 😳 🤔
Dir sollte man genauso mal die Grenzen aufzeigen, wie den Spinnern dort gestern in Grimma. 🤬
 
  • Danke
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@schottit tja kannste nicht verknusen wah ?
 

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