Cowcreamer
Philosoph
- 11.308
Das gilt nicht für Ärzte mit Kassenzulassung, da diese einer „besonderen rechtlichen Verpflichtung“ unterliegen und zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet sind. Ablehnen können sie Patienten nur mit einem rechtlich fundierten Grund.Flashlightfan schrieb:Auch für Ärzte gilt Vertragsfreiheit. Nur in Notfällen sind sie verpflichtet, ohne Ansehen der Person zu handeln. So ist zumindest die rechtliche Situation. Berufsethisch sieht das etwas anders aus.