Lasst ihr euch impfen, sobald ihr die Gelegenheit bekommt?

  • 6.173 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Lasst ihr euch impfen, sobald ihr die Gelegenheit bekommt?

  • Ja auf jeden Fall

    Stimmen: 340 69,0%
  • Nein auf gar keinen Fall

    Stimmen: 120 24,3%
  • Bin mir noch nicht sicher

    Stimmen: 25 5,1%
  • Habe ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht

    Stimmen: 8 1,6%

  • Umfrageteilnehmer
    493
Flashlightfan schrieb:
Auch für Ärzte gilt Vertragsfreiheit. Nur in Notfällen sind sie verpflichtet, ohne Ansehen der Person zu handeln. So ist zumindest die rechtliche Situation. Berufsethisch sieht das etwas anders aus.
Das gilt nicht für Ärzte mit Kassenzulassung, da diese einer „besonderen rechtlichen Verpflichtung“ unterliegen und zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet sind. Ablehnen können sie Patienten nur mit einem rechtlich fundierten Grund.
 
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Lopan schrieb:
Witz ... kommt zur Bar und bestellt Mikrodosis mit Pfefferminzgeschmack ...
In der Imbiss-Bar sitzen sie wieder dicht bei dicht ohne Maske. Da gibt's ausgeatmete Mikrodosen ganz ungefragt. Da stellt sich die Frage, ob enger Körperkontakt zu Geimpften und Genesenen auch zu einer Immunisierung führen kann. Ich hoffe.
 
Lopan schrieb:
Das ist genauso ein Witz.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Bei uns tauchen die Idioten von Querdenkern vor der Schule auf und verunsichern Schüler und machen ihnen Angst. Stand vor 3 oder 4 Wochen in der Zeitung. Da gehört für mich auch richtig durchgegriffen. Es kann nicht sein das in Deutschland Schüler Angst haben müssen wegen solche Trottel in die Schule zu gehen. Das ist aber leider nicht das einzigste. In Schulen passiert genug, dass sogar Lehrer teilweise Angst haben. Manchmal frage ich mich echt wo das alles noch enden wird. Ich finde es echt zum 🤮 was mittlerweile in deutschen Schulen passiert.
 
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Cowcreamer schrieb:
Das gilt nicht für Ärzte mit Kassenzulassung,
Du mußt etwas größer denken 😉 .
Der Arzt geht mit seiner Kassenzulassung einen Vertrag mit der KV ein und in dem steht nun mal drin, daß er alle Kassenpatienten zu behandeln hat. Eine Ausnahme wäre nur eine "Zerstörung des Vertrauensverhältnisses" und da liegen die Hürden sehr hoch. Ob jemand geimpft ist oder nicht fällt nicht in diese Kategorie.
 
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@omah

Ich glaube @Lopan meinte ein anderes Microdosing 😉
 
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Wahrscheinlich gibt's dann doch wieder Alles 😊
 
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Flashlightfan schrieb:
Du mußt etwas größer denken 😉 .
Eigentlich eher nicht, denn mir ist die Rechtslage ja durchaus klar und ich wollte nur deine vielleicht etwas missverständliche, weil etwas zu allgemeine Aussage konkretisieren, damit nicht der Eindruck entsteht, dass alle Ärzte "einfach so" entscheiden können, wen sie behandeln und wen nicht. Bei Kassenärzten bzw. -patienten ist das halt nicht so einfach.

Der Arzt geht mit seiner Kassenzulassung einen Vertrag mit der KV ein und in dem steht nun mal drin, daß er alle Kassenpatienten zu behandeln hat.
Tatsächlich ist hier nicht der Einzelvertrag mit der KV ausschlaggebend, sondern eine Kombination aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), der (Muster)Berufsordnung Ärzte und dem Bundesmantelvertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Siehe auch:
Behandlungspflicht: Müssen Ärzte jeden Patienten behandeln?

Eine Ausnahme wäre nur eine "Zerstörung des Vertrauensverhältnisses" und da liegen die Hürden sehr hoch.
Tatsächlich reicht es auch schon, wenn ein Patient keine KV-Karte dabei hat bzw. sie nicht vor der Behandlung vorlegen kann.
 
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Cowcreamer schrieb:
Tatsächlich ist hier nicht der Einzelvertrag mit der KV ausschlaggebend, sondern eine Kombination aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), der (Muster)Berufsordnung Ärzte und dem Bundesmantelvertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Das meine ich ja, für einen Kassen- (oder auch: Vertrags)- Arzt bestehen andere Verpflichtungen als für einen rein privat arbeitenden Arzt (der natürlich auch bestimmten Verpflichtungen unterliegt). Die hat er mit Aufnahme seiner kassenärztlichen Tätigkeit freiwillig auf sich genommen. Womit wir wieder bei der Vertragsfreiheit wären, denn niemand wird (bisher) gezwungen, Kassenarzt zu werden. Im Gegenteil, viele sind froh, die Zulassung zu bekommen.

Cowcreamer schrieb:
Tatsächlich reicht es auch schon, wenn ein Patient keine KV-Karte dabei hat bzw. sie nicht vor der Behandlung vorlegen kann.
Das halte ich in der Praxis für irrelevant. In diesem speziellen Fall wird die Unterschrift auf einer Kostenübernahmeerklärung (durch den Patienten) und eine Kopie des Personalausweises eingefordert und schon kann ´s losgehen. War der Patient schon mehrmals in der Praxis, kann auf PA-Kopie verzichtet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Flashlightfan Letzteres ist nicht bei allen Ärzten so. Der Hausarzt meiner Gefährtin verlangt die Chipkarte, sobald ein neues Quartal beginnt. Hat man die nicht bei, wird nichtmal ein Rezept ausgestellt. Da läuft nichts mehr mit Kostenübernahme Erklärung.
Das hat er früher mal gemacht. Nachdem er damit einige Male Probleme mit Patienten bekam, macht er das ganz einfach nicht mehr.
 
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Meim Hausarzt (in) nimmt keine neuen Patienten mehr auf. Das ist ja rechtens. Aber eine akute nicht aufzuschiebene Behandlung muß sie doch durchführen oder?
Heut zutage ist es ja verdammt schwer einen Arzt meines Vertrauens zufinden.
Hab gestern bei meiner Kardiologin angerufen zwecks Sonographie und der Termin ist erst im Februar.
🤷
 
@tecalote
Ich denke, da werden jetzt verschiedene Dinge durcheinandergehauen.

Wenn ein akut erkrankter Patient am Tresen steht, keine Karte dabei hat und einer Behandlung bedarf, kann das von mir beschriebene Verfahren angewandt werden. Er ist dann verpflichtet, entweder die Karte nachzureichen oder die Behandlung selbst zu zahlen. Für ganz hartnäckige Fälle gibt es die Fa. Medizininkasso.

Bei Dauerpatienten, die mal eben ihr Quartals-Rezept abholen wollen und genau wissen, wie das läuft, hat der Hausarzt Deiner Gefährtin mein vollstes Verständnis. Es besteht keine unmittelbare Gefahr und da kann der Patient seine Karte holen und noch mal wiederkommen. Das trainiert das Gedächtnis.

Wie dem auch sei, es kommt immer auf die konkrete Situation an, ob man jemanden wegen der fehlenden Chipkarte abweist oder nicht. Wenn jemand fortlaufend schlechte Erfahrungen gemacht hat, wird die Hürde niedriger sein als bei jemandem, der damit keine Probleme hatte.

Und damit soll es genug sein.
 
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Flashlightfan schrieb:
Wie dem auch sei, es kommt immer auf die konkrete Situation an, ob man jemanden wegen der fehlenden Chipkarte abweist oder nicht. Wenn jemand fortlaufend schlechte Erfahrungen gemacht hat, wird die Hürde niedriger sein als bei jemandem, der damit keine Probleme hatte.

Es ging aber ja ursprünglich darum, in welchen Fällen ein Arzt einen Patienten abweisen kann.
Und das ist ein solcher Fall für Kassenärzte.

1Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung eines Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, abzulehnen, wenn dieser nicht vor der Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorlegt. 2Dies gilt nicht bei akuter Behandlungsbedürftigkeit sowie für die nicht persönliche Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch den Versicherten.
https://www.kbv.de/media/sp/BMV-Aerzte.pdf
§ 13 Abs. 7
 
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@Cowcreamer
Ja, er darf, aber ob er es tut, ist etwas anderes.
 
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Flashlightfan schrieb:
@Cowcreamer
Ja, er darf, aber ob er es tut, ist etwas anderes.
Stimmt, aber darum ging es ja nicht.
Aber du hast Recht, damit soll es genug sein.
 
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Bei der Warscheinlichkeit als ungeimpfter auch bei milden Symptomen an Long oder gar Postcovid zu erkranken, kann man sich ja vorstellen was dem Gesundheitssystem und Beitragzahler auch noch blüht.

Diesen Herbst gibt es viel weniger Massnahmen und unbedarftere Leute. Das kann nur schief gehen.

Die Zahlen werden in Regionen mit einen Impfschutz unter 60-65% explodieren.
Und ältere die noch keine 3. Impfung erhalten haben, werden dann auch wieder vermehrt im Krankenhaus liegen. Alles bekannt. Aber aktuell sehr ich viele mit Händen vor den Augen durch die Gegend laufen. Die Folgen bekommen dann trotzdem wieder alle zu spüren.
 
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HandyMic schrieb:
...Warscheinlichkeit als ungeimpfter auch bei milden Symptomen an Long oder gar Postcovid zu erkranken,
Als geimpfter Erkrankter kann man kein Long-Covid- oder Post-Covid-Syndrom bekommen? Gewagte These!
 
Flashlightfan schrieb:
Als geimpfter Erkrankter kann man kein Long-Covid- oder Post-Covid-Syndrom bekommen? Gewagte These!
Schreibt er doch gar nicht. Ich verstehe seinen Post eher umgekehrt. Mann kann auch daran erkranken. 🤔
 
Naja, ich muss @Flashlightfan (ungern ;) ) Recht geben. Diejenigen Geimpften, die erkrankt sind, werden das Gesundheitssystem Im Falle von Long Covid etc. genauso belasten.
 
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