Klima-Chaoten

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Flashlightfan schrieb:
Wenn Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, sollten die Vollzugsbeamten Rücksicht auf das Anliegen der Klimakleber nehmen und diese in einer JVA unterbringen, die ihre Energie ausschließlich über Solar und Wind bezieht.
😁

Ist das dann nicht ein Fall für die Amnesty International? ;)
 
Warum? Für diese Art der Versorgung kleben sie sich doch an! Erfüllen wir ihren Wunsch. Ein Test in praxi ist sicher für alle sehr interessant, vor allem im Winter. Und da sie sich selbst als "Letzte Generation" (ihrer Familien) sehen, ist es eh egal. Ach ja - Biogas ist auch erlaubt, aber ohne Zufuhr externer Rohstoffe.
 
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Queeky schrieb:
Aus den Nachrichten im Fernsehen (WELT) war gestern zu vernehmen, dass es alleine in Berlin bislang 730 Strafverfahren gegen diese Klima-Chaoten gibt, und dass es in Berlin inzwischen 18x vorgekommen ist, dass Rettungsfahrzuge aufgrund solcher Klebe-Aktionen im Einsatz beeinträchtigt wurden.
730 Strafverfahren, da frage ich mich, wie lange wird das dauern, bis das abgearbeitet ist? Und nahezu täglich kommen neue hinzu. Und das alleine nur in Berlin. Und bis es dann irgendwann zum Strafverfahren kommt, bis dahin haben sich bestimmt so einige dieser Chaoten schon x mal wieder woanders an einer weiteren Aktion beteiligt.
Und wenn man dann sieht, welch milde Strafen verhängt werden, weil es Ersttäter oder gar noch Jugendliche sind, dann wird das auch keine abschreckende Wirkung haben. Dann werden wir wohl noch lange mit diesen Chaoten zu tun haben.....
Ich denke da muss man die Zügel anziehen und konsequentere Maßnahmen ergreifen. Andernfalls werden uns diese Chaoten noch lange auf der Nase rumtanzen.

Das dumme an der Geschichte, es ist ja eine Art Verein, und die Strafen werden von den Spenden finanziert. Es wird sich also wenig ändern, außer man steckt diese Leute tatsächlich mal in den Knast. Zudem sollte die Finanzierung abgeklemmt werden, indem man diesen Verein verbietet. Aber bis das die Gerichte durch haben...
 
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Leider wird das mit Sicherheit nichts. Und, ich glaube auch nicht, dass da irgendwelche Gewissensbisse vorhanden sind. Bei Luisa Neubauer gibt es die auch nicht: Berlin: Polizei ermittelt gegen zwei Blockierer – Luisa Neubauer bedauert Vorfall - WELT
Neubauer betonte, sie befürchte, dass es auch in Zukunft zu derart kritischen Momenten kommen könnte, „solange der Konflikt hinter den Protesten nicht befriedet“ werde. „Solange die Regierung gerechten Klimaschutz blockiert, wird es in der Gesellschaft immer mehr Spaltung geben. Und wenn die großen Fragen zur Klimakrise nicht im Parlament und Kabinett beantwortet werden, werden diese Fragen zunehmend auf den Straßen ausgetragen.“
Mit anderen Worten: "Es tut mir leid, dass es dazu gekommen ist! Aber, solange die Welt untergeht wird es solche Aktionen auch in Zukunft geben."

Blockaden haben mit friedlichem Protest nichts zu tun, wie man an diesem Beispiel wunderbar erkennen kann. Blockaden sind ein aggressives und gesetzeswidriges Mittel, was die Funktion unserer Gesellschaft beeinträchtigt, und wie in diesem Fall zu erkennen sogar zu Toten oder Verletzten führen kann.

Solche Leute sind Radikale, und nichts anderes.
 
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Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat, und das ist auch gut so.
Aber diese Chaoten, die Polizeigewerkschaft spricht inzwischen von Extremisten, müssen klar und deutlich zu spüren bekommen, dass das kein Kindergeburtstag ist, was die da veranstalten.
 
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Tja, da wird es wohl hoffentlich nicht bei einem "dudu" bleiben. Ab in den Knast.
 
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@F-O-X
Fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge: Strafmaß
Für fahrlässige Tötung kann eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren verhängt werden. Körperverletzung mit Todesfolge wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, in minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Ebenso wie über den Tatbestand muss auch über die zu verhängende Strafe im Einzelfall entschieden werden.
 
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Für "Körperverletzung mit Todesfolge" muß wohl ein direkter Kontakt zwischen Täter und Opfer bestanden haben. Das liegt hier nicht vor. "Fahrlässige Tötung" ist da wohl etwas allgemeiner.
Wie das einzuschätzen ist, ist Sache der Gerichte. Vor allem muß erst mal eine Anzeige erfolgen. Allerdings - bei "gesellschaftlichen Interesse" oder so ähnlich kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Auftrag (Anzeige) tätig werden.
 
@F-O-X
... und den habe ich auch noch in der Tasche zum Strafrecht:
Wer ein strafrechtlich geschütztes Rechtsgut verletzt, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten, handelt nicht rechtswidrig und bleibt straflos (rechtfertigender Notstand, § 34 StGB).
Wie schon gesagt, es kann sehr strittig werden. 😱
 
Fragt sich nur, welches "höherwertige Rechtsgut" hier gemeint ist. Nur weil man glaubt, dass man sich für etwas Richtiges einsetzt, muss es noch lange nicht richtig, geschweige denn ein "Rechtsgut" sein.

Das halte ich eher für ein schwaches Argument, wenn das tatsächlich ein Rechtsanwalt so bringen würde. Wundern würde mich das allerdings nicht. 🙄
 
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F-O-X schrieb:
Tja, da wird es wohl hoffentlich nicht bei einem "dudu" bleiben. Ab in den Knast.

Was recht ist soll auch recht geschehen. Hoffentlich dann auch für Leute, die Feuerwehrzufahrten zuparken.
 
F-O-X schrieb:

Unabhängig ob ich die Aktionen der Klimaaktivisten gut finde oder nicht, definiere bitte anständig.
 
mareis1973 schrieb:
Unabhängig ob ich die Aktionen der Klimaaktivisten gut finde oder nicht, definiere bitte anständig.

Sieh es mit Humor 😉
 
Hoffentlich ist nicht allen bei dem Thema zum Lachen 😷
 
Die Niederländer machen es richtig. Wer solche "Aktionen" startet und billigend in Kauf nimmt, das andere zu Schaden kommen, da reichen "woke" Ermahnungen nicht mehr aus.
 
Vielleicht erstmal verstehen, was "woke" heißt/bedeutet?
 
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