Klima-Chaoten, der 2. Thread

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Cowcreamer schrieb:
1. Ich dachte, wir reden hier von den Fällen, die vor dem Landgericht Heilbronn in einem Berufungsverfahren verhandelt wurden?
Nein.
Regentanz schrieb:
Das ist aber kein Automatismus.
Das ist doch etwas allgemeiner gemeint, vor allem im Kontext der vorherigen Posts.

Cowcreamer schrieb:
Es geht um eine 3. (!) Tat nach 2 bereits verbüßten (mindestens teilweise) Haftstrafen.
Ja klar. Deshalb schrieb ich auch:
Flashlightfan schrieb:
Aber vielleicht hätten sie nach dem ersten Rückfall keinen zweiten begangen - oder doch?
Ob sie schon im Knast gesessenen haben oder noch auf ein freies Zimmer warteten, ging aus dem Artikel nicht hervor. Wahrscheinlich nicht, sonst hätten sie nicht schon wieder auf der Straße kleben können.
Und ehe Rückfragen kommen - österreichische Gesetze sind auf D nicht übertragbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cowcreamer schrieb:
Sorry, dass ich mich da einmische, aber wenn du sagst, dass man seine Strafe absitzen soll, wenn man zu Knast verurteilt wurde und dass das neue Urteil ein "völlig falsches Signal" sei, dann bist du nunmal implizit gegen das Rechtsmittel der Berufung.
Hier wurde nichts falsch gemacht und es wurde auch kein falsches SIgnal gesetzt, es wurde einfach Berufung gegen ein offensichtlich unverhätnismäßig hartes Urteil in der ersten Instanz eingelegt. Die extreme Härte wurde ja sogar durch den Richter des Berufungsverfahrens bestätigt.
Nur, weil man in erster Instanz zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde (die übrigens auch mit Bewährung als solche gilt), heißt das noch lange nicht, dass das Urteil "richtig" war. Und dafür gibt es die Berufung.

Ne. Ich bin nicht gegen "Berufung". Jeder kann dieses Rechtsmittel gerne nutzen. Manchmal machts auch Sinn wenn dann Verfahrensfehler fest gestellt werden.

Nur finde ich das es das falsche Signal bei Wiederholungstätern setzt. Ich begehe dann mal ne Straftat. Wenn mir die Strafe zu hoch erscheint, obwohl das Strafmaß im Rahmen das möglichen war, gehe ich halt in Berufung. Dann wird sie eh abgemildert.

Unverhältnismäßig wäre ein Urteil das über das maximal mögliche Strafmaß hinaus ginge. Hier war es wohl Nötigung. Und die kann je nach schwere, soweit ich das richtig gelesen haben mit Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren, in schweren Fällen bis zu 5 Jahren geahndet werden.
Unverhältnismäßig wäre es dann, wenn der Richter meint da mal eben mehr Jahre zu verhängen als es das Gesetz hergibt.
 
Blade Runner schrieb:
Unverhältnismäßig wäre es dann, wenn der Richter meint da mal eben mehr Jahre zu verhängen als es das Gesetz hergibt.
Juristerei ist m.E. etwas komplexer als diese kurze Skizze. Eine Überschreitung des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens dürfte nicht unter "unverhältnismässig" laufen, sondern einen anderen Namen tragen. Ein verhältnismässiges Strafmass für einen konkreten Fall von Nötigung ergibt sich nicht allein aus dem zulässigen Strafrahmen, sondern auch in Relation zu anderen Fällen von Nötigung.
 
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Blade Runner schrieb:
Nur finde ich das es das falsche Signal bei Wiederholungstätern setzt. Ich begehe dann mal ne Straftat. Wenn mir die Strafe zu hoch erscheint, obwohl das Strafmaß im Rahmen das möglichen war, gehe ich halt in Berufung. Dann wird sie eh abgemildert.

Wie kommst du denn darauf, dass man bei jeder Berufung ein geringeres Strafmaß bekommt? Es gilt zwar das Verbot der Reformatio in Peius, sofern die Gegenseite nicht auch in Berufung gegangen ist, aber das heißt noch lange nicht, dass das Urteil der vorherigen Instanz nicht bestätigt werden kann.

Blade Runner schrieb:
Unverhältnismäßig wäre ein Urteil das über das maximal mögliche Strafmaß hinaus ginge. Hier war es wohl Nötigung. Und die kann je nach schwere, soweit ich das richtig gelesen haben mit Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren, in schweren Fällen bis zu 5 Jahren geahndet werden.
Unverhältnismäßig wäre es dann, wenn der Richter meint da mal eben mehr Jahre zu verhängen als es das Gesetz hergibt.

Nee, das wäre dann nicht unverhältnismäßig, sondern sogar gesetzeswidrig. Ein höheres Strafmaß bedarf immer der expliziten Begründung wie z.B. eine besondere Schwere der Tat. Trotzdem muss das verhängte Strafmaß im Verhältnis zur Tat und zu anderen Taten, für die die maximale Strafe verhängt wurde, stehen.
 
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Blade Runner schrieb:
Dann wird sie eh abgemildert.
Quatsch. Urteile werden genauso oft verschärft.

romurmel schrieb:
Unfassbar solche Aussagen. Solange es einen persöhnlich nicht betrifft.
Da frage ich mich, wie oft du schon betroffen warst. Mehr als einmal?
 
Blade Runner schrieb:
Unverhältnismäßig wäre ein Urteil das über das maximal mögliche Strafmaß hinaus ginge.
Nein, das wäre nicht unverhältnismäßig, sondern illegal. Da wir nicht im wilden Westen sind, muss der Richter sich zwingend an den gesetzten Strafrahmen halten.
Zum Thema Verhältnismäßigkeit gern mal in das Thema Strafzumessung einlesen:

  • Die Strafe muss verhältnismäßig sein unter Abwägungsgebot über die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen (Strafzumessungstheorien, insb. Spielraumtheorie):
  • Es dürfen bei der Abwägung jedoch keine Merkmale des Tatbestandes in die Strafzumessung einfließen (da diese bereits den Strafrahmen begründen).
Strafzumessung (Deutschland) – Wikipedia
 
Regentanz schrieb:
Quatsch. Urteile werden genauso oft verschärft.

Das hängt davon ab, wer die Berufung oder Revision eingelegt hat. Wie gesagt, eine Partei darf durch eine von ihr eingelegte Berufung oder Revision nicht schlechter gestellt werden als im angefochtenen Urteil (Verbot der Reformatio in Peius).
 
dtp schrieb:
Ein höheres Strafmaß bedarf immer der expliziten Begründung wie z.B. eine besondere Schwere der Tat.
Du wirst besondere Schwere der Schuld meinen und diese kann ausschließlich bei lebenslangen Freiheitsstrafen angewendet werden und führt dann dazu, dass der verurteilte Straftäter im Normalfall nicht nach 15 Jahren entlassen werden kann.
Als Grund für eine Bestrafung außerhalb des gesetzlichen Strafrahmens kann sie nicht herangezogen werden.
§ 57a StGB - Einzelnorm
 
Irgendwie hat die Diskussion doch etwas davon, so wie damals bei der heiligen Greta 🤔
 
Zuletzt bearbeitet:
@F-O-X
So ein Unsinn.
 
Klimaprotest in Österreich mit Dieselaggregat und Diesel Kastenwagen.
Gleich so viel glaubwürdiger💪🤡
 

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