Flashlightfan
Philosoph
- 4.124
Nein.Cowcreamer schrieb:1. Ich dachte, wir reden hier von den Fällen, die vor dem Landgericht Heilbronn in einem Berufungsverfahren verhandelt wurden?
Das ist doch etwas allgemeiner gemeint, vor allem im Kontext der vorherigen Posts.Regentanz schrieb:Das ist aber kein Automatismus.
Ja klar. Deshalb schrieb ich auch:Cowcreamer schrieb:Es geht um eine 3. (!) Tat nach 2 bereits verbüßten (mindestens teilweise) Haftstrafen.
Ob sie schon im Knast gesessenen haben oder noch auf ein freies Zimmer warteten, ging aus dem Artikel nicht hervor. Wahrscheinlich nicht, sonst hätten sie nicht schon wieder auf der Straße kleben können.Flashlightfan schrieb:Aber vielleicht hätten sie nach dem ersten Rückfall keinen zweiten begangen - oder doch?
Und ehe Rückfragen kommen - österreichische Gesetze sind auf D nicht übertragbar.
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