Regentanz
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Das ist zweifellos richtig.Queeky schrieb:Da steigt doch gleich wieder das Niveau hier
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Das ist zweifellos richtig.Queeky schrieb:Da steigt doch gleich wieder das Niveau hier
Strafrechtlich sicher nicht.Cowcreamer schrieb:Witzig, "Mittäter". Ich denke, dass deine Aussagen wie die unten einer Überprüfung der strafrechtlichen Relevanz deutlich schlechter standhalten dürften ...
Aha. Z.B. in welchem Kontext?Flashlightfan schrieb:Da in D aber gern ganze Gruppen lediglich aufgrund ihrer Einstellung als "Mittäter" bezeichnet werden, obwohl sie an dem konkreten Vorfall nicht beteiligt sind
§ 129 und 129a StGB gehen in diese Richtung. Speziell 129a sei ja anzuwenden, wenn es nach dem Sprachgebrauch des hiesigen Stammtisches ginge. Man beachte § 129 Absatz 3 Nummer 1, um Missverständnisse auszuräumen.Cowcreamer schrieb:Aha. Z.B. in welchem Kontext?
Angriffe auf MigrantenCowcreamer schrieb:Z.B. in welchem Kontext?
Entfalte doch einfach deine so sehr eigengelobte Intelligenz.Regentanz schrieb:@Flashlightfan
Geht's etwas genauer, was du damit meinst?
Wer ist Mittäter?
Flashlightfan schrieb:Strafrechtlich sicher nicht.
Da in D aber gern ganze Gruppen lediglich aufgrund ihrer Einstellung als "Mittäter" bezeichnet werden, obwohl sie an dem konkreten Vorfall nicht beteiligt sind, kann man das so stehenlassen.
Nur, dass ich das auch richtig verstehe:Flashlightfan schrieb:Angriffe auf Migranten
Regentanz schrieb:@F-O-X
Bei einer Zustimmung von über 30‰ könnte man schon auf die Idee kommen.