Klima-Chaoten, der 2. Thread

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Queeky schrieb:
sind nun 3 der Chaoten Verurteilt worden. 8 Monate auf Bewährung.
Viel zu milde!
Queeky schrieb:
Wo ist denn hier bei so einer milden Strafe, Bewährung, die abschreckende Wirkung?
Offensichtlich kennst du dich sehr schlecht mit deutscher Rechtssprechung aus. Ich bin zwar kein Anwalt oder Richter, aber so wie du es darstellst, ist es nicht.

Die Bewährungsstrafe ist unabhängig von der Dauer der Freiheitsstrafe und beträgt zwischen 2-5 Jahre (s. § 56a StGB). Die genaue Zeitspanne liegt im Ermessen des Gerichts. In dieser Zeit darf es zu keinem weiteren Gesetzesverstoß kommen, ansonsten wird die Bewährung aufgehoben und die Freiheitsstrafe muss vollstreckt werden.

Die Bewährungsstrafe hebt das Urteill nicht auf, sondern es bleibt bestehen. Nur wird die Freiheitsstrafe zunächst ausgesetzt. Wird der Täter in den kommenden 2-5 Jahren erneut straffällig, sitzt er sofort ein. Verhält er sich vorbildlich und begeht keine weitere Straftat, passiert nichts. Ich denke, damit ist der Gesellschaft durchaus geholfen.

Außerdem gilt man auch nach der Bewährungsszeit als vorbestraft mit entsprechendem Vermerk in der Akte. Das kann sich in vielen unterschiedlichen Lebenslagen negativ auswirken.

Ich würde hier nicht leichtfertig von "einer milden Strafe, Bewährung" sprechen!
 
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kingoftf schrieb:
Wann gibt es da endlich mal drakonische Strafen wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr, unerlaubten Betreten des Flugfeldes, Schadensersatzforderungen wegen Flugausfälle?
Das muss diesen geistigen Amöben richtig wehtun.

Das Freisetzen schädlicher Substanzen, die das Leben aller Lebewesen erheblich bedrohen, ist ja auch weitgehend straffrei. Und das ist tausendmal so schlimm.
 
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Wenn es danach geht, bräuchte es einen netten Meteoriten Einschlag um die Seuche Mensch auszulöschen.
 
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Richtig. Wenn wir nix mehr verbrennen dürfen, dann lieber gar nicht mehr leben. Das Leben ist nichts wert, wenn die Autos nicht brummen und stinken.
 
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riognach schrieb:
Wo steht das? Im Grundgesetz? Im StGB?
Such ´s Dir selbst raus.
Kleine Hilfestellung:
Vom Sinn und Zweck des Strafens

Cowcreamer schrieb:
Wenn man scheinbar ohne größere Probleme auf das Flugfeld (und damit eventuell zu den Flugzeugen, Bussen etc.) kommt, geht es natürlich auch um die Sicherheit der Reisenden.


Zum Glück ist das nicht meine Aufgabe, sondern die des Flughafenbetreibers bzw. der beauftragtenm Sicherheitsfirmen.
Und die sollten, wenn sie ihren Job richtig machen, da durchaus andere Möglichkleiten haben (z.B. vielleicht Absperrungen, die man nicht mit einem Bolzenschneider überwinden kann).
Okay, Hochvolt-Stacheldrähte halten vielleicht Bolzenschneidende ab, Patrouillen vielleicht auch.
Aber das soll ´s ja nicht sein.
Was dann? Wassergraben mit reptilischen Carnivoren? 6 m hohe Betonmauer wie in Gaza?

Wenn Du es nicht als Deine Aufgabe ansiehst, dann kritisiere bitte auch nicht, was der Flughafenbetreiber macht, machen könnte oder auch nicht macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@chk142 welche ernsthafte Konsquenzen hatte denn das Verhalten der LG? So auf dem Level Flugzeug in Tower mit 3000 Toten oder eher Maschinengewehr im Theater oder LKW in den Weihnachtsmarkt? DAS sind Terroristen. Aber klar, kann man verwechseln.
Und natürlich gehört das Verhalten der LG bestraft. Aber der Aufstand der hier getrieben wird, inkl Todeswünsche oder Bezeichnung als Klimaterroristen ist halt massiv drüber.

@Flashlightfan es würde schon eine eine lückenlose Videoüberwachung inkl schneller Reaktionszeiten reichen. Wenn die Sicherheit bei einem Einbruch innerhalb von ein paar Minuten dort wäre und die aufgabelt, wäre das bald erledigt. Es ist ja nicht so, dass das schwer bewaffnete Terroristen wären.
Gibt bestimmt auch Systeme die reagieren wenn der Zaun durch geschnitten ist. Auf Stacheldraht und ähnliches wäre ich jetzt nicht gekommen.
Und im übrigen darf ich durchaus Dinge kritisieren ohne ein Experten dafür zu sein, wenn ich sehe das es so nicht funktioniert. Wenn Leute nicht auf das Rollfeld sollen, es aber ohne Probleme möglich ist, muss ich kein Flughafensicherungsexperte sein um sagen zu können: das passt nicht.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@Flashlightfan
Flashlightfan schrieb:
Such ´s Dir selbst raus.
Kleine Hilfestellung:
Vom Sinn und Zweck des Strafens
Has du das gelesen? Da steht sogar drin, dass die Präventionsfunktion von Strafen gering ist. Und das härtere Strafen eine höhere Rückfallquote erzeugen.
 
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Flashlightfan schrieb:
Wenn Du es nicht als Deine Aufgabe ansiehst, dann kritisiere bitte auch nicht, was der Flughafenbetreiber macht, machen könnte oder auch nicht macht.
Die Kritik ist durchaus angebracht und nachvollziehbar. Der Flughafenbetreiber ist dazu nämlich gesetzlich verpflichtet:

LuftSiG § 8 Abs. 1 Satz 4:

4.
die Bereiche der Luftseite gegen unberechtigten Zugang zu sichern und, soweit es sich um Sicherheitsbereiche oder sensible Teile der Sicherheitsbereiche handelt, den Zugang nur hierzu besonders berechtigten Personen zu gestatten;

In Zeiten der digitalen Überwachung sollte es kein Problem darstellen, einen über mehreren Kilometern aufgestellten Zaun daraufhin zu überwachen, ob er beschädigt oder überwunden wird.

Flashlightfan schrieb:
Such ´s Dir selbst raus.
Kleine Hilfestellung:
Ist eine Bewährungsstrafe keine Strafe?
 
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@bananensaft
Ja, steht drin. Aber auch andere Sachen.
Zum Beispiel:
Insgesamt wird heute vor allzu großen Erwartungen an das Strafrecht gewarnt. Teilweise zieht man sich in der Rechtslehre auf das Ziel zurück, durch Bewusstmachen von Eigenverantwortlichkeit zur Normstabilisierung in der Bevölkerung beizutragen und Rachegelüste zu kanalisieren. Damit kann aber weder dem Sicherungsinteresse der Gesellschaft vor gefährlichen Wiederholungstätern noch dem Sozialstaatsprinzip mit dem daraus abgeleiteten Resozialisierungsanspruch des Täters entsprochen werden. Strafe muss somit zum Ziel haben, die Wiederholungen von Straftaten zu verhindern.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Flashlightfan

Strafe muss somit zum Ziel haben, die Wiederholungen von Straftaten zu verhindern.

Eine Bewährungsstrafe sollte in diesem Fall hier genau das bewirken.
 
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Klaus986 schrieb:
Die Kritik ist durchaus angebracht und nachvollziehbar. Der Flughafenbetreiber ist dazu nämlich gesetzlich verpflichtet:
😉
In meiner Antwort ging es eher darum, dass von einem Forumiten eine durchaus erfolgversprechende Maßnahme abgelehnt wurde, ohne etwas anderes vorzuschlagen.

Klaus986 schrieb:
In Zeiten der digitalen Überwachung sollte es kein Problem darstellen, einen über mehreren Kilometern aufgestellten Zaun daraufhin zu überwachen, ob er beschädigt oder überwunden wird.
Das hatten wir schon mal bei der Grenzsicherung und da wurde das von einigen Forumiten als nicht machbar zurückgewiesen.

Klaus986 schrieb:
Eine Bewährungsstrafe sollte in diesem Fall hier genau das bewirken.
Sollte ... ja klar.
Es hat aber bei den Straßenklebern schon Fälle gegeben, wo sie bereits im Gericht verkündeten, sich wieder anzukleben.
Wenn sie das dann tun, sind sie erst mal weg vom Fenster, äh, vom Asphalt.
Zudem - ich habe mich hier bis jetzt nicht zu Bewährungsstrafen geäußert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Flashlightfan schrieb:
😉
In meiner Antwort ging es eher darum, dass von einem Forumiten eine durchaus erfolgversprechende Maßnahme abgelehnt wurde, ohne etwas anderes vorzuschlagen.
Ich muss nichts anderes vorschlagen, wenn dein "Vorschlag" (der natürlich rein polemisch war) komplett sinnbefreit ist.
Es ist Aufgabe des Flughafenbetreibers, fertig.
 
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Cowcreamer schrieb:
wenn dein "Vorschlag" (der natürlich rein polemisch war) komplett sinnbefreit ist.
Du meinst, was ich vorgeschlagen habe, hält niemanden auf? Wie traurig!
Und klar, mein Vorschlag war polemisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Flashlightfan schrieb:
In meiner Antwort ging es eher darum, dass von einem Forumiten eine durchaus erfolgversprechende Maßnahme abgelehnt wurde, ohne etwas anderes vorzuschlagen.
Es ist ja auch nicht seine Aufgabe, eine geeignete Maßnahme vorzuschlagen. Das ist Aufgabe aller Flughafenbetreiber.

Flashlightfan schrieb:
Es gehrt nicht um die Sicherheit der Reisenden (die sind im Terminal),
Selbstvetständlich geht es um die Sicherheit aller! Die Reisenden kommen aus dem Flugzeug oder begeben sich dort hin und das Flugzeug landet oder fährt genau da, wo diese Vollidioten rumlaufen. Nennst du es sicher, wenn ein Flugzeug mit ca. 30.000 Litern Kerosin an Bord und einer Geschwindigkeit von 300km/h solchen Idioten ausweichen und irgendwo im Feld zum Stehen kommen muss? Ich würde dieses Thema nicht so runterspielen. Der reguläre Aufbau eines Flughafens ist Zaun (Grenze des Geländes) - Start-/Landebahn - Taxiway - Terminal. Also wo zwischen Zaun und Terminal gefährden solche Idioten nicht die Reisenden, wenn sie ungestört dort rumlaufen?
 
Flashlightfan schrieb:
Du meinst, was ich vorgeschlagen habe, hält niemanden auf? Wie traurig!

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass dein Vorschlag sinnbefreit und polemisch ist.

1716289185088.png

sinnbefreit | Synonyme – korrekturen.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Klaus986 schrieb:
Es ist ja auch nicht seine Aufgabe, eine geeignete Maßnahme vorzuschlagen.
Bitte. Nur Nein-Sagen macht die Opposition. Wer zu etwas Konkreten Nein sagt, sollte einen besseren Vorschlag machen.
Klaus986 schrieb:
Selbstvetständlich geht es um die Sicherheit aller!
Genau - und nicht nur um die Passagiere. Luftfracht, Tankanlagen, geparkte Flugzeuge - alles das kann abgefackelt werden, ohne auch nur einen Passagier zu gefährden.
Deshalb greift "die Sicherheit der Reisenden" viel zu kurz.
 
Flashlightfan schrieb:
Zudem - ich habe mich hier bis jetzt nicht zu Bewährungsstrafen geäußert.
Das ist aber Thema der Diskussion.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Flashlightfan schrieb:
Deshalb greift "die Sicherheit der Reisenden" viel zu kurz.
Du hast sie aber ausgeschlossen und nicht berücksichtigt:

Flashlightfan schrieb:
Es gehrt nicht um die Sicherheit der Reisenden (die sind im Terminal),
 
Zuletzt bearbeitet:
@Cowcreamer
Wenn etwas nicht die gewünschte Wirkung zeigt, ist es sinnbefreit. Zäune mit und ohne Stacheln und Strom und Patrouillen gehören zum jahrzehntealten Repertoire in der Objektsicherung.
Und ja - erst schießen und dann fragen - war Polemik.

Irgendwie scheinst du in deine alten Verhaltensmuster zurückzufallen, die ich eigentlich überwunden glaubte.

Ich bin dann raus hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
bananensaft schrieb:
Ansonsten ist es übel zu sehen wie dünn die Schicht der Sozialisierung und Zivilisation ist, wenn man sich die Kommentare mancher hier anschaut. Wegen Leuten die sich nervigerweiser festkleben.
Von mir aus können die sich an der nächsten Straßenlaterne festkleben oder im Stadtpark an den nächsten Mülleimer.
Was aber nicht geht, das ist, dass sie andere Menschen mit ihren Aktionen unvermittelt in ihre Gewalt nehmen! Die kündigen ihre Aktionen ja nicht an, so wie man normalerweise eine Demonstration anmeldet, und jeder kann sich dann darauf einstellen und umplanen.
Die treten plötzlich, unvermittelt, auf, und legen den Flugverkehr lahm. Die davon dann betroffenen Menschen haben keine Möglichkeit, sich darauf einzustellen und umzuplanen. Das ist der kleine Unterschied.
 
Klaus986 schrieb:
Du hast sie aber ausgeschlossen und nicht berücksichtigt:
Nein, ich habe sie durchaus berücksichtigt, aber ich habe die Sicherheit nicht auf sie begrenzt.
Okay, vielleicht hätte ich besser geschrieben:
Es geht nicht nur um die Sicherheit der Reisenden (die sind im Terminal),...

Und auch hier bin ich raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klaus986 schrieb:
Eine Bewährungsstrafe sollte in diesem Fall hier genau das bewirken.
Du sagtst es, "sollte".
Die Erfahrung mit den Klimaklebern zeigt aber, dass es das nicht tut. Und genau da setzt mein Punkt an, dass diese Bewährungsstrafe eine viel zu milde Strafe ist.
Dass unsere Gerichte an Vorgaben seitens des Gesetztgebers gebunden sind, ist mir auch klar. Hier ist dann mal der Gesetztgeber gefragt, zu reagieren.
 

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