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Klaus986
Dauer-User
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Queeky schrieb:sind nun 3 der Chaoten Verurteilt worden. 8 Monate auf Bewährung.
Viel zu milde!
Offensichtlich kennst du dich sehr schlecht mit deutscher Rechtssprechung aus. Ich bin zwar kein Anwalt oder Richter, aber so wie du es darstellst, ist es nicht.Queeky schrieb:Wo ist denn hier bei so einer milden Strafe, Bewährung, die abschreckende Wirkung?
Die Bewährungsstrafe ist unabhängig von der Dauer der Freiheitsstrafe und beträgt zwischen 2-5 Jahre (s. § 56a StGB). Die genaue Zeitspanne liegt im Ermessen des Gerichts. In dieser Zeit darf es zu keinem weiteren Gesetzesverstoß kommen, ansonsten wird die Bewährung aufgehoben und die Freiheitsstrafe muss vollstreckt werden.
Die Bewährungsstrafe hebt das Urteill nicht auf, sondern es bleibt bestehen. Nur wird die Freiheitsstrafe zunächst ausgesetzt. Wird der Täter in den kommenden 2-5 Jahren erneut straffällig, sitzt er sofort ein. Verhält er sich vorbildlich und begeht keine weitere Straftat, passiert nichts. Ich denke, damit ist der Gesellschaft durchaus geholfen.
Außerdem gilt man auch nach der Bewährungsszeit als vorbestraft mit entsprechendem Vermerk in der Akte. Das kann sich in vielen unterschiedlichen Lebenslagen negativ auswirken.
Ich würde hier nicht leichtfertig von "einer milden Strafe, Bewährung" sprechen!