Kaufnachweis zwecks Gewährleistung

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C

chk142

Inventar
9.397
Sonic-2k- schrieb:
@chk142

Eine Rechnung kann verloren gehen oder sonst etwas.
Die Frage ist, was dir das bringt. Ich kann auch nicht zum Media Markt gehen, und erwarten, dass ich Ansprüche melden kann, wenn ich ohne Rechnung dort aufkreuze. Die werden mir dann sagen, dass ich das Geräte weiß Gott wo gekauft habe. Oder es, eben, vom Lastwagen gefallen ist.
 
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chk142 schrieb:
Ich kann auch nicht zum Media Markt gehen, und erwarten, dass ich Garantieansprüche melden kann, wenn ich ohne Rechnung dort aufkreuze.
So ist das nicht richtig, das geht.
Habe ich schon gemacht, braucht man auch nicht unbedingt, wenn man glaubhaft machen kann das es an bestimmten Tag gekauft wurde und wo. Das erklärt der Ralf Höcker in seinen Videos
ralf höcker+Lexikon der Rechtsirrtümer - Google Suche

Oder hier:
www.bezahlen.net/ratgeber/umtauschen-ohne-kassenbon/

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein Kontoauszug oder Kassonbon vorhanden:

Ist all das nicht vorhanden, reicht prinzipiell auch die Aussage eines Zeugen, der den Kauf bestätigen kann.
Das gibt's doch gar nicht. Wie hirnrissig ist das denn? Da kann man doch alles mögliche behaupten. Wie gesagt, der Artikel kann sogar geklaut sein. Also, das Verbraucherrecht werde ich wohl nicht mehr verstehen in meinem Leben.
 
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Nun, behaupten kann ich viel, wenn ich vor dem Aushilfsverkäufer stehe.
Ich muss schon glaubhaft machen, dass ich es dort oder dort gekauft habe, evtl. mit Zeugen.

Schau, das ist einfach. Die Kasse registriert das, der Verkäufer hat einen Bon mit Tag und Uhrzeit, du bekommst einen Bon.
Geschäftsleute müssen ihre Unterlagen 10 Jahre aufbewahren, du als Privatmensch kannst es gleich wegwerfen.

Ist also alles nachprüfbar ;) An einem Dummen gerät man sehr, sehr selten.

-
 
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HerrDoctorPhone schrieb:
Ist also alles nachprüfbar ;)
Ich frage mich bloß wie? Welche Zeugen? Ich werde wohl kaum jemanden auftreiben, der daneben gestanden hat, als ich bezahlt habe, wenn ich den Artikel gekauft habe. Und, selbst wenn ich jemanden dabei gehabt hätte, warum sollte der immer die Wahrheit erzählen?

Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist das Nachvollziehen nach der Seriennummer. Allerdings glaube ich kaum, dass der Media Market jede einzelne Seriennummer der Geräte im Lager einscannt.

Ich frage mich wirklich, wie man sowas nachvollziehen sollte. Kommt mir eher nach dem Motto vor "Na... im Zweifelsfall mal für den Käufer..." wie so oft heutzutage.
 
Zuletzt bearbeitet:
chk142 schrieb:
Ich frage mich bloß wie?
Du hast mich falsch verstanden.
In den Geschäftsunterlagen kann man das nachprüfen. Als Gegenbeweis... ;)

Schau, der Kunde kann mir viel erzählen, er sagt er war an dem Tag so ca. um die Uhrzeit da...ich schau in meine Unterlagen, im PC oder Schriftlich niedergeschrieben ...und tatsächlich, er war das (oder auch nicht)

Meist ist es wirklich im Zweifel für den Kunden, man will ja nicht so sein ;)
Seriennummern haben nur die Hersteller.

VG
 
HerrDoctorPhone schrieb:
Du hast mich falsch verstanden.
In den Geschäftsunterlagen kann man das nachprüfen. Als Gegenbeweis... ;)

Schau, der Kunde kann mir viel erzählen, er sagt er war an dem Tag so ca. um die Uhrzeit da...ich schau in meine Unterlagen, im PC oder Schriftlich niedergeschrieben ...und tatsächlich, er war das (oder auch nicht)
Und wie willst du nachprüfen, dass es der Kunde war, der da vor dir steht?

Ich war schon beim Media Markt, und habe mir eine Xbox gekauft. Der Verkäufer meinte, dass der Kunde vor mir ebenfalls eine Xbox mitgenommen hat, mit genau demselben Spiel. Wenn da noch einige vor mir da waren, und genau dasselbe Paket abgeholt haben (wovon ich ausgehe, wenn es eine solche Aktion gibt), und ich als Kunde dann auch noch diesen Tag angeben, an dem ich angeblich meine Xbox, die vom Lastwagen gefallen ist, gekauft hätte, dann möchte ich gerne wissen, wie das nachzuprüfen sein soll, dass ich das gewesen bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
chk142 schrieb:
Und wie willst du nachprüfen, dass es der Kunde war, der da vor dir steht?
Das kann mir als Händler egal sein, ob Batman oder Quack Fu vor mir steht. Entscheidend ist der geschäftliche Vorgang.
Den ich muss jeden Kauf für meine Steuer registrieren und 10 Jahre aufbewahren. Da steht Datum Uhrzeit und Artikel drauf.
chk142 schrieb:
dann möchte ich gerne wissen, wie das nachzuprüfen sein soll, dass ich das gewesen bin.
Das weiß ich nicht.
Ich kenne nur meine Rechte als "Verbraucher" oder "Konsument" und handle einfach danach. Ich bin kein Jurist und mache auch keine Beratung.
Ich erkläre nur meine Rechte, die ich wissen sollte oder muss und vermittle nur meine Kenntnisse.

Ich hab wenig Bons aufbewahrt da ich sie meist verlege oder wegschmeiße, ich geh einfach zu MM, Saturn oder Aldi/Lidl und fordere meine Rechte ein, wenn was im Argen ist.
Da ich mehr Online bestelle, bitte ich auch mal eine der Firmen mir per Mail eine Rechnung zuzuschicken. Auch das ist möglich.

Mann sollte seine Rechte als Kunde einfach nur kennen, um andere nicht den Kopf zerbrechen ;)
mischi01 schrieb:
Google schreibt selbst auf seiner entsprechenden Seite Google Play "Gewährleistung"
Ja, WENN Google der Verkäufer ist (Shop)
mischi01 schrieb:
Da bescheißt dich der vermeintliche Verkäufer ;)
mischi01 schrieb:
Die Antworten sind für mich verständlich und meiner Meinung nach ausreichend.
Gerne, viel Glück und gute Zeit weiterhin :)

VG
DOC
 
HerrDoctorPhone schrieb:
Das weiß ich nicht.
Ich kenne nur meine Rechte als "Verbraucher" oder "Konsument" und handle einfach danach. Ich bin kein Jurist und mache auch keine Beratung.
Ich erkläre nur meine Rechte, die ich wissen sollte oder muss und vermittle nur meine Kenntnisse.
Das glaube ich dir ja auch. Ich stelle bloß einfach die Frage, wie das im Zweifelsfall belegt werden sollte. Ich sehe da kaum eine Möglichkeit.

Nicht umsonst wird immer nach dem Kaufnachweis gefragt.
 
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chk142 schrieb:
Nicht umsonst wird immer nach dem Kaufnachweis gefragt.
Und der ist ja auch gegeben... Entweder hast du ihn, oder der Verkäufer.
Beleg ist Beleg, egal wer ihn hat.
Du bist ja nicht verpflichtet ihn vorzuzeigen, der Verkäufer schon :)

Aber das wird
offtopic.gif
:D
Am besten mal hier hereinschauen: Lexikon der Rechtsirrtümer: Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen 0: Amazon.de: Höcker, Ralf: Bücher
Oder gleich die lexika :)
Das große Lexikon der Rechtsirrtümer von Ralf Höcker - Buch | Thalia

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
So ganz überzeugen tut mich das alles nicht... besonders weil die Rechtsverdr... ähm... anwälte auch nie wirklich auf den Kaufnachweis eingehen.

Ich nenne dir noch ein Beispiel: Ich klaue jemandem sein Smartphone. Zuhause fällt mir dann auf, dass das Teil defekt ist. Ich gehe damit zum Media Markt (kann mir ja egal sein, wo das Teil gekauft wurde), möchte meine Ansprüche dort geltend machen und, wenn der Verkäufer nachfragt, dann sage ich, den Kassenbon hätte ich verloren, und ich hätte das Teil gestern gekauft. Gestern wurden von dem Smartphone zwanzig Stück beim Media Markt verkauft, also müsste das deinen Aussagen nach reichen, dass ich mit einem Neugerät nach Hause gehen darf.

Richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Prinzipiell... so gesehen...ja
Wie gesagt, ich kenne meine Rechte als Konsument, mehr braucht mich auch nicht zu interessieren ;)

VG
 
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Die Frage ist nur was geschieht, wenn man von diesen Rechten dann Gebrauch macht.

Bei Beamtenbeleidigung möchte ich es ehrlich gesagt auch nicht drauf ankommen lassen. ;)
 
chk142 schrieb:
Beamtenbeleidigung
Gibt es nicht.
Der Angestellte bei einem Amt ist eine private Person, er kann dich normal Anzeigen, muss es aber nicht.

Kauf dir das Buch, ich hab das mal vor 10 Jahren gekauft und war erstaunt, was es für Mythen gibt ... ;)
Gibt ja 3 oder 4 mit dem Lexikon jetzt :D


VG
:D
 
HerrDoctorPhone schrieb:
Gibt es nicht.
Der Angestellte bei einem Amt ist eine private Person, er kann dich normal Anzeigen, muss es aber nicht.
Ich meine auch nur, dass ich, wenn ich mir nicht sicher bin, es besser nicht drauf anlege, ob es einen Tatbestand erfüllt oder nicht.

Wusste ich übrigens auch nicht, aber, du hast natürlich recht. Hierzulande ist das kein Thema: Beamtenbeleidigung – Wikipedia

Wenn du in Frankreich Urlaub machst, dann gelten wieder andere Gesetze.
 
Zuletzt bearbeitet:
France, DAS weiß ich nicht.
Ich wahre meine Interessen und Informiere mich was mir als Konsument zusteht, oder auch nicht.
Das ist Basiswissen, hatte ich schon mal in einem anderen Thread, da wusste einer, oder mehrere ihr rechte als Konsumenten nicht.....wer sie nicht kennt, nun, dem ist nicht zu helfen, der wird halt beschissen :p

Es gibt immer noch Mythen, die sich hartnäckig halten.

Zitat:
3 Mieter vorschlagen? Eltern haften für ihre Kinder? Mit Handtüchern kann man Badeliegen belegen? Gekaufte Artikel darf man nur mit Kassenzettel reklamieren? Alles Unsinn... reiner Aberglaube. So gehört das Delikt der 'Zechprellerei' ebenso ins Reich der Phantasie wie die vermeintliche Pflicht, immer einen Ausweis dabeihaben zu müssen. Und die Behauptung 'Eltern haften für ihre Kinder' wird nicht dadurch richtiger, dass sie an jedem Baustellenzaun zu lesen ist. Das Durchblättern der Zeitschrift verpflichtet zum Kauf für grundlose Einschüchterung. Und wer sich bei der Beschädigung der geliehenen Digitalkamera auf die Haftpflichtversicherung verlässt, erlebt eine kostspielige Überraschung. Es gibt jedoch noch viel mehr weitverbreitete juristische Fehlannahmen, als der Fachmann sich träumen läßt. Sei es, daß manche sich von Schildern wie »Umtausch nur von original verpackter Ware« einschüchtern lassen oder daß man an den Straftatbestand des »Rufmords « glaubt.
Usw. Usw...
 
Bei den meisten Dingen stimme ich dir zu. Allerdings mit dem Umtausch hat es schon seine Richtigkeit, denn damit ist keine Reklamation oder sonstiges gemeint sondern im Grunde nur ein gefällt mir nicht.
Und dabei kann der Händler natürlich die Spielregeln bestimmen.



Umtausch – Wikipedia
 
chk142 schrieb:
Ich nenne dir noch ein Beispiel: Ich klaue jemandem sein Smartphone. Zuhause fällt mir dann auf, dass das Teil defekt ist. Ich gehe damit zum Media Markt (kann mir ja egal sein, wo das Teil gekauft wurde), möchte meine Ansprüche dort geltend machen und, wenn der Verkäufer nachfragt, dann sage ich, den Kassenbon hätte ich verloren, und ich hätte das Teil gestern gekauft. Gestern wurden von dem Smartphone zwanzig Stück beim Media Markt verkauft, also müsste das deinen Aussagen nach reichen, dass ich mit einem Neugerät nach Hause gehen darf.

Aus eigener Erfahrung: Sooo leicht ist es nicht.
Der Verkäufer wird sich nicht rein mit der Aussage "Habe ich gestern hier gekauft" zufrieden geben. Ich hatte letztes Jahr bei Saturn eine ähnliche Situation (Bon verlegt) und mir wurden dann folgende Fragen gestellt:

- Zu welcher Uhrzeit haben Sie das gekauft?
- An welcher Kasse haben Sie bezahlt?
- Wie haben Sie bezahlt ( Bar [ wenn ja in welcher Scheingröße] oder Karte und dann von welchem Konto/Geldinstitut?

Anhand dieser Aussagen kann der Verkäufer einen kurzen Check in den Bons durchführen, die er ja aufheben muss. Passen die Angaben, sollte einem Umtausch nicht mehr viel im Weg stehen. Hast Du das Teil woanders oder gar illegal erworben, wirst Du diese Fragen eher nicht passend und deckend beantworten können.
 
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MSDroid schrieb:
Anhand dieser Aussagen kann der Verkäufer einen kurzen Check in den Bons durchführen, die er ja aufheben muss.
Richtig :)
Steht ja alles im "Kassenbuch" (Virtuell am PC )

VG
 
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@MSDroid Das hört sich stimmig an. Am Ende läuft es halt alles darauf hinaus, dass man belegen kann, dass der Kauf stattgefunden hat. Egal, ob mit einem Bon (ist natürlich immer für alle Beteiligten am einfachsten), oder mit Mitteln, die die Märkte offenbar mittlerweile mithilfe ihrer IT haben.

Meiner einer bewahrt die Kassenbelege ja immer so lange auf wie das Gerät Garantie hat. ;)
 
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