Kann es nicht lassen. Ein bisschen Politik

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Klaus986 schrieb:
Da habe ich wenig Ahnung, aber bevor Jemand da rein kommt, muss er erst mal verhaftet werden und ohne Haftbefehl, wird das selten passieren.
 
@diogeneo Was?? Mit einem Haftbefehl kommst du in den Knast. Während der Untersuchung kommst du in U(ntersuchungs)-Haft. Die Überführung in die U-Haft geschieht unmittelbar nach der Tat, wenn der Täter festgenommen wurde. Also am selben Tag.
 
@Blade Runner Der Haftbefehl wird aber im unmittelbaren Zusammenhang erst ausgesprochen. Wenn ich jmd totschlage, komme ich in U-Haft. Auch ohne vorherigen Haftbefehl.
 
Blade Runner schrieb:
braucht es einen Richter
Wenn ich einen Haftbefehl und eine Festnahme habe, braucht es keinen Richter mehr, so lange der Haftbefehl gueltig ist.
 
Um das mal klarzustellen: Jegliche Haft ist ein Freiheitsentzug und verstößt erst mal gegen die Grundrechte. Damit das Grundrecht auf Freiheit außer Kraft gesetzt werden kann, muss ein Richter dies anordnen. Er erteilt einen Haftbefehl. Das ist grundsätzlich notwendig, um eine Person länger als für ein paar Stunden festzuhalten.
 
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Klaus986 schrieb:
@Blade Runner Der Haftbefehl wird aber im unmittelbaren Zusammenhang erst ausgesprochen. Wenn ich jmd totschlage, komme ich in U-Haft. Auch ohne vorherigen Haftbefehl.

Erst wirst Du mal festgenommen und aller Wahrscheinlichkeit umgehend einen Haftrichter vorgeführt. Weil ohne Haftbefhel darfst Du, max 24 Stunden glaube ich sinds, festgehalten werden. Bei Mord oder Totschlag kann es anders sein.

Aber so genau kenn ich mich da zum Glück nicht aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klaus986 schrieb:
Er erteilt einen Haftbefehl.
Und genau deshalb braucht er nacher auch nichts mehr zu machen, so lange Dieser "gueltig" ist.
Aber wenn "Niemand" Haftbefehl beantragt, wird es auch Keinen geben.
Und wenn es keine Verhaftung gibt, wird es auch keine U-Haft geben.
Wenn die Straftat "Illegales Einreisen" eine Verhaftung zur Folge haette, erst dann koennte U-Haft beantragt werden.
 
Blade Runner schrieb:
aller Wahrscheinlichkeit umgehend einen Haftrichter vorgeführt.
Ja, der Haftrichter muss das anordnen. Egal, ob normaler Haftbefehl oder der Haftbefehl für die U-Haft.

Was ich meinte ist, dass ein geltender Haftbefehl für eine noch frei rumlaufende Person auch eine richtige Freiheitsstrafe nach sich zieht. Niemand wird per Haftbefehl gesucht, nur weil er in U-Haft soll. Die U-Haft wird angeordnet, damit ein vermeintlicher Täter gar nicht erst frei rumlaufen kann.
 
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Klaus986 schrieb:
Niemand wird per Haftbefehl gesucht, nur weil er in U-Haft soll.
Tut mir leid, wenn ich da widersprechen muss.
Eben genau weil es mir passiert ist.
 
@diogeneo Ich drücke es anders aus: Ein Vergewaltiger wird nicht von der Polizei festgenommen, verhört und wieder frei gelassen und erst danach per Haftbefehl gesucht, nur damit er in U-Haft kommt. Die U-Haft wird unmittelbar nur der Festnahme des Täters angeordnet und nicht erst später.
 
Klaus986 schrieb:
Ja, der Haftrichter muss das anordnen. Egal, ob normaler Haftbefehl oder der Haftbefehl für die U-Haft.

Was ich meinte ist, dass ein geltender Haftbefehl für eine noch frei rumlaufende Person auch eine richtige Freiheitsstrafe nach sich zieht. Niemand wird per Haftbefehl gesucht, nur weil er in U-Haft soll. Die U-Haft wird angeordnet, damit ein vermeintlicher Täter gar nicht erst frei rumlaufen kann.

Jupp. Ich glaub jetzt haben wirs :)
 
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Klaus986 schrieb:
wieder frei gelassen und erst danach per Haftbefehl gesucht,
Ich persoenlich bin nie festgenommen oder verhoert worden.
Aber ich kenne Faelle in D, wo das genau so passiert ist.
 
diogeneo schrieb:
Aber ich kenne Faelle in D, wo das genau so passiert ist.
Dann war der erste Tatverdacht nicht eindeutig und erst durch weitere Ermittlungen ergab sich der dringende Tatverdacht.
 
Klaus986 schrieb:
erste Tatverdacht nicht eindeutig
Oder einfach keine Zeit (Verfuegbarkeit).
Um auf den Messerstecher zurueck zu kommen.
Er ist 2 Jahre in D rumgelaufen. Also Zeit war es bei ihm wahrscheinlich nicht.
Und der "Tatverdacht" ist bei Ausreisepflictigen ja wohl eindeutig bestaetigt.
 
Uff, ist das ein Wirrwarr an politischen Themen. Ein Durcheinander, da kann keine ordentliche Diskussion entstehen. Frage: Braucht es so einen Thread, wenn es so heiß hergeht? Denn von "ein bisschen" Politik kann man bei den momentanen Themen hier nicht sprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klaus986 schrieb:
Nicht nur. Ist relativ "allgemeingueltig".
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Cheep-Cheep schrieb:
keine ordentliche Diskussion
Das hier ist die Plauderecke, nicht die Diskussionsecke.
Sind Dir die Popcorn ausgegangen?
 
Zuletzt bearbeitet:
diogeneo schrieb:
Das hier ist die Plauderecke, nicht die Diskussionsecke.
BS. Du treibst es in Richtung Diskussion, indem du Themen ansprichst, die polarisieren, triggern oder eine größere Diskussion nach sich ziehen.

Plaudern tust übers Wetter, aber nicht über Vorfälle wie in Aschaffenburg.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

diogeneo schrieb:
Sind Dir die Popcorn ausgegangen?
Nein. Aber mein Geduldsfaden.
 
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Ich versuche es dann mal auf das Hausrecht runter zu brechen.
Wenn sich Jemand in meinem Haus unerlaubt aufhaelt, dann kann die Polizei ihn vor die Tuer setzen und wenn er sich weigert, auch festnehmen. Verstehe nicht, warum das in D anders ist.
Wenn Jemand unberechtigt sich in D aufhaelt, dann ist das kein Pushback, sondern nur Recht durchsetzen. Dafuer brauche ich doch keine "Haftzentren" speziell nur dafuer.
Oder ist Straftat nicht gleich Straftat?
 

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