trk
Dauer-User
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Da ich keine Lust habe alles hier immer und immer wieder zu wiederholen da die betroffenen User oft so emotional in Rage sind, das sie die verschiedenen Beiträge nicht oder nicht richtig lesen, hier ein Aufstellung was im Falle eines ungewollten SMS Abos zu tun ist um dieses zu vermeiden:
1. Schritt: Kündigung
Um weitere Kosten zu vermeiden, sollte man zu erst kündigen und dann kann man sich Gedanken darüber machen, ob das Abo rechtmässig zustande kam und vor allem wie.
Da Mehrwertdienste über sogenannte Kurzwahl Nummern (KWN)laufen, findet man diese idR auf der Rechnung, nicht immer aber die Kontaktdaten des Diensteanbieters bzw. des Verbindungsnetzbetreibers (VNB).
T-Mobile:
Premium SMS
Vodafone:
Vodafone-PremiumVoice & -PremiumSMS | Business | vodafone.de - Vodafone D2 - PremiumVoice & PremiumSMS / Vodafone EnablingServices / Wholesale / Kooperationen / Business
O2:
Preise für Premiumservices
E+:
E-Plus Gruppe - Über uns - Verbraucher- & Jugendschutz
Die T-Mobile Suche ist am einfachsten und idR ist eine KWN bei allen Mobilfunkern an den gleichen Anbieter vergeben.
2. Abo-Abschluss:
Dieser läuft idR über den Versand einer SMS von dem Handy des Users der das Abo abschliesst, ob gewollt oder ungewollt und sollte (Providerabhängig) anhand der Handy Rechnung nachvollzogen werden können. Sollte dieser Nachweis erbracht werden, kam das Abo rechtlich verbindlich zustande und man muss eben bis zur Kündigung zahlen.
Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, stellt sich die Frage wie das Abo ansonsten abgeschlossen wurde, Stichwort "Opt-In".
Und somit kommen wir zum 3. Punkt:
3. Reklamation bei dem Mobilfunker:
Sollte das Abo per SMS (wenn auch ungewollt) abgeschlossen worden sein, wird der Mobilfunker nichts unternehmen (können). Sollte das aber nicht der Fall sein, rate ich zu massivem Protest bei dem Mobilfunker damit dieser dem VNB und dieser wiederrum dem Diensteanbieter die Hölle heiss macht. Ausserdem kann ein Mobilfunker die Erstattung des gezahlten Geldes an den User erwirken.
Zeitgleich (um Druck auf Mobilfunker, VNB und Diensteanbieter auszuüben) sollte man eine Beschwerde bei der BNA (Bundesnetzagentur) einreichen, was jedoch nur in Papierform mögich ist, wahrscheinlich schlicht und ergreifend um mit dieser Vorselektion die Flut der sinnlosen Beschwerden einzudämmen.
4. Anzeige:
Man sollte die Option einer Anzeige bei der Polizei vor allem dann in Betracht ziehen (sich aber nicht zuviel davon versprechen), sollte kein Nachweis über den Abschluss des Zustandekommens des Abos erbracht werden können.
Viel erwarten sollte man davon nicht, da 1. die Polizeistellen oft überlastet und 2. mit der Thematik oft überfordert sind. Dennoch wird die Polizei auf jeden Fall eine Erkundigung / schriftl. Stellungnahme des VNBs einholen. Bei genügend Anzeigen über einen Diensteanbieter mit gleichzeitiger Auffälligkeit der BNA / Mobilfunker Beschwerden kündigt ein VNB seinem Kunden aka Diensteanbieter evtl. schon ohne weiteres zutun die Verträge.
Begriff Erklärung:
TNB: Teilnehmernetzbetreiber: Der Teilnehmernetzbetreiber ist die Gesellschaft die den Telefonanschluß des Kunden bereitstellt. Über diesen laufen auch sämtliche Ortsgespräche. Der größte Anschlußnetzbetreiber in Deutschland ist nach wie vor die Deutsche Telekom AG. Einige Telefongesellschaften wie Netcologne oder Tesion bieten regional begrenzt zum Teil interessante Alternativen. Aber auch einige bundesweit tätige Gesellschaften bieten mittlerweile Teilnehmeranschlüsse (Direct Access) an
TNBs im Mobilfunk wären also: T-Mobile, Vodafone, O2, E+.
VNB: Verbindungsnetzbetreiber: Als Verbindungsnetze werden alle Telefonnetze für Gespräche die über das Ortsnetz hinausgehen bezeichnet (z.B. Ferngespräche). Reine Verbindungsnetzbetreiber installieren daher selber keine Teilnehmeranschlüsse sondern bieten über eigene oder gemietete TK-Infrastrukturen Telekommunikationsdienste im Verbindungsnetz an.
EVN: Einzelverbindungsnachweis, Auflistung aller geführten Telefonate, verschickte SMSe mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Empfänger.
KWN: Kurzwahl Nummern, idR 5-stellig.
Diensteanbieter: nennt man die Firma, die den "Dienst" hinter einer KWN anbietet, also den letztendlichen Nutzniesser hinter dem abgebuchten Betrag.
SRN: Servicerufnummer
Nichts mit Abos haben 0900er SRNs zu tun. Hier wurde idR ein kostenpflichtiges Gespräch geführt und entsprechend berechnet, eine Kündigung ist nicht nötig.
Dennoch kann es natürlich von Interesse sein, den Dienstenbieter bzw. VNB zu recherchieren:
Reg TP - Regulierungsbehrde fr Telekommunikation und Post
Ich hoffe das mit diesem Thread einige Frage beantwortet wurden und evtl. der eine oder andere User hier schnelle Hilfe findet.
Ein klick auf den "DANKE" Button kostet niemanden etwas und motiviert (nicht nur mich) für zukünftige (hilfreiche ?) Threads :
Nachtrag zum Thema ungewollte Abos:
es gibt tatsächlich eine technische Erklärung: WAP Billing via "Silent-Billing".
Hier gibt es keinen Double Opt In und eigentlich sollten die Kosten erst nach einem aktiven Klick auf einen Button berechnet werden, sodass dem User/ATN die Kosten durchaus bewusst sind, aber natürlich ist es möglich das diese bewusst verschleiert werden da es im nachhinein fast umöglich ist die fehlerhafte/fehlende Bewerbung zu beweisen.
Meines Wissens nach funktioniert das aber nur bei 2 Anbietern: E+ und T-Mobile. Was wiederrum durch meine Test bestätigt würde, denn diese fanden mit VF und O2 Karten statt...
1. Schritt: Kündigung
Um weitere Kosten zu vermeiden, sollte man zu erst kündigen und dann kann man sich Gedanken darüber machen, ob das Abo rechtmässig zustande kam und vor allem wie.
Da Mehrwertdienste über sogenannte Kurzwahl Nummern (KWN)laufen, findet man diese idR auf der Rechnung, nicht immer aber die Kontaktdaten des Diensteanbieters bzw. des Verbindungsnetzbetreibers (VNB).
T-Mobile:
Premium SMS
Vodafone:
Vodafone-PremiumVoice & -PremiumSMS | Business | vodafone.de - Vodafone D2 - PremiumVoice & PremiumSMS / Vodafone EnablingServices / Wholesale / Kooperationen / Business
O2:
Preise für Premiumservices
E+:
E-Plus Gruppe - Über uns - Verbraucher- & Jugendschutz
Die T-Mobile Suche ist am einfachsten und idR ist eine KWN bei allen Mobilfunkern an den gleichen Anbieter vergeben.
2. Abo-Abschluss:
Dieser läuft idR über den Versand einer SMS von dem Handy des Users der das Abo abschliesst, ob gewollt oder ungewollt und sollte (Providerabhängig) anhand der Handy Rechnung nachvollzogen werden können. Sollte dieser Nachweis erbracht werden, kam das Abo rechtlich verbindlich zustande und man muss eben bis zur Kündigung zahlen.
Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, stellt sich die Frage wie das Abo ansonsten abgeschlossen wurde, Stichwort "Opt-In".
Und somit kommen wir zum 3. Punkt:
3. Reklamation bei dem Mobilfunker:
Sollte das Abo per SMS (wenn auch ungewollt) abgeschlossen worden sein, wird der Mobilfunker nichts unternehmen (können). Sollte das aber nicht der Fall sein, rate ich zu massivem Protest bei dem Mobilfunker damit dieser dem VNB und dieser wiederrum dem Diensteanbieter die Hölle heiss macht. Ausserdem kann ein Mobilfunker die Erstattung des gezahlten Geldes an den User erwirken.
Zeitgleich (um Druck auf Mobilfunker, VNB und Diensteanbieter auszuüben) sollte man eine Beschwerde bei der BNA (Bundesnetzagentur) einreichen, was jedoch nur in Papierform mögich ist, wahrscheinlich schlicht und ergreifend um mit dieser Vorselektion die Flut der sinnlosen Beschwerden einzudämmen.
4. Anzeige:
Man sollte die Option einer Anzeige bei der Polizei vor allem dann in Betracht ziehen (sich aber nicht zuviel davon versprechen), sollte kein Nachweis über den Abschluss des Zustandekommens des Abos erbracht werden können.
Viel erwarten sollte man davon nicht, da 1. die Polizeistellen oft überlastet und 2. mit der Thematik oft überfordert sind. Dennoch wird die Polizei auf jeden Fall eine Erkundigung / schriftl. Stellungnahme des VNBs einholen. Bei genügend Anzeigen über einen Diensteanbieter mit gleichzeitiger Auffälligkeit der BNA / Mobilfunker Beschwerden kündigt ein VNB seinem Kunden aka Diensteanbieter evtl. schon ohne weiteres zutun die Verträge.
Begriff Erklärung:
TNB: Teilnehmernetzbetreiber: Der Teilnehmernetzbetreiber ist die Gesellschaft die den Telefonanschluß des Kunden bereitstellt. Über diesen laufen auch sämtliche Ortsgespräche. Der größte Anschlußnetzbetreiber in Deutschland ist nach wie vor die Deutsche Telekom AG. Einige Telefongesellschaften wie Netcologne oder Tesion bieten regional begrenzt zum Teil interessante Alternativen. Aber auch einige bundesweit tätige Gesellschaften bieten mittlerweile Teilnehmeranschlüsse (Direct Access) an
TNBs im Mobilfunk wären also: T-Mobile, Vodafone, O2, E+.
VNB: Verbindungsnetzbetreiber: Als Verbindungsnetze werden alle Telefonnetze für Gespräche die über das Ortsnetz hinausgehen bezeichnet (z.B. Ferngespräche). Reine Verbindungsnetzbetreiber installieren daher selber keine Teilnehmeranschlüsse sondern bieten über eigene oder gemietete TK-Infrastrukturen Telekommunikationsdienste im Verbindungsnetz an.
EVN: Einzelverbindungsnachweis, Auflistung aller geführten Telefonate, verschickte SMSe mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Empfänger.
KWN: Kurzwahl Nummern, idR 5-stellig.
Diensteanbieter: nennt man die Firma, die den "Dienst" hinter einer KWN anbietet, also den letztendlichen Nutzniesser hinter dem abgebuchten Betrag.
SRN: Servicerufnummer
Nichts mit Abos haben 0900er SRNs zu tun. Hier wurde idR ein kostenpflichtiges Gespräch geführt und entsprechend berechnet, eine Kündigung ist nicht nötig.
Dennoch kann es natürlich von Interesse sein, den Dienstenbieter bzw. VNB zu recherchieren:
Reg TP - Regulierungsbehrde fr Telekommunikation und Post
Ich hoffe das mit diesem Thread einige Frage beantwortet wurden und evtl. der eine oder andere User hier schnelle Hilfe findet.
Ein klick auf den "DANKE" Button kostet niemanden etwas und motiviert (nicht nur mich) für zukünftige (hilfreiche ?) Threads :
Nachtrag zum Thema ungewollte Abos:
es gibt tatsächlich eine technische Erklärung: WAP Billing via "Silent-Billing".
Hier gibt es keinen Double Opt In und eigentlich sollten die Kosten erst nach einem aktiven Klick auf einen Button berechnet werden, sodass dem User/ATN die Kosten durchaus bewusst sind, aber natürlich ist es möglich das diese bewusst verschleiert werden da es im nachhinein fast umöglich ist die fehlerhafte/fehlende Bewerbung zu beweisen.
Meines Wissens nach funktioniert das aber nur bei 2 Anbietern: E+ und T-Mobile. Was wiederrum durch meine Test bestätigt würde, denn diese fanden mit VF und O2 Karten statt...
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