Hat man als Kunde Anspruch auf Entschädigung wenn Soft/Firmware nicht wie beschrieben funktioniert?

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Nichts

Nichts

Enthusiast
2.766
Oder bleibt nur der volle Verzicht aufs Gerät per Rückgabe?
 
Was bedeutet "Entschädigung" für dich?
 
Eine nachträgliche Preissenkung.

Adobe setzt z.B. das Abo aus wenn etwas grob nicht funktioniert. Klar Abo ist noch mal was anderes.
 
Wo steht denn genau dass die Software irgendetwas nicht macht? Oder besser gesagt was du denkst was sie machen müsste? So langsam zieht man das doch hier ins Lächerliche.......
 
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wenn Software nicht wie beschrieben funktioniert?

Was funktioniert nicht "wie beschrieben"?

Aber unabhängig davon: Ich bezweifle dass hier im Forum viele versierte Juristen sitzen, die dir diese Frage hieb- und stichfest beantworten könnten.

Wenn du mit dem Gerät nicht zufrieden bist, dann mache eben von deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Genau dafür ist das Gesetz gedacht.

Eine nachträgliche Preissenkung.
Adobe setzt z.B. das Abo aus wenn etwas grob nicht funktioniert.
Das ist Kulanz. Kein Anspruch.
 
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@Meikel_61 Was hat das mit der Frage zu tun?

XQC schrieb:
Was es letztendlich ist, ist ja egal. Es ist Kundenwertschätzung.
 
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Nichts schrieb:
Was es letztendlich ist ist ja egal. Es ist Kundenwertschätzung.
In der Überschrift steht "Anspruch". Ein Anspruch bedeutet, dass Du ein Recht auf Durchsetzung hast, auch wenn dir die Gegenseite nicht zustimmt. Das ist halt was fundamental anderes. Kundenwertschätzung, Kulanz, PR, Marketing oder wie du es auch nennen magst – das ist Freiwilligkeit vom Verkäufer / Hersteller.
 
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Forum Kultur läuft auf jeden fall schon mal super. 4 Antworten von Leuten die es nicht wissen.
 
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Theoretisch hast du einen Anspruch wenn vertraglich zugesicherte Vereinbarungen nicht erfüllt werden von der gegenseite. Die Frage ist nur was vertraglich mit dir vereinbart wurde und du bist in der beweispflicht. Theoretisch hast du das recht, praktisch dürfte es aber schwer werden. Es sei denn du gehst in vorleistung Hieb und stichfest aufzuzeigen dass das Ding nicht zu funktioniert wie es vertraglich mit dem Hersteller vereinbart wurde. Und Hieb und Stich fest heisst nicht irgendwelche Threads aus einem Forum zu verlinken. Also spart ihr einfach den ärgern schickt das Ding zurück.
 
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Nichts schrieb:
4 Antworten von Leuten die es nicht wissen.
Du hast jetzt in drei Nachfragen nicht beantwortet, worin du konkret einen Schadensersatz-Anspruch siehst.
 
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Muss ja noch auch gar nicht, er wollte ja nur prinzipiell wissen ob er ein Recht auf Nachbesserung oder Schadensersatz im Sinne einer kaufpreisminderung hat. Warum ist denn das jetzt so wichtig dass er unbedingt erzählt was seiner Meinung nach dazu führt?
 
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@Stilles-Wasser

Ja, sowas lieb ich.
Wäre so als wenn du in einem Mieter-Forum fragst "Hallo, hab Probleme mit Wohnung. Hab ich Anspruch auf Mietminderung?"
Wenn du die Frage so stellst, dann kann dir keiner helfen, auch kein Anwalt. Außer jemand mit Kristallkugel.

Und dann auch noch pampig werden, wenn man nach konkreten Mängeln fragt :thumbsup:
 
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@Nichts auf was willst du eigentlich hinaus? Weil es noch kein Update gab oder was :confused2:
 
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@Nichts das Problem ist, dass du leider nicht genannt hast auf was sich dein Anspruch bezieht. Quasi welchen Grund willst du für einen Anspruch nennen. Kamera? Display?
Und wenn Kamera/Display etc ... was ist die Diskrepanz? Sprich: Was hat der Verkäufer zugesichert, was die Ware nicht beinhaltet?

Zwischen Erwartung und zugesicherter Eigenschaft liegen Welten.
 
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XQC schrieb:
@Stilles-Wasser

Ja, sowas lieb ich.
Wäre so als wenn du in einem Mieter-Forum fragst "Hallo, hab Probleme mit Wohnung. Hab ich Anspruch auf Mietminderung?"
Wenn du die Frage so stellst, dann kann dir keiner helfen, auch kein Anwalt. Außer jemand mit Kristallkugel.

Ja natürlich besteht ein prinzipieller Anspruch, ob jetzt der Mangel des posters so etwas rechtfertigt steht hier nicht zu Diskussion, er wollte ja nur wissen ob es prinzipiell die Möglichkeit gibt.

Ich verstehe Leute immer nicht den man immer das Problem bis ins tausendste und kleinste im Detail darlegen muss bevor man überhaupt an eine Antwort bekommt.

Es wurde eine einfache Frage gestellt deswegen kann man doch auch eine ebenso einfache Antwort geben.
 
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Könnten jetzt bitte mal alle, die ihr S24(U) sowieso abgeben wollen und alle anderen zu dem Gleichen überreden wollen, endlich mal ihre Sch...geräte zurückschicken und sich irgendwas anderes kaufen?
 
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@Nichts einen Anspruch auf Kaufpreisminderung hast du nicht. Das ist rein auf Kulanzbasis von Verkäuferseite aus. Dir bliebe die Möglichkeit einer Nachbesserung oder Austausch. Wenn der Mangel gravierend ist, käme auch eine Wandlung in Frage.

Bleibt aber offen, was (bei deinem Gerät) an der Soft- bzw. Firmware nicht wie beschrieben funktioniert? Vielleicht magst du uns das mitteilen, einfach zum besseren Verständnis.
 
hood91 schrieb:
@Nichts das Problem ist, dass du leider nicht genannt hast auf was sich dein Anspruch bezieht. Quasi welchen Grund willst du für einen Anspruch nennen. Kamera? Display?
Und wenn Kamera/Display etc ... was ist die Diskrepanz? Sprich: Was hat der Verkäufer zugesichert, was die Ware nicht beinhaltet?

Zwischen Erwartung und zugesicherter Eigenschaft liegen Welten.

Das stimmt und nur was schriftlich explizit zwischen dir und dem Verkäufer vereinbart wurde zählt. Nicht das was in irgendwelchen werbeblättern oder influencer Videos gesagt hat was das Handy können muss. Eigenschaften die jetzt nicht explizit genannt sind, die der Käufer aber aufgrund des marktumfeldes erwarten kann wie zum Beispiel dass die Kamera auch wirklich Bilder macht und nicht nur schwarzen Brei einfängt oder dass man auch etwas aus dem Lautsprecher hört wenn man angerufen wird bedürfen jetzt keiner besonderen Zusicherung.

Aber dafür gibt es ja eine Reihe gut bezahlter Juristen. Deren Dienste allerdings nicht umsonst sind 😃
 
@Stilles-Wasser
Falsch.
Wenn damit geworben wird hat man Anrecht auf diverse modalitäten.
 
Fembre schrieb:
Nachbesserung oder Austausch
Naja Firmware Mängel kann man ja nicht tauschen und bis die Nachbesserung erfolgt kann viel Zeit vergehen in denen man ein eingeschränkt nutzbares Gerät hat (bei Garmin hat es letztens 11 Monate gebraucht bis ein Bug gefixt wurde der mich sehr beschnitten hat).
 
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