Hat man als Kunde Anspruch auf Entschädigung wenn Soft/Firmware nicht wie beschrieben funktioniert?

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Das kommt darauf an ob dann vor Gericht interpretiert wird dass bereits durch eine Werbung oder ein Inserat die anbahnung eines kaufvertrages entstanden ist oder nicht. Sprich diese auch als Bestandteil eines kaufvertrages zählt.
 
Grundsätzlich hat der Auslieferer einer Software erstmal eine Nachbesserungspflicht.
Da allerdings die Konstellationen zwischen Hersteller-Software (zb Samsung UI und deren Apps), Basis-OS (Android), selbstinstallierter Erweiterungen des Nutzers (Apps) und die Konfiguration der Einstellungen aller Komponenten zueinander millarden von individuellen Konstellationen ermöglich, ist allein die "Schuldfrage" schonmal ein ewig währender Prozess.
Lediglich Fehler die bei jedem User auftreten, kann man gezielt adressieren.
Von daher ist allein die Frage der Nachbesserungspflicht sehr komplex und dann auch einen Hafter für mögliche Ersatzansprüche ausfindig zu machen ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit.
 
@Stilles-Wasser


Muss ja noch auch gar nicht, er wollte ja nur prinzipiell wissen ob er ein Recht auf Nachbesserung oder Schadensersatz im Sinne einer kaufpreisminderung hat.
Ich kürze es aus Entwicklersicht ab :

Nein, es sei denn es handelt sich um einen Werksvertrag , der vorher mit einem Lastenheft definiert wurde.
Alles Andere ist "AsIS" denn du besitzt nur das Nutzungsrecht (Mental Property) , kein Anspruch auf Erfüllung.

Es besteht allerdings ein Rückgaberecht der zu bemängelnden Teil-Komponente, je nach Herkunftsland der Software und Standort des Nutzers. (Da gibt es Unterschiede)
 
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Nu mal Butter bei die Fische... von welchem Mangel sprichst Du @Nichts ? Warum legst Du das nicht offen?
 
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@Nichts Software, riesen Problem. Frag einfach nur die Admins in Konzernen die sich immer wieder mit Windoof plagen müssen.
 
@swa00 Hier geht es um ein Kauf und was in der BGB dazu steht. Kann man eigentlich alles nachlesen.
 
@hood91

Hier geht es um ein Kauf und was in der BGB dazu steht. Kann man eigentlich alles nachlesen.
Bei aller Liebe - der Erwerb einer Software stellt keinen Kauf (Eigentum) der Sofftware dar , sondern räumt dem Erwerber ein Nutzungsrecht ein , es sei denn, der oben erste genannte Punkt meines Beitrages trifft zu .
 
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Da du dein konkretes Problem nicht nennen möchtest, und das muss man eben wissen um es zu beurteilen, kann man sagen grundsätzlich NEIN. Du hast keine Anspruch auf Entschädigung. Du kannst im Rahmen der Gewährleistung dein Problem beim Hersteller beanstanden und zur Mangelbeseitigung auffordern. Geschieht das nicht in akzeptablen Zeitrahmen, kannst du es wandeln. Das Thema ist aber natürlich viel komplexer. Deswegen spielt das wie weshalb warum entgegen den Aussagen von manchen eine große Rolle.
 
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DOT2010 schrieb:
@Nichts Software, riesen Problem. Frag einfach nur die Admins in Konzernen die sich immer wieder mit Windoof plagen müssen.
Was hat das mit der Frage zu tun? Welche zugesicherten Eigenschaften fehlen denn bei Windows und sitzt der Fehler nicht meistens vor dem Bildschirm?
 
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@swa00 :) Der Kauf eines s24u ist sicherlich kein Softwarekauf. Die Frage im Titel wurde jetzt mehfach hinterfragt, was er eigentlich damit meint.
 
Mal eine Bitte an die Admins... kann man den Thread hier schliessen? Es geht hier mutmasslich nicht um ein S24(U)-Problem sondern eine allgemeine Frage, die im Samsung-Bereich nichts verloren hat. Es sei denn, der Threadersteller spricht ein spezifisches Problem an. So wie es jetzt hier den Anschein hat, geht es nur darum, daß ein unzufriedener Nutzer seinen Frust raus läßt und andere mit runterziehen möchte.
 
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@hood91

Deshalb mein explizit gewähltes Zitat - nur darauf bin ich eingegangen - nicht auf das Gerät
 
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@GoldenesKlo kannst du den Teil mit Frust hier nennen? Ich habe nirgends gelesen " das Scheiss S24U funktioniert nicht, Kauf euch das bloß nicht". Das wäre Frustabbau und runterziehen von anderen.

Aber man kann sich auch nicht generell wünschen, dass nur positive Lobbesthreads im Forum erstellt werden, die die eigenen Entscheidungen für das Gerät noch mal bestätigen. Wenn es dir nicht gefällt, dann ignoriere doch einfach den Thread...

Wo ist das Problem? Zieht es dich wirklich runter wenn jemand schlecht über dein Baby redet? Der böse Junge aus der anderen Ecke des Sandkastens meint das Auto ist blöd und jetzt musst du schmollen? Mal ehrlich, es sollten doch alles halbwegs erwachsenen Leute hier seine.
 
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Wo kann ich die Beschreibung der Soft/Firmware des S24U herunterladen?
 
@Nichts

Auch an Dich - und ich komme nur auf deinen Post #1 zurück
Oder bleibt nur der volle Verzicht aufs Gerät per Rückgabe?

Entweder das gesammte Gerät zurück , oder mit "Leben".
Du kannst einen Hersteller einer Software - Komponente nicht dazu "zwingen" etwas nachzubessern .
(Siehe auch meinen Post #23)

Denn auch mit dem Kauf des Gerätes - hast du im Prinzip nur die Hardware erworben.
Betriebssystem und Apps gehören nicht dir - sie werden dir nur kostenfrei zur Verfügung gestellt
Nachträglich gekaufte Apps können bei Nichtgefallen auch zurückgegeben werden (48 Stunden)



@GermanHero

Grundfunktionen definiert die AndroidVersion. (Google)
Der Hersteller beschreibt dann auf seinen Seiten die Features , die er noch dazugebastelt hat
 
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@JohnyV Dies hier ist ein typischer Thread zur Unruhestiftung, der TE erwähnt kein konkretes Problem, wirft einfach nur etwas in den Raum um etwas zu provozieren. Und ich bin beileibe keiner, der sein "Baby" (wir sprechen hier von einem Telefon) irgendwie verteidigen muss oder will. Es geht mir nur auf den S..k, daß immer wieder solche Themen hier aufkommen, sei es als eigenständiger Thread oder aber auch in einem anderen "Problemthread" irgendetwas in den Raum zu werfen.
 
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@GoldenesKlo

Komm mal runter .......
 
@Nichts du hast nach deinen Optionen gefragt, die wurden dir genannt. Ob und inwieweit du da Erfolg hast steht auf einem völlig anderem Blatt.
 
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@GoldenesKlo wenn man den unerwünschten Thread ignoriert, dann kommt auch keine Unruhe auf. Ganz einfach. 😉.
 
@swa00 Ich lauf doch grad erst warm ;)
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@JohnyV Dazu muss ich ihn erstmal lesen... und dann fangen die Finger an zu zucken und es gibt kein zurück mehr ;)
 
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