Handy beschlagnahmt wegen Blitzer - App: Nur Mythos und Panikmache?

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Die schwangere Frau lass ich als Grund gelten, aber nicht den Termin. Man kann zu Terminen so losfahren das man nicht zu spät kommt, auch wenn man etwas langsamere Fahrer vor sich hat. Abgesehen kann kein Termin so wichtig sein, dass ich rasen muss. Wer mit einer Verspätung nicht umgehen kann, gehört auch nicht in der Straßenverkehr.
 
Was "deine" noch so wichtigen Kontrollen betrifft sind einige und an manchen Orten von diesen unnötig,in der Zeit sollten die Beamten wichtigere Dinge erledigen.
[doublepost=1453907868,1453907813][/doublepost]Rasen und zügiger fahren sind zweierlei aber du scheinst darüber urteilen zu können.
 
Schneller als erlaubt, ist eben zu schnell. Aber das ist für Dich ja nicht geltend.
 
Jawohl Herr Honecker,zu ihren Diensten:drool:
 
Das hat mit Honecker nichts zu tun. Im Gegenteil scheint sich aber jeder über geltende Regeln hinwegsetzen zu müssen, mit der Begründung, seinen Freiheit wird beschnitten. Kannst ja gerne auswandern, aber dann wirst Du merken das es hier noch geradezu "liberal" zugeht.
 
:biggrin: wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein:rolleyes:
[doublepost=1453908380,1453908243][/doublepost]Aber Oberlehrer sind eben ohne Sünde:D
 
Ich habe nicht gesagt, dass ich ohne Sünde bin, aber seltsamerweise noch kein Ticket wegen der Geschwindigkeit bekommen.

PS: Aber weil Du anscheinend mit Argumenten nicht weiterkommst, musst Du anderen Leuten nicht mit dummen Bezeichnungen kommen. (Honecker, Oberlehrer....)
 
Amen.
Sind eben Erfahrungen von...

Damit ist diese Diskussion für mich beendet,wünsche dir weiterhin viel Erfolg im Straßenverkehr.
 
@mrrbr: Lass dich doch nicht auf das Niveau von AFD-Wählern herab ;-)

Was das eigentliche Thema angeht: Grds. müsste die Polizei erst mal feststellen, dass eine solche App auf dem Handy installiert ist. Und das Handy danach zu durchsuchen erfordert schon mal einen begründeten Verdacht, der sicher nicht dadurch gegeben ist, dass man in einer Kontrolle landet wie viele andere auch. Darüber hinaus wäre selbst dann eine Beschlagnahme des Handys absolut unverhältnismäßig.
 

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