Regentanz
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@Flashlightfan
Hast du das Gefühl, solche Leute beleidigen zu müssen?
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Moment.Flashlightfan schrieb:Weil wir vom Selbstbestimmungsgesetz gesprochen haben und nicht von Beleidigungen?
Entschuldige bitte, das ich nicht den ganzen Kosmos einbeziehe, wenn ich mich zu einem bestimmten Thema äußere.
Flashlightfan schrieb:Das kann sich sehr schnell ändern.
Es gibt ja den Passus, dass es bei Strafe verboten ist, den/die Betreffende(n) mit seinem alten Namen, der Rückschlüsse auf das ehemalige Geschlecht zulässt, anzusprechen und damit zu "outen". Für Familienmitglieder gilt das nicht. Jemand, der den/die Betroffene(n) nicht kennt, wird auch kaum in die Verlegenheit kommen. Aber vielleicht Arbeitskollegen oder jemand aus dem Bekanntenkreis, da kann sich schon mal einer verquatschen, ohne es zu wollen. Der/die Betroffene(r) kann das mit einem Lächeln wegstecken, aber vielleicht hat er auch gerade Rochus und verklagt den "Outer", für den das dann teuer wird.
Ist ´ne ziemlich konstruierte Geschichte, aber so steht es im Gesetz.
Flashlightfan schrieb:Bleibt aber immer noch, dass der Betroffene sich geschädigt fühlt, obwohl der Verursacher das gar nicht wollte.
Nein. Wenn du richtig krassen Whataboutism willst, musst du mal hier gucken:Flashlightfan schrieb:Oder pflegst du wieder mal Whataboutism?
Genau da liegst du falsch.Cowcreamer schrieb:Woraufhin ich anmerke, dass dies genau so auch bei Antragdelikten wie Beleidigung etc. ist und somit nichts besonderes im Kontext des Selbstbestimmungsgesetzes. Denn darauf (dass das Selbstbestimmungsgesetz neue Gefahren birgt, weil jeder "mal eben so" verklagt und bestraft werden kann) wolltest du ja raus.
Erstmal sind es keine "anderen Antragsdelikte", es sind Antragsdelikte. Antragsdelikte sind Straftaten, werden also nach dem StGb bestraft. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es um Ordnungswidrigkeiten. Das ist schon ein ziemlich großer Unterschied.Flashlightfan schrieb:Genau da liegst du falsch.
Es ging einzig und allein um dieses neue Gesetz. Was mit anderen Antragsdelikten parallel läuft, stand nicht zur Debatte.
Flashlightfan schrieb:Und wie bei anderen Antragsdelikten ist es ein Ermessensspielraum, ob eine Bemerkung "überhört" wird, der Betreffende sich geschädigt fühlt und ob das vor Gericht Bestand hat.
Genau. Beweisbarkeit und so.Flashlightfan schrieb:Und klar, verklagen wegen einer "falschen" Bemerkung kannst du jeden, ob der dann schuldig gesprochen und bestraft wirfd, ist eine ganz andere Sache.
Und genau darum ging es mir und deswegen ist es auch kein Whataboutism.Flashlightfan schrieb:Da sind die entsprechenden Bestimmungen im Selbstbestimmungsrecht keine neuen Gefahren, aber eine Gefahr mehr.
Das war auch mein Gedanke. Was passiert nicht schon allein im Straßenverkehr? Wie oft bekommt man den Finger gezeigt oder macht es selber?Cowcreamer schrieb:Müssten dann nicht alle immer in großer Angst leben, weil ja jeder jederzeit verklagt werden könnte?
Warum hast du das dann in einen Topf gehauen?Cowcreamer schrieb:Antragsdelikte sind Straftaten, werden also nach dem StGb bestraft. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es um Ordnungswidrigkeiten.
Jedes Gericht hat einen Ermessensspielraum. Bewiesen werden kann höchstens, ob etwas gesagt wurde oder nicht. Der Kontext ist eine Grauzone. Selbst in Strafprozessen geht ein mögliches Strafmaß von bis.Cowcreamer schrieb:hat mit Ermessensspielraum nichts zu tun, sondern damit, ob es beweisbar ist.
Natürlich ist das eine Gefahr. Deshalb sollte man sich schon überlegen, was man seinem Gegenüber verbal an den Kopf wirft.Cowcreamer schrieb:Wieso Gefahr mehr? Empfindest du das bei z.B. Antragdelikten auch als Gefahr?
Schon mehrmals geschrieben: Weil diese Delikte kein Thema waren.Cowcreamer schrieb:Falls ja, warum ist das dann keine Erwähnung wert, die Gefahr bei dem Selbstbestimmungsgesetz aber schon?
Kommt drauf an, was du wem gegenüber wo zum Besten gibst. Im Alltag wird die Gefahr relativ gering sein.Cowcreamer schrieb:Müssten dann nicht alle immer in großer Angst leben, weil ja jeder jederzeit verklagt werden könnte?
Das ist Unsinn, da keine Beleidigung.Flashlightfan schrieb:Wenn du 10 Jahre lang deinen Kollegen mit Daniel anredest und plötzlich ist es eine Daniela und du
Ohne Beweis passiert da gar nichts. Rechtsstaatsprinzip.Flashlightfan schrieb:Jedes Gericht hat einen Ermessensspielraum.
Ich habe es nicht in einen Topf geworfen, ich habe es miteinander verglichen.Flashlightfan schrieb:Warum hast du das dann in einen Topf gehauen?
Es ging aber nicht um das Straßmaß. Du sprachst davon, dass es bei der Frage "ob das vor Gericht Bestand hat" einen Ermessensspielraum gibt. Den gibt es nicht, denn hier muss erstmal ein Beweis erfolgen.Flashlightfan schrieb:Jedes Gericht hat einen Ermessensspielraum. Bewiesen werden kann höchstens, ob etwas gesagt wurde oder nicht. Der Kontext ist eine Grauzone. Selbst in Strafprozessen geht ein mögliches Strafmaß von bis.
Dir geht es ja aber um aus Versehen getätigte Äußerungen. Ist das auch eine ständig presente Gefahr?Flashlightfan schrieb:Natürlich ist das eine Gefahr. Deshalb sollte man sich schon überlegen, was man seinem Gegenüber verbal an den Kopf wirft.
Und ich habe genau da geschrieben, dass es nicht um die aktuelle Diskussion geht, sondern um die allgemeine Frage.Flashlightfan schrieb:Schon mehrmals geschrieben: Weil diese Delikte kein Thema waren.
Danke.Flashlightfan schrieb:Kommt drauf an, was du wem gegenüber wo zum Besten gibst. Im Alltag wird die Gefahr relativ gering sein.
Im Offenbarungsverbot geht es um die absichtliche Schädigung der betroffenen Person.Flashlightfan schrieb:Wenn du 10 Jahre lang deinen Kollegen mit Daniel anredest und plötzlich ist es eine Daniela und du nennst sie aus Versehen bei einem Meeting mit fremden Personen wieder Daniel, kann das u. U. geschäftliche Konsequenzen haben. Dann beweise mal, dass du den Schaden nicht anrichten wolltest.
Bitte nicht. Wir können doch halbwegs vernünftig diskutieren, jetzt verdrück dich bitte nicht einfach.Flashlightfan schrieb:Aber weißt du was?
Du hast recht und ich meine Ruhe.