Gendern

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@Flashlightfan
Hast du das Gefühl, solche Leute beleidigen zu müssen?
 
Flashlightfan schrieb:
Weil wir vom Selbstbestimmungsgesetz gesprochen haben und nicht von Beleidigungen?
Entschuldige bitte, das ich nicht den ganzen Kosmos einbeziehe, wenn ich mich zu einem bestimmten Thema äußere.
Moment.
Du kündigst den Untergang des Abendlandes an (ok, vielleicht minimal übertrieben ;) ), indem du behauptest, dass im Extremfall ein kleiner Versprecher (alter Name statt neuer Name ohne Hintergedanken) dazu führen könne, verklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt zu werden. Dies würde so im Gesetz stehen.

Flashlightfan schrieb:
Das kann sich sehr schnell ändern.
Es gibt ja den Passus, dass es bei Strafe verboten ist, den/die Betreffende(n) mit seinem alten Namen, der Rückschlüsse auf das ehemalige Geschlecht zulässt, anzusprechen und damit zu "outen". Für Familienmitglieder gilt das nicht. Jemand, der den/die Betroffene(n) nicht kennt, wird auch kaum in die Verlegenheit kommen. Aber vielleicht Arbeitskollegen oder jemand aus dem Bekanntenkreis, da kann sich schon mal einer verquatschen, ohne es zu wollen. Der/die Betroffene(r) kann das mit einem Lächeln wegstecken, aber vielleicht hat er auch gerade Rochus und verklagt den "Outer", für den das dann teuer wird.

Ist ´ne ziemlich konstruierte Geschichte, aber so steht es im Gesetz.

Ich zeige auf, dass es eben nicht so einfach ist und belege dies auch.

Trotz des Belegs (den du akzeptierst) sagst du folgendes:
Flashlightfan schrieb:
Bleibt aber immer noch, dass der Betroffene sich geschädigt fühlt, obwohl der Verursacher das gar nicht wollte.

Woraufhin ich anmerke, dass dies genau so auch bei Antragdelikten wie Beleidigung etc. ist und somit nichts besonderes im Kontext des Selbstbestimmungsgesetzes. Denn darauf (dass das Selbstbestimmungsgesetz neue Gefahren birgt, weil jeder "mal eben so" verklagt und bestraft werden kann) wolltest du ja raus.
Deswegen meine Frage, wieso das bei anderen Vergehen keine Rolle spielt, denn diese Gefahr ist da genauso vorhanden.

Flashlightfan schrieb:
Oder pflegst du wieder mal Whataboutism? 😁
Nein. Wenn du richtig krassen Whataboutism willst, musst du mal hier gucken:
Gendern (Plauderecke)

:tongue:.
 
Cowcreamer schrieb:
Woraufhin ich anmerke, dass dies genau so auch bei Antragdelikten wie Beleidigung etc. ist und somit nichts besonderes im Kontext des Selbstbestimmungsgesetzes. Denn darauf (dass das Selbstbestimmungsgesetz neue Gefahren birgt, weil jeder "mal eben so" verklagt und bestraft werden kann) wolltest du ja raus.
Genau da liegst du falsch.
Es ging einzig und allein um dieses neue Gesetz. Was mit anderen Antragsdelikten parallel läuft, stand nicht zur Debatte. Das hast du reingebracht und das ist der Whataboutism. Und wie bei anderen Antragsdelikten ist es ein Ermessensspielraum, ob eine Bemerkung "überhört" wird, der Betreffende sich geschädigt fühlt und ob das vor Gericht Bestand hat.

Und klar, verklagen wegen einer "falschen" Bemerkung kannst du jeden, ob der dann schuldig gesprochen und bestraft wirfd, ist eine ganz andere Sache. Da sind die entsprechenden Bestimmungen im Selbstbestimmungsrecht keine neuen Gefahren, aber eine Gefahr mehr.
 
Irgendwie würfelst du hier einiges durcheinander.
Flashlightfan schrieb:
Genau da liegst du falsch.
Es ging einzig und allein um dieses neue Gesetz. Was mit anderen Antragsdelikten parallel läuft, stand nicht zur Debatte.
Erstmal sind es keine "anderen Antragsdelikte", es sind Antragsdelikte. Antragsdelikte sind Straftaten, werden also nach dem StGb bestraft. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es um Ordnungswidrigkeiten. Das ist schon ein ziemlich großer Unterschied.
Auch mir geht es um das Selbstbestimmungsgesetz und darum, dass es eben nicht dazu führen wird, dass man "mal eben so" verklagt und bestraft wird. Und um das aufzuzeigen, habe ich Antragsdelikte als Vergleich angeführt. Das hat mit Whataboutism nun wirklich nichts zu tun.

Übrigens:
Flashlightfan schrieb:
Und wie bei anderen Antragsdelikten ist es ein Ermessensspielraum, ob eine Bemerkung "überhört" wird, der Betreffende sich geschädigt fühlt und ob das vor Gericht Bestand hat.

Ob das vor Gericht Bestand hat, hat mit Ermessensspielraum nichts zu tun, sondern damit, ob es beweisbar ist.

Beim Selbstbestimmungsgesetz kommt dann halt noch dazu, ob es sich um eine absichtliche Schädigung handelte. Und auch die muss bewiesen werden.

Flashlightfan schrieb:
Und klar, verklagen wegen einer "falschen" Bemerkung kannst du jeden, ob der dann schuldig gesprochen und bestraft wirfd, ist eine ganz andere Sache.
Genau. Beweisbarkeit und so.

Flashlightfan schrieb:
Da sind die entsprechenden Bestimmungen im Selbstbestimmungsrecht keine neuen Gefahren, aber eine Gefahr mehr.
Und genau darum ging es mir und deswegen ist es auch kein Whataboutism.
Wieso Gefahr mehr? Empfindest du das bei z.B. Antragdelikten auch als Gefahr? Falls ja, warum ist das dann keine Erwähnung wert, die Gefahr bei dem Selbstbestimmungsgesetz aber schon? Und ich meine nicht die aktuelle Diskussion, sondern die Tatsache, dass das komischerweise nie erwähnt wird. Müssten dann nicht alle immer in großer Angst leben, weil ja jeder jederzeit verklagt werden könnte?
 
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Cowcreamer schrieb:
Müssten dann nicht alle immer in großer Angst leben, weil ja jeder jederzeit verklagt werden könnte?
Das war auch mein Gedanke. Was passiert nicht schon allein im Straßenverkehr? Wie oft bekommt man den Finger gezeigt oder macht es selber?
Wenn das jedesmal angezeigt würde, würde sich jeder Staatsanwalt kaputt lachen. Beweisbarkeit und so...
 
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Cowcreamer schrieb:
Antragsdelikte sind Straftaten, werden also nach dem StGb bestraft. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es um Ordnungswidrigkeiten.
Warum hast du das dann in einen Topf gehauen?
Cowcreamer schrieb:
hat mit Ermessensspielraum nichts zu tun, sondern damit, ob es beweisbar ist.
Jedes Gericht hat einen Ermessensspielraum. Bewiesen werden kann höchstens, ob etwas gesagt wurde oder nicht. Der Kontext ist eine Grauzone. Selbst in Strafprozessen geht ein mögliches Strafmaß von bis.
Cowcreamer schrieb:
Wieso Gefahr mehr? Empfindest du das bei z.B. Antragdelikten auch als Gefahr?
Natürlich ist das eine Gefahr. Deshalb sollte man sich schon überlegen, was man seinem Gegenüber verbal an den Kopf wirft.
Cowcreamer schrieb:
Falls ja, warum ist das dann keine Erwähnung wert, die Gefahr bei dem Selbstbestimmungsgesetz aber schon?
Schon mehrmals geschrieben: Weil diese Delikte kein Thema waren.
Zudem schreibst du selbst - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (Straftat/Ordnungswidrigkeit)
Cowcreamer schrieb:
Müssten dann nicht alle immer in großer Angst leben, weil ja jeder jederzeit verklagt werden könnte?
Kommt drauf an, was du wem gegenüber wo zum Besten gibst. Im Alltag wird die Gefahr relativ gering sein.
Wenn du 10 Jahre lang deinen Kollegen mit Daniel anredest und plötzlich ist es eine Daniela und du nennst sie aus Versehen bei einem Meeting mit fremden Personen wieder Daniel, kann das u. U. geschäftliche Konsequenzen haben. Dann beweise mal, dass du den Schaden nicht anrichten wolltest. Und der Versprecher könnte dir schneller über die Lippen gehen als wenn zu jemanden "Du A...loch!" sagst.

Aber weißt du was?
Du hast recht und ich meine Ruhe.

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Flashlightfan schrieb:
Wenn du 10 Jahre lang deinen Kollegen mit Daniel anredest und plötzlich ist es eine Daniela und du
Das ist Unsinn, da keine Beleidigung.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Flashlightfan schrieb:
Jedes Gericht hat einen Ermessensspielraum.
Ohne Beweis passiert da gar nichts. Rechtsstaatsprinzip.
 
Zuletzt bearbeitet:
Flashlightfan schrieb:
Warum hast du das dann in einen Topf gehauen?
Ich habe es nicht in einen Topf geworfen, ich habe es miteinander verglichen.
Und vom Prinzip her ist es bei Antragsdelikten sehr ähnlich, da sie angezeigt werden müssen und prinzipiell durch eine Behauptung etwas losgetreten wird.
Trotzdem handelt es sich bei Verstößen gegen das Offenbarungsverbot nicht um Antragsdelikte.

Flashlightfan schrieb:
Jedes Gericht hat einen Ermessensspielraum. Bewiesen werden kann höchstens, ob etwas gesagt wurde oder nicht. Der Kontext ist eine Grauzone. Selbst in Strafprozessen geht ein mögliches Strafmaß von bis.
Es ging aber nicht um das Straßmaß. Du sprachst davon, dass es bei der Frage "ob das vor Gericht Bestand hat" einen Ermessensspielraum gibt. Den gibt es nicht, denn hier muss erstmal ein Beweis erfolgen.

Flashlightfan schrieb:
Natürlich ist das eine Gefahr. Deshalb sollte man sich schon überlegen, was man seinem Gegenüber verbal an den Kopf wirft.
Dir geht es ja aber um aus Versehen getätigte Äußerungen. Ist das auch eine ständig presente Gefahr?

Flashlightfan schrieb:
Schon mehrmals geschrieben: Weil diese Delikte kein Thema waren.
Und ich habe genau da geschrieben, dass es nicht um die aktuelle Diskussion geht, sondern um die allgemeine Frage.


Flashlightfan schrieb:
Kommt drauf an, was du wem gegenüber wo zum Besten gibst. Im Alltag wird die Gefahr relativ gering sein.
Danke.

Flashlightfan schrieb:
Wenn du 10 Jahre lang deinen Kollegen mit Daniel anredest und plötzlich ist es eine Daniela und du nennst sie aus Versehen bei einem Meeting mit fremden Personen wieder Daniel, kann das u. U. geschäftliche Konsequenzen haben. Dann beweise mal, dass du den Schaden nicht anrichten wolltest.
Im Offenbarungsverbot geht es um die absichtliche Schädigung der betroffenen Person.

Flashlightfan schrieb:
Aber weißt du was?
Du hast recht und ich meine Ruhe.

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Bitte nicht. Wir können doch halbwegs vernünftig diskutieren, jetzt verdrück dich bitte nicht einfach.
 
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Auf der Seite "Netzpolitik" fand ich gerade einen satirischen Hinweis, wie man viele bisher die Gendersternchen strikt ablehnende Deutsche möglicherweise damit versöhnen könnte. 😈
 
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