Regentanz
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@prx
Nö. Muss es das?
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Flashlightfan schrieb:Nein, Zwitter sind kein eigenständiges Geschlecht, sondern eine Mischform aus den beiden anderen.
Cowcreamer schrieb:Hier zum Beispiel, dreiste Lügen vom Foxl.
Hör auf zu lügen. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie „Tee importiert“. Zeig es doch einfach.F-O-X schrieb:Das mit dem Tee hast du im Thread der neuesten Errungenschaften geschrieben, schon sehr lange her. Ich musste damals wirklich grinsen, weil das für mich genau in das Bild passte, dass ich von dir im eAuto Thread gewonnen habe. Alzheimer lässt Grüßen?
Mir ist es völlig egal, ob jemand arbeitslos ist oder nicht. Es geht um die Art, wie du es kommentierst oder noch mit einem schönen Smiley versiehst.Wenn man mal ein bisschen außerhalb seiner Engstirnigkeit nachdenkt, könnte das schon passen oder kennst du Lehrkräfte die mit dem Handy am Pult stehen?
Es ist mir ziemlich Wurst, ob du mich für einen arroganten Fatzke hältst, mir geht es um deine Lügen (Prahlen mit Auto, PV, Tee). Nichts von dem stimmt, es ist alles gelogen. Oder beleg das Gegenteil.Ach, vielen Dank, dass du das arroganter Fatzke nicht als eine Lüge von mir "enttarnt" hast, falls es noch möglich ist, würde ich gerne überheblich ergänzen
Ich bin überrascht. Wo soll ich denn das gesagt haben?F-O-X schrieb:seiner Aussage jemand mit Studium, der unterrichtet.
Wie schon mal gesagt, Augen auf bei der Berufswahl. Und wenn es bei dir mit dem Studium nicht geklappt hat, nicht jeder ist Abi-tauglich.F-O-X schrieb:Hockt den ganzen Tag im Forum und
Jetzt bin ich aber beleidigt. Mich willst du nicht melden? Wo eigentlich?F-O-X schrieb:Im realen Leben meide ich so Menschen wie dich, weil sie mir einfach auf die Nüsse gehen.
Cowcreamer schrieb:Achso. Dreiste Lügen verbreiten und dann verdrücken. Respekt.
Den Teil mit dem absichtlich hast du warum weggelassen?Flashlightfan schrieb:Das kann sich sehr schnell ändern.
Es gibt ja den Passus, dass es bei Strafe verboten ist, den/die Betreffende(n) mit seinem alten Namen, der Rückschlüsse auf das ehemalige Geschlecht zulässt, anzusprechen und damit zu "outen". Für Familienmitglieder gilt das nicht. Jemand, der den/die Betroffene(n) nicht kennt, wird auch kaum in die Verlegenheit kommen. Aber vielleicht Arbeitskollegen oder jemand aus dem Bekanntenkreis, da kann sich schon mal einer verquatschen, ohne es zu wollen. Der/die Betroffene(r) kann das mit einem Lächeln wegstecken, aber vielleicht hat er auch gerade Rochus und verklagt den "Outer", für den das dann teuer wird.
Ist ´ne ziemlich konstruierte Geschichte, aber so steht es im Gesetz.
Das von mir konstruierte Beispiel wäre eine Offenbarung ohne explizite Zustimmung.(1) Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur
Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne
Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden.
Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften(2) Ein früherer und der derzeitige Ehegatte, Verwandte in gerader Linie und der andere Elternteil eines Kindes
der betroffenen Person sind nur dann verpflichtet, deren geänderten Geschlechtseintrag oder deren geänderte
Vornamen anzugeben, wenn dies für die Führung öffentlicher Bücher und Register oder im Rechtsverkehr
erforderlich ist. Im Übrigen gilt für sie das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot nach Absatz 1 Satz 1 nicht, es
sei denn, sie handeln in Schädigungsabsicht.
Du hast echt zu viel Zeit.Flashlightfan schrieb:Das von mir konstruierte Beispiel
Nein, das stimmt wieder nicht.Flashlightfan schrieb:Die Sache mit der Schädigungsabsicht bezieht sich nur auf Familienangehörige.
Stimmt.Flashlightfan schrieb:Manchmal nützt es auch, in den eigentlichen Gesetzestext zu schauen.
Nein.Flashlightfan schrieb:Da klingt das im § 13 etwas anders.
Das gilt auch für alle Antragsdelikte, also z.B. auch für Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede usw..Flashlightfan schrieb:Bleibt aber immer noch, dass der Betroffene sich geschädigt fühlt, obwohl der Verursacher das gar nicht wollte.
Dieses Prinzip kann bei so manchen Aufregern helfen, bei denen Propagierer irgendwas aus Blogs oder Messengern ziehen, der Blutdruck die Sicherheitsventile absprengt und sie das brühwarm von Schritt zu Schritt prononcierter weiterreichen, ohne sich die Mühe machen, es nachzuprüfen. Seltsamerweise deckt sich dieser Personenkreis in etwa mit jenen, die von verlogenen Systemmedien und Lügenpresse schreiben.Flashlightfan schrieb:Manchmal nützt es auch, in den eigentlichen Gesetzestext zu schauen.
Weil wir vom Selbstbestimmungsgesetz gesprochen haben und nicht von Beleidigungen?Cowcreamer schrieb:Warum ist das hier kein Problem, beim Selbstbestimmungsgesetz aber schon?