Regentanz
Dauer-User
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Warum eigentlich kein generische Femininum? Schon mal überlegt? Nein, oder?
Da es mehr Frauen als Männer gibt, wäre das nur gerecht.
Da es mehr Frauen als Männer gibt, wäre das nur gerecht.
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Richtig.holms schrieb:Da gibt es ja unterschiedliche Wege des Genderns, die man keinesfalls über einen Kamm scheren darf.
Klappt ja nur bedingt.Flashlightfan schrieb:Das ursprüngliche Anliegen, die Gleichstellung von Mann, Frau und Sonstigen, ist gut ohne Gendern zu erreichen.
Das ist dein gutes Recht.Flashlightfan schrieb:die lehne ich strikt ab.
Und das Sternchen ist dann die Erlösung?Regentanz schrieb:Klappt ja nur bedingt.
Ja.Regentanz schrieb:Es gibt kein Gesetz gegen Gendern. Und wird es auch nie geben. Oder hast du andere Infos?
Wirkt eher abschreckend und kontraproduktiv.Regentanz schrieb:Zumindest ist es ein weiterer Baustein.
Das wissen alle, dass du das so siehst.Flashlightfan schrieb:Wirkt eher abschreckend und kontraproduktiv.
Regentanz schrieb:Warum eigentlich kein generische Femininum? Schon mal überlegt? Nein, oder?
Da es mehr Frauen als Männer gibt, wäre das nur gerecht.
Muss man nicht, kann man aber. So wie viele andere historisch gewachsene Dinge. Die Zeiten ändern sich eben manchmal.dtp schrieb:Historisch gewachsen. Es gibt Dinge, die muss man nicht ändern. Z.B. das generische Maskulinum und die freie Fahrt auf Deutschen Autobahnen.
Regentanz schrieb:Btw: Auch das Tempolimit kommt. Ist nur noch eine Frage der Zeit.
Richtig. Und deshalb verbieten es verschiedene Kultusministerien in einzelnen Bundesländern (längst nicht alle). Ob das dauerhaft durchsetzbar bleibt, ist eine andere Frage.dtp schrieb:Genderverbot. Schulen sind auch staatliche Einrichtungen. Zumindest die meisten.
Na dann sind wir ja mal fast einer Meinung.Regentanz schrieb:Ich verstehe nicht, was du willst. Das ist doch genau das, was ich die ganze Zeit sage.
Diese Anweisungen betreffen NUR staatliche Einrichtungen, nichts, was außerhalb des Staates steht.
Der ÖRR wird durch staatlich verordnete Zwangsabgaben finanziert. Nimm diese Finanzierung weg, uind sie dürfen gendern, wie sie wollen. Pressefreiheit bezieht sich auf die Inhalte und wird durch Nichtgendern in keiner Form eingeschränkt.Regentanz schrieb:Der ÖRR gehört nicht dazu. Pressefreiheit etc...
Informiere dich doch mal über den Status von Universitäten und die Freiheit der Wissenschaft. Dann reden wir weiter.Flashlightfan schrieb:Solange Bildungseinrichtungen in der Trägerschaft der Länder
Schön, dass dich die Bandenwerbung nicht gestört hat.Flashlightfan schrieb:Wenn mir die Telekom gegenderte Rechnungen schickt, werde ich über einen Wechsel nachdenken.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009049.pdf(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 die Geschlechtszugehörigkeit oder einen Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Ein generelles Verbot des "Misgenderns" oder "Deadnamings" gibt es im SBGG nicht. Ein wiederholtes oder besonders intensives Verhalten ("Mobbing") kann bereits von bestehenden Strafvorschriften erfasst sein. So kann im Einzelfall der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) sowie in Einzelfällen der Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch) oder der Nachstellung (§ 238 Strafgesetzbuch) erfüllt sein.