Regentanz
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Nö. In jedem Unternehmen gibt es Vorschriften, mit denen nicht alle zufrieden sind.Miaz602 schrieb:Ist das nicht bedenklich???!
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Nö. In jedem Unternehmen gibt es Vorschriften, mit denen nicht alle zufrieden sind.Miaz602 schrieb:Ist das nicht bedenklich???!
Wenn diese Vorschriften aber gegen Gesetze oder allgemeine Bestimmungen verstoßen, sind sie ungültig.Regentanz schrieb:In jedem Unternehmen gibt es Vorschriften, mit denen nicht alle zufrieden sind.
Ist es so schwer zu verstehen, dass der Rechtschreibrat Genderzeichen als falsch und nicht zur deutschen Orthografie gehörig einstuft? Und damit sollten sie aus offiziellen und öffentlichen Dokumenten verschwinden.Regentanz schrieb:Es gibt kein Gesetz gegen das Gendern! Ist das so schwer zu verstehen?
In welcher Blase lebst Du denn...Regentanz schrieb:Eine Behörde, die bei Bewerbungen Gendern vorschreibt? Das glaube ich einfach nicht.
Der Rechtschreibrat hat einen "Ergänzungspassus Sonderzeichen" zum "Amtlichen Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung" verfasst.Flashlightfan schrieb:Ist es so schwer zu verstehen, dass der Rechtschreibrat Genderzeichen als falsch und nicht zur deutschen Orthografie gehörig einstuft? Und damit sollten sie aus offiziellen und öffentlichen Dokumenten verschwinden.
Was vom Regelwerk explizit ausgeschlossen wurde, hat demnach nichts in offiziellen (Regierung, Gerichte, Ämter, ...) und öffentlichen (Printmedien, Schulen, ...) Schriften zu suchen. Oder siehst Du das anders?„Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind...
Das sehe ich tatsächlich ein bisschen anders, denn nur, weil es nicht Bestandteil des Regelwerks ist, resultiert daraus keine Vorschrift zur Nichtnutzung.Flashlightfan schrieb:@Cowcreamer
Wo siehst Du das Problem?
Sie schreiben doch, es gehört nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie.
Dies bekräftigen sie in der Neufassung vom 01. 07. 2024.
Amtliche deutsche Rechtschreibung: Überarbeitetes Regelwerk und Neufassung Wörterverzeichnis für Schule und Verwaltung verbindlich
Was vom Regelwerk explizit ausgeschlossen wurde, hat demnach nichts in offiziellen (Regierung, Gerichte, Ämter, ...) und öffentlichen (Printmedien, Schulen, ...) Schriften zu suchen. Oder siehst Du das anders?
Du findest diesen Ausdruck angemessen?Dippegugger schrieb:Behindertensprache
Zwischen einem einfachen "nicht Bestandteil", weil es nicht mal erwähnt wurde, und einem expliziten "können nicht aufgenommen werden" mit Angabe von Gründen sehe ich schon einen gewissen Unterschied.Cowcreamer schrieb:weil es nicht Bestandteil des Regelwerks ist,
Es kann also nur genutzt werden, was im Regelwerk drin steht und nicht das, was mit Begründung ausgeschlossen wurde.Das vom Rat für deutsche Rechtschreibung aktualisierte Amtliche Regelwerk mit dem neuen Amtlichen Wörterverzeichnis ist seit dem 01.07.2024 verbindlich für Schule und Verwaltung.
Für mich ist es dasRegentanz schrieb:Du findest diesen Ausdruck angemessen?
Tu ich doch nicht.Regentanz schrieb:Was mich allerdings wundert, dass ausgerechnet du nach mehr staatlicher Regelung rufst.
Du willst es nicht verstehen.Flashlightfan schrieb:Tu ich doch nicht.
Die Regelungen sind da, sie sind verbindlich,
versuch' es, ich bin mir sicher, spätestens vor Gericht finden sich die passenden Paragraphen, auch ohne dieses Wort... Und bei der Prüfung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges sowiesoFlashlightfan schrieb:Ich kann auch nicht in Schlangenlinie über die Autobahn fahren, weil "Schlangenlinie" in der StVO nicht vorkommt.
Letzter Versuch:Regentanz schrieb:Letzter Versuch: Es sind keine verbindlichen Regelungen.