Gendern

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Miaz602 schrieb:
Ist das nicht bedenklich???!
Nö. In jedem Unternehmen gibt es Vorschriften, mit denen nicht alle zufrieden sind.
 
Regentanz schrieb:
In jedem Unternehmen gibt es Vorschriften, mit denen nicht alle zufrieden sind.
Wenn diese Vorschriften aber gegen Gesetze oder allgemeine Bestimmungen verstoßen, sind sie ungültig.
 
Genderanekdote am Rande - ein ehemaliger Kollege musste sich mit seinem Team auf eine Ausschreibung bewerben, wollte diese aber (ohnehin überlastet) gar nicht haben. Die Bewerbung hat er deswegen etwas knapp, und vor allem ungegendert verfasst (obwohl die ausschreibende Behörde natürlich "Genderrichtlinien" umsetzt und in den Ausschreibungen fordert.).

Er bekam den Auftrag.

Mündlicher Kommentar: Das sei das einzige lesbare Angebot gewesen.
 
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@Flashlightfan
Es gibt kein Gesetz gegen das Gendern! Ist das so schwer zu verstehen?
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@Quo
Eine Behörde, die bei Bewerbungen Gendern vorschreibt? Das glaube ich einfach nicht.
 
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Regentanz schrieb:
Es gibt kein Gesetz gegen das Gendern! Ist das so schwer zu verstehen?
Ist es so schwer zu verstehen, dass der Rechtschreibrat Genderzeichen als falsch und nicht zur deutschen Orthografie gehörig einstuft? Und damit sollten sie aus offiziellen und öffentlichen Dokumenten verschwinden.
 
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Regentanz schrieb:
Eine Behörde, die bei Bewerbungen Gendern vorschreibt? Das glaube ich einfach nicht.
In welcher Blase lebst Du denn...

So. Das, wars für heute. Hab heute noch Wichtigeres zu tun... Kann dem hier erstmal nicht mehr folgen...
 
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@Flashlightfan
Nochmal: Der Rechtschreibrat hat KEINE Legislativfunktion (wie auch, er ist für vier Staaten zuständig).
Der Staat kann für offizielle Stellen Vorschriften erlassen, was er ja auch gemacht hat.
Die Telekom mit ihrer Bandenwerbung zählt da nicht dazu.
 
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Flashlightfan schrieb:
Ist es so schwer zu verstehen, dass der Rechtschreibrat Genderzeichen als falsch und nicht zur deutschen Orthografie gehörig einstuft? Und damit sollten sie aus offiziellen und öffentlichen Dokumenten verschwinden.
Der Rechtschreibrat hat einen "Ergänzungspassus Sonderzeichen" zum "Amtlichen Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung" verfasst.
Dieser Ergänzungspassus enthält ausschließlich nicht bindende Empfehlungen (KEINE Vorschriften, nichtmal Regeln) und sonst nichts.
Gern hier nachlesen:
https://www.rechtschreibrat.com/DOX...hreibung_Erlaeuterungs-Begruendungspapier.pdf
 
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@Cowcreamer

:confused2::confused2::confused2:
Wo siehst Du das Problem?
Sie schreiben doch, es gehört nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie.

Dies bekräftigen sie in der Neufassung vom 01. 07. 2024.
Amtliche deutsche Rechtschreibung: Überarbeitetes Regelwerk und Neufassung Wörterverzeichnis für Schule und Verwaltung verbindlich
„Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind...
Was vom Regelwerk explizit ausgeschlossen wurde, hat demnach nichts in offiziellen (Regierung, Gerichte, Ämter, ...) und öffentlichen (Printmedien, Schulen, ...) Schriften zu suchen. Oder siehst Du das anders?
 
@Flashlightfan
Und genau dafür gibt es schon längst Regelungen in jedem Bundesland von der Legislative, die den Empfehlungen folgen.
Damit ist doch alles gut.
Was mich allerdings wundert, dass ausgerechnet du nach mehr staatlicher Regelung rufst.
 
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Flashlightfan schrieb:
@Cowcreamer

:confused2::confused2::confused2:
Wo siehst Du das Problem?
Sie schreiben doch, es gehört nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie.

Dies bekräftigen sie in der Neufassung vom 01. 07. 2024.
Amtliche deutsche Rechtschreibung: Überarbeitetes Regelwerk und Neufassung Wörterverzeichnis für Schule und Verwaltung verbindlich

Was vom Regelwerk explizit ausgeschlossen wurde, hat demnach nichts in offiziellen (Regierung, Gerichte, Ämter, ...) und öffentlichen (Printmedien, Schulen, ...) Schriften zu suchen. Oder siehst Du das anders?
Das sehe ich tatsächlich ein bisschen anders, denn nur, weil es nicht Bestandteil des Regelwerks ist, resultiert daraus keine Vorschrift zur Nichtnutzung.
Wie schon erwähnt, enthält der Ergänzungspassus ausschließlich Empfehlungen zur Nutzung, keine Regeln oder gar Vorschriften.

Diese gibt es, wie von @Regentanz erwähnt, ja durchaus auf Länderebene.
 
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In meiner Behörde (Regierungspräsidium) ist diese Behindertensprache in jeder Hinsicht ( ob * oder :), Gott sei Dank, ausdrücklich untersagt worden.
 
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Cowcreamer schrieb:
weil es nicht Bestandteil des Regelwerks ist,
Zwischen einem einfachen "nicht Bestandteil", weil es nicht mal erwähnt wurde, und einem expliziten "können nicht aufgenommen werden" mit Angabe von Gründen sehe ich schon einen gewissen Unterschied.

Das vom Rat für deutsche Rechtschreibung aktualisierte Amtliche Regelwerk mit dem neuen Amtlichen Wörterverzeichnis ist seit dem 01.07.2024 verbindlich für Schule und Verwaltung.
Es kann also nur genutzt werden, was im Regelwerk drin steht und nicht das, was mit Begründung ausgeschlossen wurde.
Wenn etwas verbindlich ist, muß ich mich dran halten. Von Empfehlung lese ich nichts,

Aber gut, soll nicht mein Problem sein.
 
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Regentanz schrieb:
Was mich allerdings wundert, dass ausgerechnet du nach mehr staatlicher Regelung rufst.
Tu ich doch nicht.
Die Regelungen sind da, sie sind verbindlich, also bitte.
Ich kann auch nicht in Schlangenlinie über die Autobahn fahren, weil "Schlangenlinie" in der StVO nicht vorkommt.
Aber so wie die StVO für Sicherheit auf den Straßen sorgt, sorgt der Rechtschreibrat für Sicherheit in der schriftlichen Kommunikation im ganzen deutschsprachigen Raum. Da kann nicht jeder Provinzfürst sein eigenes Süppchen kochen.
 
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Flashlightfan schrieb:
Tu ich doch nicht.
Die Regelungen sind da, sie sind verbindlich,
Du willst es nicht verstehen.
Letzter Versuch: Es sind keine verbindlichen Regelungen. Wenn sie für offizielle Stellen verbindlich werden sollen, müssen das die Parlamente machen. Der Rat berät nur. Ist genau wie das RKI bei Corona, da hat man es ja oft genug mitbekommen.
Vielleicht solltest du dich mal mit der Legislative in einer Demokratie beschäftigen.
Und ja, im Prinzip kann jeder machen, was er will.
Die Schweiz hat andere Rechtschreibregeln als wir.

Am meisten gegendert wird sowieso außerhalb offizieller Stellen. Und dagegen kann man zum Glück gar nichts machen.
 
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Flashlightfan schrieb:
Ich kann auch nicht in Schlangenlinie über die Autobahn fahren, weil "Schlangenlinie" in der StVO nicht vorkommt.
versuch' es, ich bin mir sicher, spätestens vor Gericht finden sich die passenden Paragraphen, auch ohne dieses Wort... Und bei der Prüfung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges sowieso :)
 
@pueh
Den Paragrafen musst du nicht suchen. Unsichere Fahrweise.
 
Regentanz schrieb:
Letzter Versuch: Es sind keine verbindlichen Regelungen.
Letzter Versuch:
In der Pressemeldung steht "verbindlich für Schule und Verwaltung". Da kannst du mir dreimal erzählen, dass das nicht verbindlich ist.
 
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